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wohnung mit mangel gekauft

Dies ist eine Diskussion zu wohnung mit mangel gekauft innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 21.07.2012, 12:26
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wohnung mit mangel gekauft

angenommen man kauft eine Eigentumswohnung in einem 5 familienhaus das 1983 gebaut wurde, dann wohnt man 3 monate in der wohnung und dann kommt der Putz von der Decke herutergeflogen, wer könnte für die sanierung verantortlich gemacht werden,oder bleibt man auf dem schaden sitzen?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.07.2012, 19:52
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AW: wohnung mit mangel gekauft

Zitat:
Zitat von smeyer Beitrag anzeigen
angenommen man kauft eine Eigentumswohnung in einem 5 familienhaus das 1983 gebaut wurde, dann wohnt man 3 monate in der wohnung und dann kommt der Putz von der Decke herutergeflogen, wer könnte für die sanierung verantortlich gemacht werden,oder bleibt man auf dem schaden sitzen?
Fiel der Putz "einfach so" ab, oder gab es Gründe, die auf einen vorhandenen Mangel bei Übergabe deuten?
__________________
~
шитт хаппенс? - ерунда!
~

Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage.

Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09)
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  #3 (permalink)  
Alt 21.07.2012, 22:20
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AW: wohnung mit mangel gekauft

Wenn der Putz von der Decke kommt, könnte es ein älterer Wasserschaden sein. Ich würd mich mal im Haus ganz unverbindlich umhören. Mann kann sich ja mal richtig dumm stellen und einfach so ein Thema "von nem ehemaligen Nachbarn" erzählen. Menschen haben das verlangen, gern etwas zu erzählen, wenn sie in der Richtung schon ERfahrung gemacht haben *gg* . Ein solcher Mangel hätte vermutlich angegeben sein müssen. Wenn der Kaufpreis noch nicht voll bezahlt ist, würd ich mit der Restzahlung noch warten, bis die Sache geklärt ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.07.2012, 23:42
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AW: wohnung mit mangel gekauft

Zitat:
Zitat von Kataster Beitrag anzeigen
Fiel der Putz "einfach so" ab, oder gab es Gründe, die auf einen vorhandenen Mangel bei Übergabe deuten?
Ich hab schon mal in Immobilienkaufverträgen Klauseln gelesen, durch die die allgemeine Haftung bei Sachmängeln ausgeschlossen wurde.

Gab es die hier nicht, muss man "bloß noch" nachweisen, dass der Mangel "loser Putz" schon vorher da war und dass das keine dem Alter entsprechend übliche normale Abnutzungserscheinung ist.
Gab es die doch, kann man nur dann vom Verkäufer noch was verlangen, wenn er auf konkrete Nachfrage Mängel wider besseres Wissen verschwiegen hat ("arglistige Täuschung"), was man natürlich auch noch nachweisen muss.

War der Mangel "loser Putz" dem Käufer aber nachweislich schon vor dem Kauf bekannt, muss er sich auf jeden Fall selbst darum kümmern.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #5 (permalink)  
Alt 22.07.2012, 10:01
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AW: wohnung mit mangel gekauft

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Ich hab schon mal in Immobilienkaufverträgen Klauseln gelesen, durch die die allgemeine Haftung bei Sachmängeln ausgeschlossen wurde.

Gab es die hier nicht, muss man "bloß noch" nachweisen, dass der Mangel "loser Putz" schon vorher da war und dass das keine dem Alter entsprechend übliche normale Abnutzungserscheinung ist.
Gab es die doch, kann man nur dann vom Verkäufer noch was verlangen, wenn er auf konkrete Nachfrage Mängel wider besseres Wissen verschwiegen hat ("arglistige Täuschung"), was man natürlich auch noch nachweisen muss.

