Dies ist eine Diskussion zu Werkvertrag: Recht auf Vergütung oder Abschlagszahlung? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Werkvertrag: Recht auf Vergütung oder Abschlagszahlung? in meinem Fall beauftragt eine Privatperson einen Bauunternehmer um Gerümpel zu beseitigen. Dieser Bauunternehmer möchte diese Arbeit nicht selbst verrichten und beauftragt einen Subunternehmer. Bezahlt werden soll der Subunternehmer, sofort wenn der Bauunternehmer die Abrechnung mit der auftraggebenden Privatperson erledigt hat. Das Problem ist jedoch, dass der Subunternehmer nur einen Teil des Gerümpels weggeräumt hat und den Rest zwischenlagert. Hierfür stellt er dem Bauunternehmer eine Rechnung. Der Bauunternehmer, welcher das Geld schon von der Privatperson erhalten hat, weigert sich zu zahlen bis das Gerümpel vollständig endgelagert ist. Ich bin etwas verwirrt: - Eigentlich muss man beim Werkvertrag erst Vergüten, wenn die Sache "vollendet" wurde --> Dies ist hier nicht der Fall. Könnte der Subunternehmer jedoch einen Anspruch auf Abschlagszahlungen gem. §632a BGB haben? Oder bestehen andere Ansprüche? Lg Trüffelschwein |
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