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| Wer trägt die Kosten?? |
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| AW: Wer trägt die Kosten?? Die Bestattungs-, wie auch Beerdigungskosten werden zunächst aus dem Nachlass bestritten oder seitens der Erben. Sollten keine Erben die Rechtsfolge antreten können oder wollen (Ausschlagung) übernimmt das Sozialamt die Aufgabe, wie auch die Kosten. Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Wer trägt die Kosten??
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Wer trägt die Kosten?? Zitat:
1: Die Beerdigungskosten trägt der Erbe, siehe § 1968 BGB. Er kann das Erbe ja ausschlagen. 2: Ein Witwer, der seit 1992 auf Sozialhilfe angewiesen war, starb 1996 und hinterließ seiner Tochter nur Schulden. Sie beauftragte ein Bestattungsunternehmen, den Vater zu beerdigen und wandte sich anschließend ans Sozialamt. Dort legte die Frau Verdienstabrechnungen der letzten Monate vor, um zu belegen, dass sie die Beerdigungskosten nicht aufbringen konnte und beantragte die Übernahme der Kosten. Als das Sozialamt den Antrag ablehnte, zog sie vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Frau das Geld für das Bestattungsunternehmen und für die Friedhofsgebühren von der Sozialhilfe bekommt (5 C 8.00). Die Angehörigen eines Verstorbenen seien verpflichtet, ihn zu bestatten. Diese Pflicht treffe hier die Tochter als nächste Angehörige. Das Sozialamt müsse die Kosten der Beerdigung übernehmen, wenn dies dem eigentlich dazu Verpflichteten nicht zugemutet werden könne. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2001 - 5 C 8.00 3: SGB XII §74 Bestattungskosten Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Fazit; Es muss ersteinmal von Amtswegen geprüft werden, wer die Kosten zu übernehmen hat. Gruß Pro |
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| AW: Wer trägt die Kosten?? Zitat:
Allein das Erbe ausschlagen wird nicht reichen, nur muss man es prüfen. Gruß Pro |
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| AW: Wer trägt die Kosten?? Zitat:
PS: Bei Gelegenheit werde ich dich dafür auch positiv bewerten. Gruß Pro |
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