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Willkür eines Tierheimes! Tierquälerei?

Dies ist eine Diskussion zu Willkür eines Tierheimes! Tierquälerei? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 07.09.2011, 01:49
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Willkür eines Tierheimes! Tierquälerei?

Bitte um schnelle Beantwortung des Fiktiven Falles, da es um das wohl eines Tieres geht.


Angenommen eine Person geht in ein Tierheim, sieht dort einen Hund. Er geht ein paar mal mit dem Hund raus und füllt nun den Bewerbungsbogen des Tierheimes aus. In diesen Dokument wird Auskunft über Arbeits, Wohn, Lebens und Familienverhältnisse gegeben. Natürlich musste er dieses Dokument unterschreiben.
Da es sich um ein Listenhund handelt muss die Person noch einige Behördliche Hindernisse überwinden. Dazu gehört auch die Vermieterbescheinigung, aber der Vermieter der Person ist 6 Wochen nicht da. Also unterrichtet er das Tierheim sofort davon und es wird auf dem Dokument vermerkt wann die Vermieterbescheinigung abgegeben wird. In der zwischen Zeit werden die anderen Anforderungen erfüllt und auf dem Dokument Vermerkt.
3 Tage bevor die Person sein Vermieter fragen kann, und somit vermutlich 4 Tage bevor die Person das Tier aus dem Tierheim befreien kann, sagt die Tierheimleitung, das die Person das Tier nicht nehmen darf, weil die Wohnverhälnisse nicht gegeben sind und weil die Tierheimleitung davon überzeugt ist das die Angegebenen Daten falsch sind.

1. Der Zeitraum des Falles beträgt knappe 3 Monate.
2. Ab der Abgabe des Bewerbungsbogens( ca nach 4 Wochen) war die Tierheimleitung über alle Verhältnisse aufgeklärt.
3. Alle weiteren Anforderungen zur Führung eines Listenhundes wurden erfolgreich erfüllt.
4. 1,5 Monate vor Übernahme des Hundes hat die Tierheimleitung unter Zeugen versichert, das die Person den Hund bekommt, wenn er alle Auflagen erfüllt.
5. Letztendlich wurden 4 Tage vor Rettung des Hundes, der Person gesagt, das er das Tier nicht aufnehmen darf, weil schon aktzeptierte Verhältnisse von einmal nicht mehr akzeptiert werden

Folgende Fragen stellen sich bei dem Fall:

Darf die Person, zur Sammlung der Beweise, auf eine Kopie des Bewerbungsformulares drängen?

Ist ein gemeinnütziges Tierheim verpflichtet ein Tier bei Erfüllung der Auflagen zu Vermitteln ?

Kann die Person, den eingetragenen Verein auf Prüfung des Falles, Herausgabe des Tieres oder Schadensersatz( Die Person hatte Ausgaben beim Ordnungsamt, Veterinärsamt sowie für Futter, Sprit, Leine, Futternapf, Hundekorb ect. Gesamtkosten ca 180 €) verklagen ?

Die Tierheimleitung hat über den letzten Bescheid nicht die Person Angerufen, sondern bei dem Chef der Freundin, der genannten Person. Ist die Tierheimleitung in diesem Fall anzuzeigen?

Wenn die fragen schnell beantwortet werden könnten, würden sich ein armer Hund und ein trauerndes Herrchen sich ganz Herzlich Bedanken
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hilfe !!!!, tierheim, tierquälerei, tierrecht, vereinsrecht

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