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Wohnungskauf mit Hindernissen!!!

Dies ist eine Diskussion zu Wohnungskauf mit Hindernissen!!! innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 09.01.2004, 14:01
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Wohnungskauf mit Hindernissen!!!

Hallo!
Ich besitze eine ETW in einem Haus. Jetzt steht noch eine Wohnung im Haus zum Verkauf und ich möchte sie kaufen. Die Besitzer leben getrennt und sie wohnt in der Wohnung. Leider zahlt sie keine Umlagen, Hausgeld und auch sonst war schon oft der Gerichtsvollzieher da. Jetzt reicht es ihm, weil er ja immer wieder für die Schulden aufkommen muss und er will verkaufen. Mit ihm war ich mir schon über alles einig. Dann habe ich mit "ihr" versucht zu reden. Sie kann nicht ausziehen, weil sie keine Geld hat. Würde aber schon gern verkaufen und will am liebsten um ausziehen zukönnen "vorab" schon mal Bargeld. Jetzt weiss ich nicht wie ich mich verhalten soll. Wenn ich ihr Geld gebe und wir gegen Quittung und Schriftstück mit engültigen Auszugstermin uns einig werden. Wie ist da die Rechtslage, wenn sie doch nicht auszieht? Ist das überhaupt irgendwie machbar? Wie würde es funktionieren, wenn es den normalen Weg geht und wir unterschreiben den Kaufvertrag und sie ist noch in der Wohnung? Ich kann sie ja verstehen, dass sie nur mit Geld ausziehen kann. Aber dann unterschreibe ich einen Kaufvertrag und warte auf die Auflassung und die ist immer noch in der Wohnung. Was gibt es für eine Regelung? Habt Ihr ein paar Tipps für mich? Die Wohnung ist auch noch mit sehr hohen Schulden belastet und nicht wirklich ein "Schnäppchen". Muss ich da auf etwas achten? Bitte helft mir!
__________________
Jule
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