Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Wie kann das sein?

Dies ist eine Diskussion zu Wie kann das sein? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 22.10.2009, 19:14
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Wie kann das sein?

Wie kann sowas passieren? Wie ist es möglich, dass ein offenbar unschuldiger Mann augenscheinlich Opfer eines Komplotts wird? Warum hat es keine Folgen für die beteiligten Ermittler, Richter und Staatsanwälte, wenn sie offenbar jahrelang versucht haben den wahren Täter zu decken - nur weil er Polizist ist?

Zitat:
Zwölf Jahre lang wurde der Installateur Harry Wörz einer Straftat beschuldigt, die er nicht beging. Indizien wurden vernichtet, die Polizei, so der Verdacht, könnte den mutmaßlich wahren Täter gedeckt haben. [...] Ist Wörz, der zwölf schier unendlich lange Jahre von der Justiz verfolgt worden war - zu Unrecht, wie man jetzt weiß - nun endlich die Gerechtigkeit widerfahren, auf die ein Unschuldiger Anspruch hat?

Zur Erinnerung: Seit 1997 versucht die Staatsanwaltschaft, dem 1966 geborenen Installateur nachzuweisen, dass er in der Nacht vom 28. auf den 29.April 1997 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau Andrea heimtückisch zu ermorden versucht habe. [...]

1998 waren die Ankläger so gut wie am Ziel. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte Wörz am 16. Januar 1998 wegen versuchten Totschlags zu elf Jahren Freiheitsstrafe. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof, der keine Rechtsfehler erkennen konnte, bestätigt.

Weil Wörz' Schwiegereltern ihn für die horrenden Pflegekosten ihrer Tochter haftbar machen wollten, musste sich in der Folge eine Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe mit dem Fall befassen. Diesem Vorsitzenden fiel damals auf, dass gegen Wörz vor dem Strafgericht alles andere als neutral verhandelt worden war und die ihn angeblich belastenden Indizien einer sorgfältigen Überprüfung nicht standhielten.

Die Kritik des Zivilgerichts nahm nun Wörz' neuer Verteidiger Hubert Gorka zum Anlass, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu betreiben. Zunächst waren, wie üblich, massive Widerstände zu überwinden, obwohl die Fehlerhaftigkeit der Karlsruher Verurteilung ins Auge sprang. Doch sich einzugestehen, dass man sich furchtbar geirrt hat, fällt Personen, die von Berufs wegen Recht sprechen, offenbar besonders schwer.

Man wollte von der Überzeugung von Wörz' Täterschaft nicht lassen

Der Fall landete schließlich vor dem Landgericht Mannheim. Obwohl man sich dort zweimal gegen einen Wiederaufnahmeprozess gesträubt hatte, wurde Wörz 2005 freigesprochen. Die Zweifel, in ihm den Täter zu erkennen, der die junge Frau um ein normales, gesundes Leben gebracht hat, waren doch zu groß: das fehlende Motiv, die überaus dürftige Spurenlage, die haarsträubenden Ermittlungsfehler, die voreilige Festlegung auf Wörz als alleinigem Tatverdächtigen und was sonst noch alles dazukam.

Dies ließ die Staatsanwaltschaft nicht ruhen, sie legte erfolgreich Revision ein. Der zuständige Senat mit dem Vorsitzenden Armin Nack, der sich besonders gern in die tatrichterliche Beweiswürdigung einmischt, verwies den Fall nach Mannheim zurück mit einer unmissverständlichen Anleitung, wie eine neuerliche Verurteilung herbeizuführen sei. Man wollte in Karlsruhe von der einmal gefassten Überzeugung von Wörz' Täterschaft nicht lassen. Der Fall schien kein Ende zu nehmen.

