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WG-Streit Wegen Rechnungen nach WG auflösung

Dies ist eine Diskussion zu WG-Streit Wegen Rechnungen nach WG auflösung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 20:34
Boardneuling
 
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WG-Streit Wegen Rechnungen nach WG auflösung

Die Personen A(Student) (ohne Mietvertrag aber vom Vermieter geduldet) und B(Azubi) lösen ihre WG auf. Laut mündlicher Vereinbarung sollen wie auch zuvor in der WG die anfallenden Kosten 50/50 geteilt werden. Person B bewohnt die WG schon erheblich länger und hat die Kaution alleine gestellt. Nach dem Auszug erhält B die Endabrechnung vom Vermieter, abzüglich der Nebenkostennachzahlung der letzten 2 Jahre und einer nicht durchgeführten aber im Mietvertrag vereinbarten Heizungsreinigung. Dazu kommt die Endabrechnung des Energieversorgers die in etwa der Höhe der vom Vermieter einbehaltenen Summe entspricht. Person B bietet Person A an, diese Rechnung zu übernehmen, da ja anfallende Kosten 50/50 geteilt werden. A weigert sich jedoch die Rechnung komplett zu bezahlen, da er der Meinung ist, der Vermieter hätte nicht das Recht die Kaution aus den oben genannten Gründen einzubehalten.

Frage 1: Welche rechtliche Handhabe hätte B gegenüber A?

Frage 2: Darf der Vermieter die genannten Kosten so abrechnen?
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Alt 09.02.2012, 20:52
V.I.P.
 
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AW: WG-Streit Wegen Rechnungen nach WG auflösung

Zitat:
Frage 1: Welche rechtliche Handhabe hätte B gegenüber A?
er könnte klagen.

Zitat:
Frage 2: Darf der Vermieter die genannten Kosten so abrechnen?
so ganz klar ist daas nicht:

Zitat:
abzüglich der Nebenkostennachzahlung der letzten 2 Jahre
nebenkostenabrechnungen müssen innerhalb von 12 monaten vom vermieter gestellt werden, sonst hat er kein recht mehr auf eine nachzahlung (außer der vermieter hätte die verzögerung ncht zu
verschulden). hier ist die frage von welchem zeitraum die abrechnungen sind und wann sie dem mieter zugegangen sind. hat der a denn den ganzen zeitraum dort schon gewohnt?

Zitat:
im Mietvertrag vereinbarten Heizungsreinigung
das klingt zumindest sehr außergewöhnlich... könnte sein, dass die klausel nicht wirksam ist. dazu müsste man aber wissen, ob a) die klausel evtl. individuell verhandelt wurde --> dann wär sie wirksam - oder b) um was genau es sich dabei handelt und den wortlaut der fiktiven klausel.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 21:17
Boardneuling
 
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AW: WG-Streit Wegen Rechnungen nach WG auflösung

Zitataus dem Mietvertrag:

-Die Heiz- und Betriebskosten sind vom Vermieter innerhalb von 12 Monaten nach ablauf des Abrechnungszeitraumes abzurechnen.

(Wohnungsauflösung November 2011 / Posten in der Endabrechnung Nebenkosten 2010 ca. 130€ und 2011 ca. 110€)

-An den Kosten für Reinigung, Wartung bzw. Entkalkung der Gas-, Elektro-und Wasseraufbereitungsgeräte beteiligt sich der Mieter mit maximal € 70,00 pro Gerät und Jahr.

(1 Warmwasserboiler, 2 Gasöfen ca. 170€)
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Stichworte
kaution, kostenteilung, mündlicher vertrag, rechnung, wg

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