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Zum ersten Mal beim Ladendiebstahl erwischt mit 100 Euro Wert und "Tatwaffe". Folgen?.

Dies ist eine Diskussion zu Zum ersten Mal beim Ladendiebstahl erwischt mit 100 Euro Wert und "Tatwaffe". Folgen?. innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #11 (permalink)  
Alt 23.09.2010, 07:44
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AW: Zum ersten Mal beim Ladendiebstahl erwischt mit 100 Euro Wert und "Tatwaffe". Folgen?.

Zitat:
Zitat von Nordhäuser Beitrag anzeigen
Gerade gefunden:
§ 242 StGB (einfacher) Diebstahl: mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe.


§ 243 StGB (Bes. schwerer Fall des Diebstahls): mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren.

§ 243 I Nr. 3 = gewerbsmäßig


§ 244 StGB (Diebstahl mit Waffen etc.): mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Paul ist ja schon 20 Jahre alt, ist es also möglich, dass er sogar ins Gefängnis muss? Und kann der Staatsanwalt die finanzielle Situation, also die Kontostände von Paul überprüfen? Paul besitzt dank Nebenjob ca. 2700 Euro. Kann er lügen und sagen, ich besitze nur 100 Euro und ich habe keinen Nebenjob?
Es ist eher unwahrscheinlich, das Paul ins Gefängnis muss, wenn er noch keinerlei Vorstrafen hat. Es wird sich auf eine Geldstrafe beschränken. Das Strafmaß wäre in diesem Fall nicht verhältnismäßig.

Das Vermögen kann Paul freiwillig angeben, z. B. bei einer Vernehmung der Polizei oder auch bei einer richterlichen Vernehmung. Da Paul schon tief im Schlamassel sitzt, sollte er darüber die Wahrheit sagen, falls er das nicht macht, wird es richtig teuer. Überhaupt vor Gericht falsche Angaben machen, wäre das schlimmste was Paul jetzt noch machen kann.

Die Prüfung der Konten sehe ich rechtlich auch eher als schwierig. Es geht zum einen nicht um gewerbsmäßigen Diebstahl, sondern um "nur" 100 Euro. Es könnte möglich sein und wird letztendlich vom Einzelfall abhängen. Wie gesagt, Paul wird bestraft und die Strafe soll auch wehtun. Er darf nicht hoffen, dass er einfach so davon kommt. Wenn er sich kooperativ sieht und auch vor Gericht seinen Fehler einsieht, kann dies sogar noch strafmildernd sein.
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  #12 (permalink)  
Alt 23.09.2010, 17:23
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AW: Zum ersten Mal beim Ladendiebstahl erwischt mit 100 Euro Wert und "Tatwaffe". Folgen?.

Ok, vielen Dank für eure Antworten! Nur Paul hat jetzt sehr viel Angst... Hoffentlich muss er nicht eine Strafe von 500 Euro oder noch mehr zahlen... armer Paul...
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  #13 (permalink)  
Alt 23.09.2010, 20:27
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AW: Zum ersten Mal beim Ladendiebstahl erwischt mit 100 Euro Wert und "Tatwaffe". Folgen?.

Wenn es zur Verhandlung beim Staatsanwalt kommt, wie sollte sich Paul am Besten verhalten? Kontostände offenlegen, sagen, dass er einen Nebenjob hat, ca. 2600 Euro auf seinem Tagesgeldkonto hat, ...? Desweiteren hat Paul eine sehr unschöne Vergangenheit hinter sich: 2008 schweres Schädelhirntrauma nach Fahrradsturz(abgeholt vom Hubschrauber, beinahe erstickt, ...) mit Diagnose, dass er schon länger an einem Hydrocephalus leidet, der ihn schon seit dem 9. Lebensjahr mit den Symptomen so gequält hat, dass er ernsthafte Selbstmordgedanken hatte. Zuvor nur falsche Diagnosen. Paul musste dann 2 Mal am Kopf operiert werden mit einer der riskantesten Methoden. Desweiteren wurde im letzten Mai sein ca. 2500 Euro teures Fahrrad gestohlen, wo er sein ganzes Leben lang für gearbeitet hat und ohne Ende Arbeit/ Liebe reingesteckt hat. Sollte er es lieber nicht sagen? Es könnte ja auf der einen Seite Mitleid erregen, oder der Staatsanwalt sagt "Du weißt also wie es ist bestohlen zu werden und trotzdem klaust du? Du bekommst ne besonders harte Strafe!"

Geändert von Nordhäuser (23.09.2010 um 21:22 Uhr).
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  #14 (permalink)  
Alt 24.09.2010, 09:23
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AW: Zum ersten Mal beim Ladendiebstahl erwischt mit 100 Euro Wert und "Tatwaffe". Folgen?.

Diesen Sermon interessiert keine Sau.
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  #15 (permalink)  
Alt 24.09.2010, 09:27
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AW: Zum ersten Mal beim Ladendiebstahl erwischt mit 100 Euro Wert und "Tatwaffe". Folgen?.

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Diesen Sermon interessiert keine Sau.
Schon gar nicht wenn er vom Beschuldigten vorgetragen wird.