Als im April dieses Jahres in Mannheim nun die Kammer mit dem Vorsitzenden Richter Rolf Glenz und der Berichterstatterin Petra Beck die Sache Wörz zu verhandeln begann, fing ein wahrer Krimi an. Kein Stein, der bisher das wacklige Anklagegebäude getragen hatte, blieb auf dem anderen. Die Kammer drehte und wendete jedes Indiz und fragte, ob es auf eine Täterschaft Wörz' hindeute oder vielleicht nur gegen den Angeklagten interpretiert wurde. Oder, bei genauer Prüfung, gar nichts besage. Oder vielleicht sogar das Gegenteil dessen, was die Staatsanwaltschaft behauptete, aber nicht beweisen konnte.

[...]

Konnten die Sachverständigen des Landeskriminalamts DNA-Spuren Wörz nicht oder nicht eindeutig zuordnen - für die Staatsanwaltschaft blieb er der Täter. Traten immer weitere Ermittlungsfehler der Pforzheimer Polizei an den Tag - für die Staatsanwaltschaft blieb Wörz der Täter. Hatte die Kammer für den Geliebten Andreas ein überzeugendes, ja überwältigendes Tatmotiv herausgearbeitet, woran es bei Wörz fehlt - für die Staatsanwaltschaft blieb der Angeklagte der Täter.

Eine Polizei, die "lügt, betrügt, stiehlt und trickst"

Die Staatsanwaltschaft rühmt sich gern ihrer Objektivität und Fairness, da sie, wie immer behauptet wird, das einen Verdächtigen Be- wie auch das ihn Entlastende gleichermaßen im Blick habe. Dass jedoch dies nur hehre Theorie ist, leuchtet sofort ein, wenn man weiß, dass Staatsanwälte weisungsgebunden sind, also vor allem in spektakulären Fällen nicht über die Köpfe ihrer Vorgesetzten hinweg agieren dürfen.

Stößt eine Sache auf öffentliches Interesse, haben Staatsanwälte Bericht zu erstatten. Ob sich am Ende einer Hauptverhandlung die Anklageschrift, die sie oft noch nicht mal selbst verfasst haben, als zutreffend erweist oder nicht, entscheiden daher nicht die jeweiligen Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, sondern ihre Vorgesetzten.

Das führt bisweilen zu der absurden Situation, dass ein Staatsanwalt wie im Fall Wörz am Ende eines Prozesses im Plädoyer den Angeklagten weiterhin als Täter bezeichnen und einen entsprechenden Strafantrag stellen muss, obwohl die einst angeblich belastenden Indizien im Lauf der Hauptverhandlung Stück für Stück dahingeschwunden sind. Neuneinhalb Jahre Freiheitsstrafe hatte Staatsanwalt Zinkgräf in Mannheim beantragen müssen, was ihm sichtlich peinlich gewesen zu sein schien. Die Glenz-Kammer hat in ihrer mündlichen Urteilsbegründung nicht nur jedes Argument der Anklage widerlegt, ja sie hat den Anklägern geradezu den Boden unter den Füßen weggezogen.

Mit dem bloßen Beharren auf substanzloser Überzeugung und einer bornierten Unwilligkeit, Fehler zuzugeben, verliert die Staatsanwaltschaft an Glaubwürdigkeit, ja sie macht sich lächerlich. Oder will sie im Fall Wörz etwa den Ruf einer Polizei retten, die "wie eine Herde Elefanten durch den Tatort trampelt", so der Vorsitzende Glenz, oder die Vernehmungsprotokolle von Wörz entlastenden Zeugen in versteckten Aktenordnern "versenkte", wie Richterin Beck sagte? Eine Polizei, die sich laut Verteidiger Neuhaus nicht erinnert, die Asservate nicht mehr findet, die "lügt, betrügt, stiehlt und trickst"?

Die Kammer hält Thomas H. "für den wahrscheinlichen Täter"

Neuhaus hatte schon Recht, wenn er der Polizei Betriebsblindheit, unprofessionellen Jagdeifer sowie "hanebüchene und verquere Ausreden" vorwarf, "die nur in verschrobenen Ermittlergehirnen entstanden sein können". Schlimmer noch aber ist der Verdacht, dass offenkundig alles getan worden war, um dem einzigen wirklichen Tatverdächtigen, Andreas Liebhaber Thomas H. - auch er Polizist in Pforzheim wie das Tatopfer und dessen Vater - "faktisch Immunität zu verleihen", so Neuhaus.


