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Zugesicherte Zahlung im Wortlaut?

Dies ist eine Diskussion zu Zugesicherte Zahlung im Wortlaut? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 24.01.2006, 18:09
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Zugesicherte Zahlung im Wortlaut?

Hallo,
lt. Mitvertrag Originaltext "Der Vermiter zahlt an die Mieterin einen Zuschuss von 17,50€ pro qm zum neuen Laminatboden"
Der Laminatboden hat 7,99€ gekostet. Teppich entfernen, entsorgen und den Laminatboden legen, dass hat ein Bekannter gemacht.
Jetzt zahlt der Vermieter nicht wie lt. Mietvertrag angegebon die 17,50€ sondern lediglich 7,99€.
Ist das rechtens? Sind hier nicht die 17,50€ in jedem Falle fällig, weil es nicht heist "der Laminatboden wird BIS zu einem Betrag von 17,50€ bezuschusst"
1000 Dank für eine kurze Antwort.

Gruß

Simone
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  #2 (permalink)  
Alt 24.01.2006, 20:12
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AW: Zugesicherte Zahlung im Wortlaut?

Meiner Meinung nach eindeutig nein. Soll der Mieter sich hier bereichern?

Das wäre ein Verstoss gegen Treu und Glauben.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.01.2006, 20:25
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AW: Zugesicherte Zahlung im Wortlaut?

Ja danke, sollte keine Bereicherung sein, denn es ist auch Arbeitsaufwand entstanden. Der leider vorher nicht schriftlich vereinbart wurde.
Aber vielen dank für die Antwort
Schöne Grüße
Simone
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