War der Mangel "loser Putz" dem Käufer aber nachweislich schon vor dem Kauf bekannt, muss er sich auf jeden Fall selbst darum kümmern.
Es gab keine Risse oder Anzeichen das der Putz sich löst, aber laut aussage eines Nachbar ist das gleiche im baugleichen Haus nebenan schon passiert,eigentlich kann es nun in jeder wohnung auch losgehen,zahlt evt die Gebäudeversicherung von der Verwaltung?
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  #6 (permalink)  
Alt 22.07.2012, 10:06
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AW: wohnung mit mangel gekauft

Zitat:
Zitat von smeyer
zahlt evt die Gebäudeversicherung von der Verwaltung?
Nein, höchstwahrscheinlich nicht.

Die Gebäudeversicherung zahlt für Schäden die verursacht wurden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm/Hagel. Wenn man Glück hat, sind auch noch Elementargefahren versichert, die aber ganz sicher nichts mit dem Schadenereignis zu tun haben, so dass sie hier nicht einzeln erwähnt werden sollen.

Wenn hier keine der oben genannten Ursachen der Auslöser für den Abfall des Putzes ist, besteht kein Anspruch auf Ersatz aus der Wohngebäudeversicherung.
__________________
"Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten."

Johann Wolfgang von Goethe
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  #7 (permalink)  
Alt 22.07.2012, 17:15
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AW: wohnung mit mangel gekauft

Zitat:
Zitat von Kerzenlicht Beitrag anzeigen
Nein, höchstwahrscheinlich nicht.

Die Gebäudeversicherung zahlt für Schäden die verursacht wurden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm/Hagel. Wenn man Glück hat, sind auch noch Elementargefahren versichert, die aber ganz sicher nichts mit dem Schadenereignis zu tun haben, so dass sie hier nicht einzeln erwähnt werden sollen.

Wenn hier keine der oben genannten Ursachen der Auslöser für den Abfall des Putzes ist, besteht kein Anspruch auf Ersatz aus der Wohngebäudeversicherung.
Dann hatt man einfach "Pech gehabt"wenn der Putz erst herunterfällt nachdem man gezahlt hat?Das war übrigens ein grosses Stück von ca 5m2! wenn das im Schlafzimmer passiert wäre wäre man erschlagen,und was ist mit dem Laminat am Boden der auch leicht defekt ist?
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  #8 (permalink)  
Alt 22.07.2012, 17:53
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AW: wohnung mit mangel gekauft

Zitat:
Zitat von smeyer Beitrag anzeigen
D
und was ist mit dem Laminat am Boden der auch leicht defekt ist?
es wurde eine 30 jahre alte wohnung gekauft. das da defekte dran sind, sollte einem käufer klar sein. er hätte das im vorfeld prüfen müssen.

der verkäufer haftet nur bei arglistiger täuschung. die ist nicht erkennbar. woher soll der verkäufer denn gewußt haben, dass die decke runter kommt?

und beim laminat wird der defekt doch im vorfeld (bei genauer prüfung) sichtbar gewesen sein? dann muss sich der käufer an die eigene nase fassen.
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  #9 (permalink)  
Alt 22.07.2012, 18:23
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AW: wohnung mit mangel gekauft

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
es wurde eine 30 jahre alte wohnung gekauft. das da defekte dran sind, sollte einem käufer klar sein. er hätte das im vorfeld prüfen müssen.

der verkäufer haftet nur bei arglistiger täuschung. die ist nicht erkennbar. woher soll der verkäufer denn gewußt haben, dass die decke runter kommt?

und beim laminat wird der defekt doch im vorfeld (bei genauer prüfung) sichtbar gewesen sein? dann muss sich der käufer an die eigene nase fassen.
Der Defekt entstand durch das heruterfallen der Decke da das mind. 50 kg wenn nicht mehr waren die miteinander herunterkallten,
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  #10 (permalink)  
Alt 22.07.2012, 18:45
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AW: wohnung mit mangel gekauft

huch :

man könnte einen gutachter bestellen, um herauszufinden, wieso die decke abgefallen ist.... das wäre sicherlich dreimal so teuer, wie eine neue decke.

evt. könnte man dann schadenersatzansprüche gegen die damalige baufirma oder einen architekten oder ähnlich - je nachdem, was als fehler angegeben würde. nach 30 jahren wären die alerdings verjährt. da müsste man sich beeilen.

finanziel lohnen wird das aber sicher nicht.
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