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Wie verhält sich hier das Nießbrauchrecht?

Dies ist eine Diskussion zu Wie verhält sich hier das Nießbrauchrecht? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 06.09.2010, 13:28
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Wie verhält sich hier das Nießbrauchrecht?

Mal angenommen ein Ehepaar (Pers. A und Pers. B)überschreibt dem leiblichen Kind (Pers. C) ihre Immobilie. Sie lassen sich aber ein lebenslanges Nießbrauchrecht notariell eintragen, dass z.B. besagt, dass bei Auszug das Nießbrauchrecht erlischt. Nun zieht Pers. B tatsächlich aus dieser Immobilie aus unternimmt jedoch weiterhin (z.B. Zugewinn Ausgleich) nix. Pers. A möchte auch demnächst freiwillig ausziehen, möchte aber dafür von Pers. C sein Nießbrauchrecht in € ausbezahlt bekommen. Muss Pers. C nun einwilligen oder kann Pers. C sagen. Zieh doch aus, ich bin Eigentümer und werde nix des weiteren unternehmen?
Des weiteren, kann Pers. A wenn sie einmal ausgezogen ist doch wieder zurück in diese Immobile einziehen? Oder ist es so, dass z.B. wie oben beschrieben, das Nießbrauchrecht endgültig erlischt, wenn die Immobilie verlassen wird und eben eine neue Wohnanschrift existiert?
Oder ist ein Nießbrauchrecht erst dann erloschen, wenn es definitiv auch wieder beim Notar ausgetragen wurde?

Ich bedanke mich vorab schon einmal für die Antworten und hoffe, dass ich alle Forenregeln korrekt befolgt habe.

Mit freundlichen Grüßen
der Azubi_1

Geändert von Azubi_1 (06.09.2010 um 14:44 Uhr).
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erbrecht, immobilen, nießbrauchrecht

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