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Zahlungsverzug

Dies ist eine Diskussion zu Zahlungsverzug innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 22:06
Boardneuling
 
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Zahlungsverzug

Hallo,
Besteht eine Mahnungspflicht bei Zahlungsverzug? Wenn nein, und doch eine Mahnung kommt, muss diese vollständig sein ( Alle ausstehenden Positionen aufgelistet) bevor das Inkassobüro angeheuert wird?
Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 10:18
Boardneuling
 
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AW: Zahlungsverzug

Und was stand auf der Rechnung? Konkretes Zahlungsziel oder automatischer Verzug nach 4 Wochen? - Dann braucht es keine extra Mahnung. Oder gar nichts zum Zahlungsziel. - Dann braucht es eine Mahnung. Kann auch vom Inkassounternehmen kommen. Zahlt der Schuldner auf die 1. Mahnung anstandslos, können nicht sofort Inkassokosten geltend gemacht werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 13:21
Boardneuling
 
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AW: Zahlungsverzug

Hallo,
gehen wir mal davon aus es steht ein Zahlungsdatum auf der Rechnung und Mahnungen sind trotzdem verschickt worden, muss dann nicht alles auf der Mahnung ( Kontoauszug mit allen Rechnungen und Zahlungseingängen) aufgelistet sein wenn es sich um mehrere Zahlungsverzüge handelt? Oder kann man für die eine Rechnung eine Mahnung vergeben, für die nächste nicht und dann wieder?
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  #4 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 10:27
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AW: Zahlungsverzug

Steht alles im Paragraph 286 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html

wenn in der Rechnung keine Zahlungfrist geschrieben wurde, fängt der Verzug 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung an.
Außer wenn der Schuldner Verbraucher ist. dann gilt das nur, wenn er darauf hingewiesen wurde.

Eine Mahnung sollte aber, schon aus Gründen der Kulanz und auch der Akquise eine mahnung erfolgen. Das kann auch als Zahlungserinnerung bezeichnet werden.
In einer Mahnung, sollte sie denn wirklich notwendig sein, muss nur auf die Rechnung bezug genommen werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 11:14
V.I.P.
 
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AW: Zahlungsverzug

wenn es einen vertrag gibt, der feste zahlungstermine vorsieht (was zb. bei einem telefonvertrag der fall wäre), dann ist der kunde nach diesen jeweils bereits in verzug und es wäre keine weitere mahnung notwendig und direkt inkasso-kosten fällig.

@wertschi
auf so allgemeine fragestellungen is immer schwierig zu antworten. besser wäre ein konkreter beispeilfall, um was es genau geht.
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inkasso, mahnung, rechnung

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