War es Kumpanei innerhalb einer verschworenen Gemeinschaft, dass Wörz, der einzige Nicht-Polizist unter den Beteiligten, unbedingt der Täter sein musste, obwohl so gut wie nichts gegen ihn sprach? Dummheit war es eher nicht und auch nicht Zufall, denn an so viel Dummheit und Zufall mag man nicht glauben. Vielleicht hatte damals so mancher Ermittler vor allem Andreas Liebhaber im Verdacht - und wollte nicht derjenige sein, der den Kollegen ans Messer liefert. Vielleicht war sehr schnell klar, in welche Bredouille H. geraten würde, fingen die Ermittlungen gegen ihn erst einmal an. Vielleicht ließ man ihn deshalb sehr schnell ungeschoren - und konzentrierte sich ausschließlich auf Harry Wörz.

Die Glenz-Kammer beschrieb in der Begründung ihres Freispruchs nicht nur den "Gefühlskonflikt", in dem sich H. damals befand: zwischen Ehefrau und Andrea, bedroht von einer Scheidung und unabsehbaren finanziellen Folgen sowie dem Verlust seiner Kinder. Sondern die Richter bekannten auch: "Es wäre unvollständig zu sagen, Herr Wörz ist nicht der Täter, wenn wir verschwiegen, dass die Kammer H. für den wahrscheinlichen Täter hält." Und: "Durchgreifende Argumente gegen eine Täterschaft H.s gibt es nicht."

Wenn ein Gericht so weit geht, müsste die Staatsanwaltschaft eigentlich reagieren. Und zwar nicht, indem sie wieder Revision einlegt.
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justi...656792,00.html
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  #2 (permalink)  
Alt 22.10.2009, 21:56
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AW: Wie kann das sein?

Hallo 2much,

also ich kenne den wahren Sachverhalt nicht, aber der Wortlaut des von dir zitierten Artikels hat m. E. schon einen durchaus tendenziösen und nicht gerade objektiven Stil.

Bei sowas glaube ich prinzipiell erstmal höchstens ein Viertel von dem ganzen.

Viele Grüße,

Cephalotus
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  #3 (permalink)  
Alt 22.10.2009, 22:04
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AW: Wie kann das sein?

Zitat:
Zitat von Cephalotus
Hallo 2much,

also ich kenne den wahren Sachverhalt nicht, aber der Wortlaut des von dir zitierten Artikels hat m. E. schon einen durchaus tendenziösen und nicht gerade objektiven Stil.

Bei sowas glaube ich prinzipiell erstmal höchstens ein Viertel von dem ganzen.

Viele Grüße,

Cephalotus
Ja, und das Viertel ist das für die Ermittler sprechende.
Was die deutschen Ermittlungsbehörden so jeden Tag an Verhaltsnweisen an den Tag legen, ist hochinteressant und erschreckend.
Es gibt sicherlich viele gewissenhaft ermittelnde, aber die Zahl der unkündbaren Menschen, die jeden Tatverdächtigen verurteilt wissen wollen, ist Legion. Bar jeder Vernunft und wider die faktische (nicht diejenige der verurteilungsfreudigen BGH Rechtsprechung dienende) Beweislage am anfänglichen Tatverdächtigen festhaltende Ermittlungen sind gang und gäbe. Das aber rein subjektiv betrachtet...
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.10.2009, 22:38
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AW: Wie kann das sein?

Kann nur Defendant beipflichten.

Ist in Teilen der Sumpf,....... Leider!
__________________
Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus.
Do, ut des
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  #5 (permalink)  
Alt 22.10.2009, 22:39
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AW: Wie kann das sein?

Der Artikel ist meiner Meinung nach relativ sachlich geschrieben. So einiges hat sich der Autor ja auch nicht aus den Fingern saugen müssen.