Ein gewiefter Anwalt könnte das möglicher Weise in ein paar Pluspunkte umwandeln.
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"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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  #16 (permalink)  
Alt 24.09.2010, 12:25
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AW: Zum ersten Mal beim Ladendiebstahl erwischt mit 100 Euro Wert und "Tatwaffe". Folgen?.

Zitat:
Zitat von Nordhäuser Beitrag anzeigen
Gerade gefunden:
§ 242 StGB (einfacher) Diebstahl: mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe.


§ 243 StGB (Bes. schwerer Fall des Diebstahls): mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren.

§ 243 I Nr. 3 = gewerbsmäßig


§ 244 StGB (Diebstahl mit Waffen etc.): mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Paul ist ja schon 20 Jahre alt, ist es also möglich, dass er sogar ins Gefängnis muss? Und kann der Staatsanwalt die finanzielle Situation, also die Kontostände von Paul überprüfen? Paul besitzt dank Nebenjob ca. 2700 Euro. Kann er lügen und sagen, ich besitze nur 100 Euro und ich habe keinen Nebenjob?
Wir leisten hier weder Beihilfe noch leiten wir hier zu Straftaten an! Wenn Paul lügen will, bitteschön. Sein Abitur scheint er ja sowieso in der Tombola gewonnen zu haben. Aber hinterher soll Paul nicht jammern, weil man seiner falschen Aussage auf die Schliche gekommen ist.
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  #17 (permalink)  
Alt 24.09.2010, 12:29
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Zitat:
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Wenn es zur Verhandlung beim Staatsanwalt kommt, wie sollte sich Paul am Besten verhalten? Kontostände offenlegen, sagen, dass er einen Nebenjob hat, ca. 2600 Euro auf seinem Tagesgeldkonto hat, ...? Desweiteren hat Paul eine sehr unschöne Vergangenheit hinter sich: 2008 schweres Schädelhirntrauma nach Fahrradsturz(abgeholt vom Hubschrauber, beinahe erstickt, ...) mit Diagnose, dass er schon länger an einem Hydrocephalus leidet, der ihn schon seit dem 9. Lebensjahr mit den Symptomen so gequält hat, dass er ernsthafte Selbstmordgedanken hatte. Zuvor nur falsche Diagnosen. Paul musste dann 2 Mal am Kopf operiert werden mit einer der riskantesten Methoden. Desweiteren wurde im letzten Mai sein ca. 2500 Euro teures Fahrrad gestohlen, wo er sein ganzes Leben lang für gearbeitet hat und ohne Ende Arbeit/ Liebe reingesteckt hat. Sollte er es lieber nicht sagen? Es könnte ja auf der einen Seite Mitleid erregen, oder der Staatsanwalt sagt "Du weißt also wie es ist bestohlen zu werden und trotzdem klaust du? Du bekommst ne besonders harte Strafe!"
Mir kommen die Tränen!
Man braucht sich nur mal umzuhören, (wirklich) schlimme Schicksale gilt es überall. Möglicherweise hat der Richter ja Verständnis. Aber der kennt seine Pappenheimer auch. Vor Gericht sind ja sowieso immer alle eigentlich ganz brav und sind nur wegen der schlimmen Kindheit und der bösen Freunde straffällig geworden. Is klar!

Paul tut mir da nun wirklich nicht leid. Er hätte sich Griechenland auch sparen können und stattdessen davon Klamotten kaufen können. Ich war auch schon 5 Jahre nicht mehr im Urlaub und ich bin im Gegensatz zu Paul berufstätig!

Willkommen in der Realität! Das Leben ist kein Ponyhof!
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  #18 (permalink)  
Alt 02.10.2010, 21:30
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AW: Zum ersten Mal beim Ladendiebstahl erwischt mit 100 Euro Wert und "Tatwaffe". Folgen?.

Heute ist der Brief von dem zuständigen Kommissariat gekommen: "Vorladung Sehr geehrter...., in der Ermittlungssche wegen Bes. schw. Fall des Ladendiebstahls am ..... ist Ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich." Warum ist das denn jetzt besonders schwerer Ladendiebstahl? Hab ein wenig bei Google und so recherchiert und hab öfters gelesen, dass eine Gefängnisstrafe höchst wahrscheinlich ist. Was sollte Paul jetzt machen? Könnt ihr schon mehr über seine Strafe sagen, die er bekommen wird, wenn es besonders schwerer Ladendiebstahl ist?
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  #19 (permalink)  
Alt 03.10.2010, 15:00
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AW: Zum ersten Mal beim Ladendiebstahl erwischt mit 100 Euro Wert und "Tatwaffe". Folgen?.

Und wie sieht es aus mit einem Eintrag ins Führungszeugnis? Paul möchte nächstes Jahr im Sommer eine Ausbildung beginnen. Kann er das jetzt vergessen, weil der Ausbilder sehen kann, dass Paul eine Anzeige wegen besonders schwerem Ladendiebstahl hatte?
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  #20 (permalink)  
Alt 03.10.2010, 15:46
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Und wie sieht es aus mit einem Eintrag ins Führungszeugnis?
Im polizeilichen Führungszeugnis tauchen Verurteilungen erst ab 91 Tagessätzen auf.
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