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Widerrufsrecht Rückgabe nur durch Abholung rechtens?

Dies ist eine Diskussion zu Widerrufsrecht Rückgabe nur durch Abholung rechtens? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 15.08.2012, 17:42
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Widerrufsrecht Rückgabe nur durch Abholung rechtens?

Hallo zusammen,

Mal angenommen Käufer K kauft eine Ware online bei einem Online-Versandhandel (Verkäufer) V. Kurz nach dem Eintreffen der Ware macht K vom Widerrufsrecht Gebrauch, V bestätigt den Widerruf. K will die Ware zurückschicken, doch V besteht auf eine Abholung durch einen Vertriebspartner. Da V sowie sein Vertriebspartner keine Uhrzeit nennen können, soll K den ganzen Tag zu Hause sein.

Ist die Limitation seitens V auf Abholung rechtens?

Danke für alle Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 15.08.2012, 22:43
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AW: Widerrufsrecht Rückgabe nur durch Abholung rechtens?

Warum kann K keine Uhrzeit vorgeben, wann er da ist? Danach sollte sich V richten können.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #3 (permalink)  
Alt 16.08.2012, 06:15
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AW: Widerrufsrecht Rückgabe nur durch Abholung rechtens?

K ist berufstätig und somit im Zeitraum von 8-17 Uhr nicht zuhause - und Samstag kann V nicht abholen lassen.

K hat versucht "ab 18 Uhr" vorzugeben, doch V und der Vertriebspartner ignorieren das und fordern, dass den kompletten Tag jemand zuhause ist und die Ware aushändigt.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.08.2012, 22:11
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AW: Widerrufsrecht Rückgabe nur durch Abholung rechtens?

Zitat:
Zitat von curmudgeon Beitrag anzeigen
K hat versucht "ab 18 Uhr" vorzugeben, doch V und der Vertriebspartner ignorieren das und fordern, dass den kompletten Tag jemand zuhause ist und die Ware aushändigt.
Ich betrachte diese Forderung als unzumutbar. Falls K nicht bereits beim Kauf rechtsgültig solche Rechte eingeräumt hat, dürften diese Forderung nur dann akzeptrabel sein, wenn V z.B. bereit ist, einen Tag Arbeitsausfall zu bezahlen.

Alternativ wäre noch möglich, dass K die Waren eben vor dem Haus auf Risiko des V zur Abholung bereit stellt.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #5 (permalink)  
Alt 16.08.2012, 23:58
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AW: Widerrufsrecht Rückgabe nur durch Abholung rechtens?

Ich würd da gar nicht lange fackeln, entweder der holt die Ware ab "wenn ich Zeit habe" oder läßt es bleiben. Rechnung einfach nicht bezahlen. Und immer schön schriftlich festhalten, wann die Ware abholbereit ist. Wenn der sein Geld nicht bekommt, wird der schon sehen, dass er die Ware wieder bekommt.
Wie würde die Sache aussehen, wenn man den Verkäufer darauf hinweist, man stelle die Ware am Tag X in der Zeit von y-z vor die Tür zu Abholung, weil man nicht zuhause ist. Dann läge doch die Verantwortung in den Händen des Verkäufers, oder? *gg*
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  #6 (permalink)  
Alt 17.08.2012, 05:54
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AW: Widerrufsrecht Rückgabe nur durch Abholung rechtens?

Der VK wird wohl die aktuelle Widerrufsbelehtung (welche Gesetzesrang hat) verwenden. Dort heißt es:

Zitat:
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
__________________
cheers, JHS
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  #7 (permalink)  
Alt 17.08.2012, 11:09
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AW: Widerrufsrecht Rückgabe nur durch Abholung rechtens?

Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
Der VK wird wohl die aktuelle Widerrufsbelehtung (welche Gesetzesrang hat) verwenden. Dort heißt es:
Auf der Webseite des VK steht es tatsächlich so - die Rechtslage dürfte damit klar sein.

Zitat:
Ich würd da gar nicht lange fackeln, entweder der holt die Ware ab "wenn ich Zeit habe" oder läßt es bleiben. Rechnung einfach nicht bezahlen. Und immer schön schriftlich festhalten, wann die Ware abholbereit ist. Wenn der sein Geld nicht bekommt, wird der schon sehen, dass er die Ware wieder bekommt.
Leider hat K schon bei Bestellung die Zahlung geleistet und muss deshalb schauen, wie er zu seinem Geld kommt.


Mal angenommen, die ganze Sache zieht sich schon über 3 Monate - es wurde seitens K schon einmal organisiert, dass jemand an einem Werktag fast durchgängig zuhause ist (kam dann aber keiner, oder wenn dann in der Stunde als kurz keiner da war) und einmal sogar mit V vereinbart, dass eine Nachbarin einen Tag zuhause bleibt, die die Sache solange verwahrt und dort abgeholt werden sollte - nur hier kam der "Vertriebspartner" definitiv einfach nicht und die Nachbarin hat den ganzen Tag das Haus nicht verlassen.

Auf Fragen, wann man das Geld wiederbekommt wird mit Schweigen geantwortet.

Sollte K sich hier juristischen Beistand suchen?
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  #8 (permalink)  
Alt 17.08.2012, 19:06
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AW: Widerrufsrecht Rückgabe nur durch Abholung rechtens?

Zitat:
Zitat von curmudgeon Beitrag anzeigen
Auf Fragen, wann man das Geld wiederbekommt wird mit Schweigen geantwortet.

Sollte K sich hier juristischen Beistand suchen?
Man sollte vielleicht friedlich, höflich aber bestimmt, noch eimal mahnen und eine letze Frist setzen, dabei auch einen praktikablen Abholtermin anbieten. Wenn man dann nicht weiter weiß, läßt man sich eben von jemandem helfen, der das kann. Die Kosten gehen auch zu Lasten des Verursachers, hier also sehr wahrscheinlich des Verkäufers.
__________________
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