Ich finde das insgesamt sehr erschreckend, auch wenn ein solches Vorgehen vielleicht nicht die Regel ist. Allein angesichts der Möglichkeit, dass Ermittler, Staatsanwaltschaft und Gerichte sich gegen einen Angeklagten verschwören, kriege ich das kalte Grausen.

Interessant sind übrigens - wie immer - die Kommentare. Da kritisiert nämlich einer den Artikel als nicht-objektiv und entpuppt sich dann - man höre und staune - als Staatsanwalt.

Übrigens ist es wohl kaum ein Geheimnis, was teilweise bei Polizei, Staatsanwaltschaft und vor Gericht passiert, auch wenn nicht alles zutage tritt. Wer tief genug gräbt, der findet sicher was. Und man kann davon ausgehen, dass das nur die Spitze des Eisbergs ist.

Bleiben nur die folgenden Fragen: Wieviele Menschen sitzen unschuldig im Gefängnis? Und wieviele Verbrecher laufen draußen frei herum - womöglich sogar in Uniform oder in einem hohen Amt?
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  #6 (permalink)  
Alt 23.10.2009, 10:30
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AW: Wie kann das sein?

Zitat:
Wieviele Menschen sitzen unschuldig im Gefängnis?
Mehr als wir wahrhaben wollen, persönlich kenne ich 2 Fälle wenig spektakulär
und mit jeweils 3 Jahren auch keine hohen Strafmaße.

Hier werden Unschuldige wenigstens nicht geröstet.

In einem Fall wurden sogar 2 unbescholtene Zeugen vom Tisch gewischt und einem Bankräuber Glauben geschenkt

Denke, das es gerade im Bereich von Vergewaltigung und Kinderschändung -im eigenen Umfeld- viele unschuldig einsitzen


Zitat:
Bei sowas glaube ich prinzipiell erstmal höchstens ein Viertel von dem ganzen.
Der Spiegel ist nicht die Bild
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  #7 (permalink)  
Alt 23.10.2009, 11:29
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AW: Wie kann das sein?

Zitat:
Zitat von kaputterpreis
Mehr als wir wahrhaben wollen, persönlich kenne ich 2 Fälle wenig spektakulär
Mir sind auch ein paar Fälle bekannt, wo Behörden ungesetzlich gehandelt haben, allerdings ist keiner mit dem geschilderten Fall vergleichbar. Mich persönlich entsetzt es aber, wenn Polizei, Staatsanwalt und/oder Gericht sich einen feuchten Dreck um Recht und Gesetz scheren. Dem Opfer bleibt aber immerhin der Rechtsweg offen, wie wunderbar. Am Ende erhält er aber keine wirkliche Entschädigung für das erlittene Unrecht. Das Opfer gilt längst in der eigenen Stadt als kriminell, Freunde und Verwandte reden womöglich nicht mit ihm, die eigenen Kinder wollen nichts mit ihm zu tun haben, die Berufsaussichten sind äußerst mager, mal ganz zu schweigen von der Zeit, die er unschuldig in Haft saß. Was kriegt man dafür, wenn man unschuldig im Gefängnis war? Früher 10 Mark pro Tag. Das wären heute 1325 € pro Jahr. Das ist lächerlich.

Zitat:
Zitat von kaputterpreis
Denke, das es gerade im Bereich von Vergewaltigung und Kinderschändung -im eigenen Umfeld- viele unschuldig einsitzen
Da sind es aber vermutlich andere Gründe, die dazu geführt haben: z.B. Verdächtigungen und Beschuldigungen der Ex-Ehefrau, der Kindergärtnerin etc. Da gab es ja auch schon Horrorstories. Ich kann mir nichts schlimmeres vorstellen, als den Vorwurf des Kindesmissbrauchs.

Zitat:
Zitat von kaputterpreis
Der Spiegel ist nicht die Bild
Das nicht gerade, aber unabhängig von diesem Artikel gehe ich davon aus, dass Augstein sich im Grabe herum dreht. Den guten Journalismus von damals gibt es nicht mehr. Aber das ist ein anderes Thema.
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  #8 (permalink)  
Alt 23.10.2009, 13:30
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AW: Wie kann das sein?

