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Wer trägt die Kosten??

Dies ist eine Diskussion zu Wer trägt die Kosten?? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 20.05.2007, 10:47
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Wer trägt die Kosten??

Was passiert wenn ein Hartz-4-Empfänger stirbt? Wer kümmert sich um die Bestattung und die Kosten? Ist überhaupt jemand dafür verantwortlich? Was ist wenn das Unglück am Wochenende passiert?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.05.2007, 10:51
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AW: Wer trägt die Kosten??

Die Bestattungs-, wie auch Beerdigungskosten werden zunächst aus dem Nachlass bestritten oder seitens der Erben.
Sollten keine Erben die Rechtsfolge antreten können oder wollen (Ausschlagung) übernimmt das Sozialamt die Aufgabe, wie auch die Kosten.


Lg.
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #3 (permalink)  
Alt 21.05.2007, 11:09
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AW: Wer trägt die Kosten??

__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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oder
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  #4 (permalink)  
Alt 21.05.2007, 16:59
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AW: Wer trägt die Kosten??

Zitat:
Zitat von BeneQ
Was genau stört dich? Schau in den Link, die Beerdigungskosten trägt grundsätzlich nicht der Staat, sondern die nächsten Verwandten. Siehe zum Beispiel § 31 Bestattungsgesetz BaWü:

§ 31 Bestattungspflichtige

(1) Für die Bestattung müssen die Angehörigen (§ 21 Abs. 1 Nr. 1) sorgen. Für die Reihenfolge der Verpflichtungen gilt § 21 Abs. 3 entsprechend.
(2) Wird nicht oder nicht rechtzeitig für die Bestattung gesorgt, so hat die zuständige Behörde diese anzuordnen oder auf Kosten des Bestattungspflichtigen selbst zu veranlassen, wenn nicht die Leiche einem anatomischen Institut zugeführt wird.
Nun ja, du hast schon recht, nur muss eben eine Zumutung für die Kostenübernahme der Angehörigen erst geprüft werden.

1: Die Beerdigungskosten trägt der Erbe, siehe § 1968 BGB. Er kann das Erbe ja ausschlagen.

2: Ein Witwer, der seit 1992 auf Sozialhilfe angewiesen war, starb 1996 und hinterließ seiner Tochter nur Schulden. Sie beauftragte ein Bestattungsunternehmen, den Vater zu beerdigen und wandte sich anschließend ans Sozialamt. Dort legte die Frau Verdienstabrechnungen der letzten Monate vor, um zu belegen, dass sie die Beerdigungskosten nicht aufbringen konnte und beantragte die Übernahme der Kosten. Als das Sozialamt den Antrag ablehnte, zog sie vor Gericht.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Frau das Geld für das Bestattungsunternehmen und für die Friedhofsgebühren von der Sozialhilfe bekommt (5 C 8.00). Die Angehörigen eines Verstorbenen seien verpflichtet, ihn zu bestatten. Diese Pflicht treffe hier die Tochter als nächste Angehörige. Das Sozialamt müsse die Kosten der Beerdigung übernehmen, wenn dies dem eigentlich dazu Verpflichteten nicht zugemutet werden könne.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2001 - 5 C 8.00

3: SGB XII §74 Bestattungskosten
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Fazit; Es muss ersteinmal von Amtswegen geprüft werden, wer die Kosten zu übernehmen hat.

Gruß

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Alt 21.05.2007, 17:16
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AW: Wer trägt die Kosten??

Zitat:
Zitat von BeneQ
Wobei, wenn ich das richtig verstanden habe, die zivilrechtliche Vorschrift des § 1968 BGB nichts über die verwaltungsrechtliche Pflicht zur Kostentragung aussagt. Diese obliegt den Verwandten:
Richtig, nur muss eben das Amt ersteinmal prüfen, ob die Kosten den verwandten auferlegt werden können. Die Zumutbarkeitsregelung wird auch in den von dir gebrachten Urteilen berücksichtigt.

Allein das Erbe ausschlagen wird nicht reichen, nur muss man es prüfen.

Gruß

Pro
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  #6 (permalink)  
Alt 21.05.2007, 17:25
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AW: Wer trägt die Kosten??

Zitat:
Zitat von BeneQ
Okay, hab's kapiert.
Dein Ansatz war ja richtig, nur eben nicht vollständig. Egal, wir sind uns einig. Prima.

PS: Bei Gelegenheit werde ich dich dafür auch positiv bewerten.

Gruß

Pro
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