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| wohnung mit mangel gekauft |
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| AW: wohnung mit mangel gekauft Zitat:
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: wohnung mit mangel gekauft Wenn der Putz von der Decke kommt, könnte es ein älterer Wasserschaden sein. Ich würd mich mal im Haus ganz unverbindlich umhören. Mann kann sich ja mal richtig dumm stellen und einfach so ein Thema "von nem ehemaligen Nachbarn" erzählen. Menschen haben das verlangen, gern etwas zu erzählen, wenn sie in der Richtung schon ERfahrung gemacht haben *gg* . Ein solcher Mangel hätte vermutlich angegeben sein müssen. Wenn der Kaufpreis noch nicht voll bezahlt ist, würd ich mit der Restzahlung noch warten, bis die Sache geklärt ist. |
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| AW: wohnung mit mangel gekauft Zitat: Gab es die hier nicht, muss man "bloß noch" nachweisen, dass der Mangel "loser Putz" schon vorher da war und dass das keine dem Alter entsprechend übliche normale Abnutzungserscheinung ist. Gab es die doch, kann man nur dann vom Verkäufer noch was verlangen, wenn er auf konkrete Nachfrage Mängel wider besseres Wissen verschwiegen hat ("arglistige Täuschung"), was man natürlich auch noch nachweisen muss. War der Mangel "loser Putz" dem Käufer aber nachweislich schon vor dem Kauf bekannt, muss er sich auf jeden Fall selbst darum kümmern.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: wohnung mit mangel gekauft Zitat:
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| AW: wohnung mit mangel gekauft Zitat:
Die Gebäudeversicherung zahlt für Schäden die verursacht wurden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm/Hagel. Wenn man Glück hat, sind auch noch Elementargefahren versichert, die aber ganz sicher nichts mit dem Schadenereignis zu tun haben, so dass sie hier nicht einzeln erwähnt werden sollen. Wenn hier keine der oben genannten Ursachen der Auslöser für den Abfall des Putzes ist, besteht kein Anspruch auf Ersatz aus der Wohngebäudeversicherung.
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: wohnung mit mangel gekauft Zitat:
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| AW: wohnung mit mangel gekauft es wurde eine 30 jahre alte wohnung gekauft. das da defekte dran sind, sollte einem käufer klar sein. er hätte das im vorfeld prüfen müssen. der verkäufer haftet nur bei arglistiger täuschung. die ist nicht erkennbar. woher soll der verkäufer denn gewußt haben, dass die decke runter kommt? und beim laminat wird der defekt doch im vorfeld (bei genauer prüfung) sichtbar gewesen sein? dann muss sich der käufer an die eigene nase fassen. |
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| AW: wohnung mit mangel gekauft Zitat:
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| AW: wohnung mit mangel gekauft huch :man könnte einen gutachter bestellen, um herauszufinden, wieso die decke abgefallen ist.... das wäre sicherlich dreimal so teuer, wie eine neue decke. evt. könnte man dann schadenersatzansprüche gegen die damalige baufirma oder einen architekten oder ähnlich - je nachdem, was als fehler angegeben würde. nach 30 jahren wären die alerdings verjährt. da müsste man sich beeilen. finanziel lohnen wird das aber sicher nicht. |
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