Zitat:
Zitat von 2much

Interessant sind übrigens - wie immer - die Kommentare. Da kritisiert nämlich einer den Artikel als nicht-objektiv und entpuppt sich dann - man höre und staune - als Staatsanwalt.
Falls du auf mich anspielen solltest: Ich bin kein Staatsanwalt, ja ich habe nicht einmal die formale Voraussetzung (juristisches Studium mit zwei Staatsexamina) dafür, so dass auch nicht die Gefahr besteht, dass ich jemals einer werden könnte. .

Ich arbeite aber in einem Bereich (Sozialversicherung), in dem man seitens der Presse auch gerne mal mit Kritik konfrontiert wird, die dann i. d. R. ähnlich "objektiv" geäußert wird. Die rechtliche Problematik, die zu - für Außenstehende oft tatsächlich nur schwer nachvollziehbaren Ergebnissen führt - wird dann zu Gunsten der üblichen Geschichte vernachlässigt. Dann schreibt man von der herzlosen Behörde, welche einer armen Oma, die ihr ganzes Leben immer nur geschuftet hat, die ihr zustehenden Leistungen willkürlich vorenthält. Der Tonfall in derartigen Berichten erinnert mich an diesen Artikel hier. Und da ich auf meinem Gebiet die Substanz eines Artikels ganz gut einschätzen kann, weiß ich aus Erfahrung, dass ich bei Artikeln, die derartig tendenziös geschrieben sind, erst mal nur sehr wenig glaube...

Ich möchte nur mal einen Absatz aus dem Artikel herausgreifen, um zu erläutern, warum ich ihn nicht sehr objektiv finde:

"Die Staatsanwaltschaft rühmt sich gern ihrer Objektivität und Fairness, da sie, wie immer behauptet wird, das einen Verdächtigen Be- wie auch das ihn Entlastende gleichermaßen im Blick habe. Dass jedoch dies nur hehre Theorie ist, leuchtet sofort ein, wenn man weiß, dass Staatsanwälte weisungsgebunden sind, also vor allem in spektakulären Fällen nicht über die Köpfe ihrer Vorgesetzten hinweg agieren dürfen."

Da frage ich mich: Wer ist nicht seinenVorgesetzten gegenüber weisungsgebunden? Richter sind in ihrer Entscheidung ziemlich frei, aber auch die können nicht immer alles machen, was sie wollen.

Wer sind denn die Vorgesetzten der Staatsanwälte? Sind das nicht die Oberstaatsanwälte, die Leitenden... etc.? Und gehören die nicht auch zur Staatsanwaltschaft? Oder besteht die Staatsanwaltschaft nur aus dem Terminvertreter?

Darf ich den zitierten Absatz dann so verstehen, dass entweder die ganze Staatsanwaltschaft ferngesteuert ist oder dass man ab einem bestimmten Beförderungsamt die Fähigkeit zur Objektivität schlagartig verliert?

Wird die Objektivität wirklich schon dadurch zur "hehren Theorie", dass ein einzelner Staatsanwalt Entscheidungen nicht alleine treffen darf?

Mit anderen Worten: Es wird suggeriert, dass die Staatsanwaltschaft schon wegen ihrer Organisationsstruktur gar nicht objektiv sein kann.

Ich könnte natürlich noch andere Absätze hinterfragen, aber ich lasse das lieber.


Zitat:
Zitat von 2much
Übrigens ist es wohl kaum ein Geheimnis, was teilweise bei Polizei, Staatsanwaltschaft und vor Gericht passiert, auch wenn nicht alles zutage tritt. Wer tief genug gräbt, der findet sicher was. Und man kann davon ausgehen, dass das nur die Spitze des Eisbergs ist.
Überall wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht und überall wo man gräbt, findet man was. Mit Polizei etc. hatte ich bisher nicht viel zu tun, so dass ich mir da kein Urteil erlauben möchte. Ansonsten ist deine Aussage auch etwas spekulativ .

