Dies ist eine Diskussion zu Wohngemeinschaft - Rückzahlung überzahlte Miete innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Wohngemeinschaft - Rückzahlung überzahlte Miete Folgende Situation: WG bestehend aus Personen A,B,C und D wird von Person D verlassen. D kündigt die "Vereinbarung zum Mietvertrag" bzw "Aufnahmevertrag in Mietergemeinschaft" (oder wie auch immer das heisst) auf der sie anfangs unterzeichnet hat und informiert schriftlich und mündlich alle Mitbewohner. Aufgrund der spontanen Kündigung gilt folgende mit dem Vermieter abgesprochene Regelung: Person D muss so lange Miete weiter zahlen, bis die WG einen Nachmieter gefunden hat (sofern dies vor Ablauf der Kündigungsfrist ist). Innerhalb der Kündigungsfrist wird nun ein Nachmieter gefunden. Person D freut sich, hat allerdings einen halben Monat überzahlt, da die Zahlung monatweise erfolgt. Person A, die Mietverträge sammelt und in der WG "bürokratisch" am aktivsten ist... sichert Person D die Rückzahlung des überzahlten Betrages anfangs zu. Allerdings hat D schon immer wie besprochen die Miete an B überwiesen, da jener die Miete aller WG Mitglieder sammelt und dann den Gesamtbetrag an den Vermieter überweist! (=Eigene WG regelung) Nun will D seine überzahlte Miete wieder haben, da er darüber mit "Mietmanager" A eine Absprache hat. Person A sagt aber, dass sie ja nicht über das Konto von B verfügen kann. Person B sei sehr schlecht erreichbar und man habe sie schon oft erinnert - ohne Erfolg. Was kann D tun?? Eine schriftliche Absprache besteht eindeutig mit A. Mit "Teilmietensammler" B wurde nichts vereinbart. Ich bin mal gespannt ... ob es dazu eine Lösung gibt |
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| nachmieter, rückzahlung, Überzahlung, wg, wohngemeinschaft |
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