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Wertberichtigung oder Rückstellung

Dies ist eine Diskussion zu Wertberichtigung oder Rückstellung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 08.10.2007, 07:00
Boardneuling
 
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Question Wertberichtigung oder Rückstellung

Hi @ all,

mache gerade ein Praktikum bei einer Stadt und habe folgende Aufgabe bekommen.
Ich soll herausfinden ob folgender Fall eine Wertberichtigung oder Rückstellung ist:

1. Es wird ein Wert angeschafft (z.B. Haus)
2. Es wird ein Makel festgestellt
3. ... der ja irgendwie berücksichtigt werden muss

Die Frage ist was es ist und wie es abläuft. Angeblich soll darüber etwas in den entsprechenden Gesetzen der Bundesländer (Niedersachsen?, NRW und Hessen), sowie im Beck´schen Bilanzkommentar stehen. Ich habe leider nichts gefunden (werde natürlich auch noch weitersuchen).

Ich wäre dankbar für jede Hilfe.

Veni_vidi_vici
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  #2 (permalink)  
Alt 08.10.2007, 13:01
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AW: Wertberichtigung oder Rückstellung

Hallo,

m. E. muss es eine Wertberichtigung sein, da durch den Mangel der Wert der Sache gemindert wird. Eine Rückstellung bilde ich nur für Kosten, die aus der laufenden Periode stammen, aber erst in einer späteren bezahlt werden.

Aber ein Bilanzbuchhalter bzw. Steuerberater kann sicherlich noch exakter antworten und ggf. auch die entsprechende "Stelle" nennen.

Gruß
__________________
Soualmi
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  #3 (permalink)  
Alt 08.10.2007, 15:34
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AW: Wertberichtigung oder Rückstellung

Danke schon einmal für die Antwort. Würde meine Einschätzung bestätigen. Allerdings hätte ich es gerne noch genauer und vorallem wäre ein Paragraph oder eine Begründung nicht schlecht.

Veni_vidi_vici
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