Es scheint übrigens irgendwie menschlich zu sein, dass man sich in eine Meinung verrennt und dann versucht, diese um jeden Preis zu verteidigen, selbst wenn die Argumente nicht wirklich überzeugend sind. Das passiert sogar (von mir) geschätzten Forumsmitgliedern, wie ich gerade recht aktuell gemerkt habe

Zitat:
Zitat von 2much
Bleiben nur die folgenden Fragen: Wieviele Menschen sitzen unschuldig im Gefängnis? Und wieviele Verbrecher laufen draußen frei herum - womöglich sogar in Uniform oder in einem hohen Amt?
Wahrscheinlich mehr als genug! Leider! Aber mich würden objektivere Informationen mehr interessieren, bloß lassen die sich nicht so gut verkaufen...

Viele Grüße,

Cephalotus
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  #9 (permalink)  
Alt 23.10.2009, 13:50
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AW: Wie kann das sein?

Zitat:
Zitat von Cephalotus
Falls du auf mich anspielen solltest:
Nein, das war nicht meine Absicht.

Zitat:
Ich arbeite aber in einem Bereich (Sozialversicherung), in dem man seitens der Presse auch gerne mal mit Kritik konfrontiert wird, die dann i. d. R. ähnlich "objektiv" geäußert wird. Die rechtliche Problematik, die zu - für Außenstehende oft tatsächlich nur schwer nachvollziehbaren Ergebnissen führt - wird dann zu Gunsten der üblichen Geschichte vernachlässigt. Dann schreibt man von der herzlosen Behörde, welche einer armen Oma, die ihr ganzes Leben immer nur geschuftet hat, die ihr zustehenden Leistungen willkürlich vorenthält. Der Tonfall in derartigen Berichten erinnert mich an diesen Artikel hier. Und da ich auf meinem Gebiet die Substanz eines Artikels ganz gut einschätzen kann, weiß ich aus Erfahrung, dass ich bei Artikeln, die derartig tendenziös geschrieben sind, erst mal nur sehr wenig glaube...
Dass Journalismus heute längst nicht mehr das ist, was er früher einmal war, ist traurig, lässt sich aber leider nicht ohne weiteres ändern. Immerhin kann man auf andere Medien ausweichen, denn von dem Fall wird derzeit überall berichtet.

Zitat:
Ich möchte nur mal einen Absatz aus dem Artikel herausgreifen, um zu erläutern, warum ich ihn nicht sehr objektiv finde:

"Die Staatsanwaltschaft rühmt sich gern ihrer Objektivität und Fairness, da sie, wie immer behauptet wird, das einen Verdächtigen Be- wie auch das ihn Entlastende gleichermaßen im Blick habe. Dass jedoch dies nur hehre Theorie ist, leuchtet sofort ein, wenn man weiß, dass Staatsanwälte weisungsgebunden sind, also vor allem in spektakulären Fällen nicht über die Köpfe ihrer Vorgesetzten hinweg agieren dürfen."

Da frage ich mich: Wer ist nicht seinenVorgesetzten gegenüber weisungsgebunden? Richter sind in ihrer Entscheidung ziemlich frei, aber auch die können nicht immer alles machen, was sie wollen.
Da bringst du doch selbst das beste Beispiel: Richter sind in ihrer Entscheidung ziemlich frei. So manches Mal ist die Entscheidung (das Urteil) sogar so frei, dass man selbst das kritisieren könnte. Anders gesagt: es sollte schon Recht auf Basis der Gesetzeslage gesprochen werden, was meiner Meinung nach nicht immer der Fall ist.

Zitat:
Darf ich den zitierten Absatz dann so verstehen, dass entweder die ganze Staatsanwaltschaft ferngesteuert ist oder dass man ab einem bestimmten Beförderungsamt die Fähigkeit zur Objektivität schlagartig verliert?
Ich würde sagen, dass du den Absatz überinterpretierst.

