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Zu viel Geld überwiesen - Nun zurück?

Dies ist eine Diskussion zu Zu viel Geld überwiesen - Nun zurück? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 26.04.2012, 23:50
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Zu viel Geld überwiesen - Nun zurück?

Wie ist das denn, wenn man bei einem Barjob zu viel Geld überwiesen bekommen hat und man erst fast ein Jahr später nun in einer Email aufgefordert wird, das Geld zurückzuzahlen. Ist diese Aufforderung in einer Email denn rechtskräftig und kann der Barbetreiber denn nach "so langer" Zeit (leider kürzer als ein Jahr) das Geld in einem Stück einfordern?
Ich bin um jegliche Meinung zu dem Thema dankbar.
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  #2 (permalink)  
Alt 27.04.2012, 03:30
V.I.P.
 
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AW: Zu viel Geld überwiesen - Nun zurück?

Eine Ungerechtfertigte Bereicherung verjährt wohl frühestens Ende Sylvester nach drei Jahren.

Schritte zum Eintreiben von Forderungen sind nicht an eine Form gebunden und deshalb auch per E-Mail wirksam - wenn auch nicht so leicht nachweisbar wie per Einschreiben oder gar per Zustellungsurkunde via Gerichtsvollzieher.

Gruß aus Berlin, Gerd
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überwiesen geld verjährung bereicherung

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