Dies ist eine Diskussion zu Widerrufsrecht Rückgabe nur durch Abholung rechtens? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Widerrufsrecht Rückgabe nur durch Abholung rechtens? Mal angenommen Käufer K kauft eine Ware online bei einem Online-Versandhandel (Verkäufer) V. Kurz nach dem Eintreffen der Ware macht K vom Widerrufsrecht Gebrauch, V bestätigt den Widerruf. K will die Ware zurückschicken, doch V besteht auf eine Abholung durch einen Vertriebspartner. Da V sowie sein Vertriebspartner keine Uhrzeit nennen können, soll K den ganzen Tag zu Hause sein. Ist die Limitation seitens V auf Abholung rechtens? Danke für alle Antworten. |
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| AW: Widerrufsrecht Rückgabe nur durch Abholung rechtens? Warum kann K keine Uhrzeit vorgeben, wann er da ist? Danach sollte sich V richten können.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Widerrufsrecht Rückgabe nur durch Abholung rechtens? K ist berufstätig und somit im Zeitraum von 8-17 Uhr nicht zuhause - und Samstag kann V nicht abholen lassen. K hat versucht "ab 18 Uhr" vorzugeben, doch V und der Vertriebspartner ignorieren das und fordern, dass den kompletten Tag jemand zuhause ist und die Ware aushändigt. |
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| AW: Widerrufsrecht Rückgabe nur durch Abholung rechtens? Zitat:
Alternativ wäre noch möglich, dass K die Waren eben vor dem Haus auf Risiko des V zur Abholung bereit stellt.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Widerrufsrecht Rückgabe nur durch Abholung rechtens? Ich würd da gar nicht lange fackeln, entweder der holt die Ware ab "wenn ich Zeit habe" oder läßt es bleiben. Rechnung einfach nicht bezahlen. Und immer schön schriftlich festhalten, wann die Ware abholbereit ist. Wenn der sein Geld nicht bekommt, wird der schon sehen, dass er die Ware wieder bekommt. Wie würde die Sache aussehen, wenn man den Verkäufer darauf hinweist, man stelle die Ware am Tag X in der Zeit von y-z vor die Tür zu Abholung, weil man nicht zuhause ist. Dann läge doch die Verantwortung in den Händen des Verkäufers, oder? *gg* |
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| AW: Widerrufsrecht Rückgabe nur durch Abholung rechtens? Der VK wird wohl die aktuelle Widerrufsbelehtung (welche Gesetzesrang hat) verwenden. Dort heißt es: Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Widerrufsrecht Rückgabe nur durch Abholung rechtens? Zitat:
Zitat:
Mal angenommen, die ganze Sache zieht sich schon über 3 Monate - es wurde seitens K schon einmal organisiert, dass jemand an einem Werktag fast durchgängig zuhause ist (kam dann aber keiner, oder wenn dann in der Stunde als kurz keiner da war) und einmal sogar mit V vereinbart, dass eine Nachbarin einen Tag zuhause bleibt, die die Sache solange verwahrt und dort abgeholt werden sollte - nur hier kam der "Vertriebspartner" definitiv einfach nicht und die Nachbarin hat den ganzen Tag das Haus nicht verlassen. Auf Fragen, wann man das Geld wiederbekommt wird mit Schweigen geantwortet. Sollte K sich hier juristischen Beistand suchen? |
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| AW: Widerrufsrecht Rückgabe nur durch Abholung rechtens? Man sollte vielleicht friedlich, höflich aber bestimmt, noch eimal mahnen und eine letze Frist setzen, dabei auch einen praktikablen Abholtermin anbieten. Wenn man dann nicht weiter weiß, läßt man sich eben von jemandem helfen, der das kann. Die Kosten gehen auch zu Lasten des Verursachers, hier also sehr wahrscheinlich des Verkäufers.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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