Zitat:
Mit anderen Worten: Es wird suggeriert, dass die Staatsanwaltschaft schon wegen ihrer Organisationsstruktur gar nicht objektiv sein kann.
Ich fasse das eher so auf, dass die Objektivität auch aufgrund der Struktur in Frage gestellt wird. Scheinbar zu Recht, wie der Fall zeigt.

Zitat:
Überall wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht und überall wo man gräbt, findet man was. Mit Polizei etc. hatte ich bisher nicht viel zu tun, so dass ich mir da kein Urteil erlauben möchte. Ansonsten ist deine Aussage auch etwas spekulativ .
"Fehler" ist in diesem Zusammenhang ein Euphemismus! Kriminelle haben bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht nichts zu suchen - außer auf der Anklagebank. Die große Frage ist hier doch: wird das Folgen für die wahren Täter haben? Ich will das mal nicht vorweg nehmen.

Zitat:
Es scheint übrigens irgendwie menschlich zu sein, dass man sich in eine Meinung verrennt und dann versucht, diese um jeden Preis zu verteidigen, selbst wenn die Argumente nicht wirklich überzeugend sind.
Wir haben natürlich nicht den objektiven Einblick. Aber deshalb sollte sich trotzdem jeder eine Meinung bilden können. Übrigens gibt es eine ganze Reihe haarsträubender Urteile. Das ist doch längst kein Geheimnis mehr. Und es ist eben nicht immer der Interpretationsspielraum.

Zitat:
Wahrscheinlich mehr als genug! Leider! Aber mich würden objektivere Informationen mehr interessieren, bloß lassen die sich nicht so gut verkaufen...
Mich auch, aber woher nehmen? Wenn selbst die Polizei hat Beweismittel verschwinden lassen oder meinetwegen auch "nur" verschlampt hat wird das angesichts der langen Zeit selbst für diejenigen schwierig, die Zugang zu allen Informationen haben, wie z.B. das Gericht.
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  #10 (permalink)  
Alt 23.10.2009, 14:31
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AW: Wie kann das sein?

Zitat:
Zitat von 2much
Nein, das war nicht meine Absicht.
Schade! Viel Feind viel Ehr!

Zitat:
Zitat von 2much
Dass Journalismus heute längst nicht mehr das ist, was er früher einmal war, ist traurig, lässt sich aber leider nicht ohne weiteres ändern. Immerhin kann man auf andere Medien ausweichen, denn von dem Fall wird derzeit überall berichtet.
Da sind wir uns einig. Die Frage ist nur, welche anderen Medien objektiver sind. Als Außenstehender kann man das manchmal nur schwer einschätzen. Das Reißerische gehört doch irgendwie zum Geschäft.

Zitat:
Zitat von 2much
Da bringst du doch selbst das beste Beispiel: Richter sind in ihrer Entscheidung ziemlich frei. So manches Mal ist die Entscheidung (das Urteil) sogar so frei, dass man selbst das kritisieren könnte. Anders gesagt: es sollte schon Recht auf Basis der Gesetzeslage gesprochen werden, was meiner Meinung nach nicht immer der Fall ist.
Da will ich mal nicht unbedingt widersprechen. Aber auch hier haben wir i. d. R. das Problem, dass Urteile nicht komplett mit Begründung wiedergegeben werden, sondern nur zusammengefasst. Wenn die Zusammenfassung dann von Laien (Journalisten ohne solide juristische Kenntnisse auf dem betreffenden Gebiet) erstellt wird, die die eigentlichen Knackpunkte selbst nicht erkennen, dann bekommt der Leser oft auch ein völlig verfälschtes Bild von der Sache. Ich erinnere da nur an die Geschichte von der Amtsrichterin, die geurteilt haben soll, dass Muslime ihre Frauen auch in Deutschland schlagen dürfen. (So wurde es uns von den Medien verkauft, obwohl das Urteil eigentlich nicht darum ging).

Zitat:
Zitat von 2much
Ich würde sagen, dass du den Absatz überinterpretierst.
Wie soll man das denn sonst interpretieren, wenn von der Weisungsgebundenheit des einzelnen Staatsanwalts die Unmöglichkeit der Objektivität der gesamten Einrichtung "Staatsanwaltschaft" abgeleitet wird?

