
26.05.2010, 12:41
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| Wohnrecht ohne Notar Angenommen man möchte seinem Lebensgefährten ein lebenslanges Wohnrecht unter Übernahme der bei Vermietung üblichen Nebenkosten einräumen. Dieses Wohnrecht sollte nicht ins Grundbuch eingetragen werden. Die Kinder sollten das Haus erben, aber während der Lebenszeit des Lebenspartners das Haus nicht verkaufen dürfen, es sei denn, er wäre damit einverstanden. Wenn er das Wohnrecht nicht ausübt, sollten den Kindern keine weiteren finanziellen Ansprüche entstehen.
Ist es denkbar, daß so etwas ohne Notar vertraglich regelbar wäre und kann man in solchen Fällen von einer Rechtssicherheit
ausgehen. Ein Vertrag hat doch auch bindente Wirkung für Erben oder nicht ?? Hat jemand Ahnung wo es evtl. Musterverträge gibt |