Dies ist eine Diskussion zu WG-Mitglied kündigterst knapp 2 Wo vor Auszug innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| WG-Mitglied kündigterst knapp 2 Wo vor Auszug Folgende Frage bezüglich der Kündigung von Untermieter X in einer Wohngemeinschaft mit 3 Personen: Wohngemeinschaft mit 1 Hauptmieter und 2 Untermietern (Untermieter haben eigene Mietverträge/ Zimmer alle unmöbiliert). Untermieter X kündigt Zimmer erst 1,5 Wochen vor Auszug (mündlich bei den anderen Mitbewohnern) und sagt, dass er nach diesen 1,5 Wochen keine Mieter mehr zahlen wird, weil er sich um neue Kanidaten bemüht hat, die sich das Zimmer in diesen 1,5 Wochen angeschaut haben (5 Interessenten sind es bisher) und es nehmen würden. Hauptmieter und anderer Untermieter sind mit dieser Situation nicht einverstanden, da sie von den 5 Personen bisher niemanden als Mitbewohner haben möchten und sich in den 1,5 Wochen nicht mehr Leute ansehen konnten, da sie kaum Zeit hatten, weil es mit dem Auszug so kurzfristig angekündigt wurde und sie auf Kurzreisen unterwegs waren. Folgende Frage: -Ist Untermieder X auf der sicheren Seite, der erst 1,5 Wochen vorher (mündlich) gekündigt hat, weil er eigenständig "Ersatz" gefunden hat (angenommen der Vermieter der Wohnung wäre mit dem "Ersatz" einverstanden)? - oder sind Hauptmieter und anderer Untermieter im Recht, da sie in knapp 2 Wochen kaum Zeit hatten sich jemand neuen anzuschauen und nicht fristgerecht gekündigt wurde?/ Bzw. haben die beiden rechtlich Mitspracherecht bei der Auswahl des neuen Untermietes oder kann das der Vermieter der Wohnung auch entscheiden (ohe Mitspracherecht von Hauptmieter und anderem Untermieter)? Ungünstige Lage, ich wäre sehr dankbar für Antworten! Dankeschön! Karla |
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| AW: WG-Mitglied kündigterst knapp 2 Wo vor Auszug Zitat:
eine mündliche kündigung ist unwirksam. bei wohnungsmietverträgen ist eine schriftliche kündigung gesetzlich vorgeschrieben. ebenso sind die gesetzlichen kündigungsfristen von 3 monaten einzuhalten. (das wäre lediglich bei möblierten zimmern anders - ist hier aber nicht der fall). dh. x muss in jedem fall fristgerecht und schriftlich kündigung. es hilft auch nicht, nachmieter zu präsentieren, solange der hautmieter (der ja für den x der vermieter ist) nicht einverstanden ist. Zitat:
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| AW: WG-Mitglied kündigterst knapp 2 Wo vor Auszug Annahme 1: Der Untermietvertrag ist befristet: Hier ist eine ordentliche Kündigung schon gar nicht möglich. Annahme 2: Der Untermietvertrag ist unbefristet: Dann greift die übliche dreimonatige Kündigungsfrist. Durch das Erbringen eines Nachmieters wird der Mieter von dieser Frist nicht frei. Im Übrigen bedarf die Kündigung eines Mietvertrages der Schriftform. Daher ist schon die mündliche Kündigung unwirksam. |
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| AW: WG-Mitglied kündigterst knapp 2 Wo vor Auszug Hübsch parallel formuliert, und beide haben sie recht, Poster zeiten und Poster Kyuubi86. Mündliche Absprachen wären aber ebenso verbindlich, so zwischen drei Kommunarden über die Kündigungsfristen und über die Modalitäten einer Nachmieterfindung. Zudem könnte greifen: Ein von allen Seiten akzeptiertes Modell, konkludent akzeptiertes, wonach ein halbwegs akzektabler Nachmieter, Nach-WG-Genosse nicht abgelehnt werden kann, nur um dem Ausziehenden zu schaden. Dazu könnten auch die üblichen, quasi "branchen-üblichen" bzw. "orts-üblichen" Gewohnheiten in solchen WGs berücksichtigt werden müssen - ebenso konkludent. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: WG-Mitglied kündigterst knapp 2 Wo vor Auszug Danke für alle bisherigen Antworten! @zeiten: Das heißt also: Selbst wenn Untermieter X jetzt noch schriftlich zum 1.12. kündigt ist es zu spät, da er die 3-monatige Frist nicht einhalten kann und die Entscheidung bzgl. eines neuen Untermietes Y ("Ersatz") hängt davon ab, ob der Hauptmieter der Wohngemeinschaft damit einverstanden ist? Und darüber hinaus noch davon, ob der andere Untermieter einverstanden ist, da es sich um eine Wohnungsgemeinschaft handelt, die sich als WG versteht (und nicht als "Zweck-WG")? Frage: Das heißt der Vermieter der Wohnung kann Hauptmieter und anderen Untermieter nicht zwingen einen Ersatz zum 1.12. zu akzeptieren? Habe ich das richtig verstanden? |
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| AW: WG-Mitglied kündigterst knapp 2 Wo vor Auszug @ Kyuubi86 Annahme 2 ist richtig: Der Untermietvertrag ist unbefristet |
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| AW: WG-Mitglied kündigterst knapp 2 Wo vor Auszug @Gerd aus Berlin Den Satz verstehe ich leider nicht: Zudem könnte greifen: Ein von allen Seiten akzeptiertes Modell, konkludent akzeptiertes, wonach ein halbwegs akzektabler Nachmieter, Nach-WG-Genosse nicht abgelehnt werden kann, nur um dem Ausziehenden zu schaden Was heißt das auf den Fall Hauptmieter, Untermieter X und anderer Untermieter bezogen? |
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| AW: WG-Mitglied kündigterst knapp 2 Wo vor Auszug Zitat:
der vermieter der wohnung? hat bezüglich des untermietverhältnisses nix zu melden, solange er mit der untervermietung einverstanden war und es nicht zur störung des hausfriedens kommt (wovon hier ja nicht die rede ist). Zitat:
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| AW: WG-Mitglied kündigterst knapp 2 Wo vor Auszug Hier wäre lediglich noch anzumerken, dass der Vermieter zur Zustimmung aufzufordern ist, sobald ein neuer Untermieter gebunden wird. Ist ja dann ein neuer Untermietvertrag, der genauso der Zustimmung bedarf wie auch schon der vorhergehende. |
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| AW: WG-Mitglied kündigterst knapp 2 Wo vor Auszug ja. es sei denn, es gäbe eine generelle erlaubnis zum untervermieten (gibts ja auch). |
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| mietrecht, untermieter, wohngemeinschaft |
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