Zitat:
Zitat von 2much
Ich fasse das eher so auf, dass die Objektivität auch aufgrund der Struktur in Frage gestellt wird. Scheinbar zu Recht, wie der Fall zeigt.
Ich denke, dass man das grundsätzlich nicht so sagen kann. Natürlich unterliegen Entscheidungen in Gruppen ganz besonderen Regeln oder Gefahren (in der Psychologie gibt es da eine ganze Menge Forschungsergebnisse), aber wären andere Strukturen grundsätzlich geeigneter? Wenn ja, welche? Was passiert, wenn ein Staatsanwalt nicht weisungsgebunden ist und im Alleingang so etwas abzieht, wie es hier berichtet wird? Dann würden die gleichen Journalisten wieder bemängeln, dass eine Objektivität nicht gewährleistet sei, weil den Staatsanwalt ja keiner kontrolliert.

Natürlich müssen die Strukturen zumindest der betroffenen Staatsanwaltschaft jetzt hinterfragt werden. Und wenn sich dann herausstellt, dass unabhängig vom Zusammenspiel der handelnden Personen in der grundsätzlichen Struktur Defizite bestehen, dann müsste man die Organisationsstruktur ändern.

Zitat:
Zitat von 2much
"Fehler" ist in diesem Zusammenhang ein Euphemismus! Kriminelle haben bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht nichts zu suchen - außer auf der Anklagebank. Die große Frage ist hier doch: wird das Folgen für die wahren Täter haben? Ich will das mal nicht vorweg nehmen.
So lange ich nicht weiß, was wirklich passiert ist, benutze ich den Begriff "Fehler". Ich muss niemandem ein kriminelles Handeln unterstellen, nur weil ein Bericht dies tut, den ich nun mal für nicht objektiv halte.

Wenn sich der Bericht als zutreffend erweisen sollte, hast du Recht. Dann ändere ich auch meine Wortwahl. Ich nagel aber niemanden ans Kreuz, bloß weil was im Internet steht.

Zitat:
Zitat von 2much
Wir haben natürlich nicht den objektiven Einblick. Aber deshalb sollte sich trotzdem jeder eine Meinung bilden können. Übrigens gibt es eine ganze Reihe haarsträubender Urteile. Das ist doch längst kein Geheimnis mehr. Und es ist eben nicht immer der Interpretationsspielraum.
Zu den Urteilen habe ich oben schon etwas geschrieben. Da müsste ich mir im Einzelfall eine eigene Meinung bilden, sofern meine Rechtskenntnisse dazu ausreichen. Und ja, wenn ich Einiges, was ich so lese, auch glaube, dann rollen sich mir schon mal die Zehennägel auf .



Zitat:
Zitat von 2much
Mich auch, aber woher nehmen? Wenn selbst die Polizei hat Beweismittel verschwinden lassen oder meinetwegen auch "nur" verschlampt hat wird das angesichts der langen Zeit selbst für diejenigen schwierig, die Zugang zu allen Informationen haben, wie z.B. das Gericht.
Natürlich ist es schwer. Aber wenn man z. B. Berichtet, dass nach der Einschätzung des Richters gravierende Ermittlungsfehler vorgelegen haben, dann weiß ich woran ich bin. Dann weiß ich nämlich, dass jemand, der wahrscheinlich keine Eigeninteressen hat, sich aufgrund intensiver Beschäftigung mit der Materie zu einem (äußerst unerfreulichen) Ergebnis gekommen ist. Dann kann man durchaus mal deutliche Worte zitieren, in dem Fall ist es auch erwünscht.

Aber andere Quellen für ganzen Anschuldigungen bedürfen schon einer guten Begründung, besonders die Aussagen des Anwalts des Angeklagten. Der redet nämlich, um die Interessen seines Mandanten zu vertreten...

Viele Grüße,

Cephalotus
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