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Will Post verklagen ....

Dies ist eine Diskussion zu Will Post verklagen .... innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 08.08.2003, 13:06
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Will Post verklagen ....

Hallo zusammen,

wie ich schon geschrieben habe, ich will die Post verklagen. Allerdings bräuchte ich dafür eine kleine Hilfe. Ich weiß nämlich nicht, welches Recht es in diesem Fall ist und worauf ich bei der Anwaltsuche achten muß.
Folgendes ist passiert: Ich habe meine Bewerbung per EINSCHREIBEN an eine Universität geschickt. Angekommen ist allerdings nichts. Der Nachforchungsantrag der Post hat ergeben, dass das Einschreiben wirklich abhanden gekommen ist. Das habe ich nun von denen schriftlich bekommen. in der schriftl. Erklärung wurde auch erklärt, dass ich ein Schadenersatz in Höhe von EUR 25 + Beförderungsentgelt überwiesen bekommen werde. Ist ja alles schön und gut. Mein Problem ist aber, dass ich Bafög bekomme und nur einmal den Studiengang wechseln darf. Und das auch nur bis spätestens Ende 2te Semester. Ich bin nun gezwungen an meiner Uni zu bleiben und kann mich nur nächstes Sem bewerben, würde dann aber weiter kein Bafög bekommen. Deshalb will ich klagen.
Welches Recht ist das und worauf muß ich bei der Anwaltsuche achten??

Für Hilfe bin ich sehr Dankbar.

Gruß
OZell
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Alt 19.08.2003, 09:46
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Ehrlich gesagt glaube ich,dass Du kaum Chancen hast. Die Post wird in Ihren AGBs solche Schäden ausschliessen, denn das wäre ein nicht kalkulierbares Risiko, dass dann letzlich alle Postbenutzer mit tragen müssten. Du müsstest dann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beweisen. Diesen Beweis wirst >Du kaum führen können und eine Beweislastumkehr zu Deinen Gunsten sehe ich auch nicht. Das s.g. Postrisiko trägst Du.

Aber andere Idee: mit der Bestätigung des Postverlustes kannst Du u.U Wiedereinsetzung in den alten Stand beantragen bei der Uni (Versuch ist es wert)
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