Dies ist eine Diskussion zu Widerrufsrecht eines Internetvertrags innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Widerrufsrecht eines Internetvertrags Ein Kunde unterschreibt einen Internetanschlussvertrag im Handel Anfang Dezember. Der Vertrag soll ab dem 28. Dezember gültig sein, der Techniker kommt jedoch schon am 23. Dezember vorbei und schaltet den Anschluss frei, sodass der Vertrag nun ab dem 23. gültig ist. Die Geschwindigkeit sollte eigentlich 32.000 kbit/s bertragen, doch beträgt sie meistens nur 1000-2000 kbit/s. Bei mehrmaligem Nachfragen bei der Technikhotline wurde einem versichert, dass das Problem innerhalb von 48 Stunden behoben sein wird, was jedoch nicht einmal erfolgte, sodass die Geschwindigkeit weiterhin sehr niedrig blieb. Auf weitere Anrufe kam die Antwort, dass das Problem die gesamte Region betreffe und wahrscheinlich noch bis Anfang März andauere, was bedeuten würde, dass der Kunde 3 Monate lang nicht die Internetgeschwindigkeit, wie sie Im Vertrag angegeben war, benutzen könnte bzw. gar nicht das Internet gebrauchen könnte. Der Kunde ist unzufrieden und macht von seinem 14-tägigem Widerrufsrecht Gebrauch. Der Internetanbieter antwortet auf das Widerrufs-Schreiben und teilt mit, dass ein Widerruf nur bei Haustür-, Telefon oder Internet-Vertragsabschlüssen möglich ist und dass der Vertrag somit weiterhin erfolgt. Von diesen Bedingungen stand in dem Vertragsschreiben, welcher der Kunde Anfang Dezember unterschrieben hatte, jedoch nichts. Lediglich der Hinweis: "Mit der Unterschrift erklärt der Auftragsgeber, die Hinweise zur Preisliste/AGB, die Widerrufsbelehrung und die Preisliste mit Leistungsbeschreibung erhalten zu haben". Dies ist jedoch nicht der Fall gewesen, es wurde also ein Vertrag unterschrieben, indem diese Belehrungen nicht angegeben waren. Könnte dies irreführender Vertrag sein?? Steht der Kunde mit seinem Anspruch auf Widerruf nun im Recht?? Schließlich werden die Vertragsbedingungen seitens des Internetanbieters ja nicht eingehalten aus welchen Gründen auch immer! Vielen Dank schonmal im Voraus |
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| AW: Widerrufsrecht eines Internetvertrags Nein. Das Unternehmen verweist richtigerweise auf das nicht bestehende Widerrufsrecht. Einzige Ausnahme ist, dass das Unternehmen auch bei Verträgen die im Laden geschlossen werden ein Widerrufsrecht einräumt. Das müsste aber ausdrücklich im Vertrag stehen. Das wäre nicht die Regel bei größeren Unternehmen, die als ISP fungieren. |
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| AW: Widerrufsrecht eines Internetvertrags Zitat:
Was sollte da auch stehen? "Wir weisen darauf hin, dass Sie kein 14tägiges Widerrufsrecht gem. der Regelungen zum Fernabsatz haben" Das wäre genauso, als wenn Ihnen die Kassiererin an der Supermarktkasse sagen müßte: "Ich weise Sie darauf hin, dass für diese 10 Tetrapacks Vollmilch kein 14tägies Rückgaberecht gemäß der Fernabsatzregelungen des BGB besteht." Eine Belehrung muß erfolgen, wenn etwas vom Normalzustand abweicht und/oder wenn eine Belehrung explizit vorgeschrieben ist, aber es muß nicht über etwas belehrt werden, das ohnehin nicht besteht. Jedoch hat der Kunde natürlich Anspruch darauf, dass die vertraglich vereinbarte Leistung auch erbracht wird, also die Geschwindigkeit. Aber "vorsicht": Ich hatte vor längerer Zeit selbst ein ähnl. (bzw. dasselbe) Problem. Mein damaliger DSL-Provider (der mittlerweile von einem anderen Provider "geschluckt" wurde) konnte mir vor ca. 2 Jahren ebenfalls lediglich eine "de facto DL-Geschwindigkeit" von 1700 bis 2000 (schwankend, je nach "Meßtool") "bieten", obwohl ich eine 6000er Leitung "bestellt" hatte (und auch zahlte). Auf meine Beschwerde und Forderung nach anteiliger Kostenerstattung hin, verwies man mich darauf, doch den Vertragstext mal genau zu lesen: Und tatsächlich, dort stand: Zitat:
Dumm gelaufen... Komischerweise hatte ich dann 2 Monate später urplötzlich eine Geschwindigkeit von konstant min. 6000, ... "zufälligerweise" genau an dem Zeitpunkt, als Ar*** von Vo******* geschluckt worden war .
__________________ cheers, JHS Geändert von JHS (30.12.2011 um 21:48 Uhr). |
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| handelsgeschäft, internet, vertragsbedingungen, widerrufsrecht |
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