Dies ist eine Diskussion zu Wie lange darf eine Schule in NRW am Niederrheim ein Handy "einkassieren"? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| ich bin mir sicher das es diese Frage schon mehrmals gibt, aber ich möchte es nochmal genau wissen und hoffe hier eine richtige und ebenso aussagekräftige Antwort. Also, ich würde gerne wissen, wielange eine Schule am Niederrhein bei uns ein Handy "einkassieren" darf bzw. es einen Schüler abnehmen darf? Es steht zwar in der Schulordnung drin das Handys verboten bzw. ausgeschaltet seien müssen und wenn man erwischt wird das es für 7 Tage einbehalten wird. Dürfen die das denn überhaupt solange einbehalten? Zwar können die Eltern das schon vorher für den Schüler abholen, doch 7 tage ist doch ganz schön lange oder? Mir ist es noch nicht passiert, aber mich interessiert es halt einfach brennend. Ich freue mich auf Antworten und hoffe das ich auch genaue Antworten bekomme. Da ich mich halt wirklich für dieses Thema interessiere. Meine Meinung ist ja, das es doch irgendwie eindringen in die Privatspfäre ist. Oder? Naja, dann bin ich mal gespannt. Bis demnächst, Danke! ![]() Euer Timo |
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| AW: Wie lange darf eine Schule in NRW am Niederrheim ein Handy "einkassieren"? Zitat:
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Wie lange darf eine Schule in NRW am Niederrheim ein Handy "einkassieren"? Nein, bin ich nicht. Ich meine ich würde doch sonst nicht nochmals Fragen. Denn ich möchte es je schließlich genau wissen. Es interessiert mich halt und beim einen ist es in Bayern und beim anderen im Beitrag in Hessen etc.. Ich möchte ja schließlich in NRW am Niederrhein wissen. Denn überall sind ja Die Schulgrundsetze wenn es danach gehen sollte anders... |
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| AW: Wie lange darf eine Schule in NRW am Niederrheim ein Handy "einkassieren"? Kuck im Server des Kultusministeriums nach, da steht folgendes: http://www.schulministerium.nrw.de/B...men/Handy.html So, aber wenn die Eltern damit einverstanden sind, dass das Handy für eine Woche strafkonfisziert ist, bleibt es dabei, wenn das Handy nicht Eigentum des Schülers ist. Ist es das, kann er sein Eigentum wieder zurückverlangen, und zwar nach Schulschluss.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| einkassieren des handys, handy, handys in schulen, schule |
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