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Wer trägt die Beweislast?

Dies ist eine Diskussion zu Wer trägt die Beweislast? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 25.06.2008, 19:08
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Wer trägt die Beweislast?

A bekommt fälschlicherweise einen Mahnbescheid, da er denselben Namen trägt wie die Person, die die Forderung verursacht hat. A kontaktiert den Antragsteller B, um das Missverständnis aufzuklären. B sagt A, er brauche weiter nichts zu unternehmen. Diesen Rat befolgt A glücklicherweise nicht und legt dennoch Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein. Kurz später erhält A eine Ladung. Um allen Beteiligten Zeit und Kosten zu sparen, kontaktiert A dieses Mal den Rechtsanwalt von B, um erneut darauf hinzuweisen, dass er nicht die gesuchte Person ist. Der Rechtsanwalt von B ist recht unhöflich und blafft A an, er solle eine Kopie seines Personalausweises sowie schrifltiche Bestätigungen von Leuten schicken, die bezeugen können, dass es sich bei ihm tatsächlich nicht um die Person handelt, an die sich der Mahnbescheid ursprünglich richtete. Da der Rechtsanwalt nicht besonders freundlich zu A war, überlegt dieser, sein freundliches Angebot, den Irrtum aufzuklären, zurückzunehmen, da B in der Verhandlung ja definitiv verlieren wird.

Frage:
Muss in der Verhandlung A beweisen, dass er nicht der Verursacher der Forderung ist,
oder trägt B die Beweislast dafür, dass A die gesuchte Person ist?
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Alt 25.06.2008, 23:51
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AW: Wer trägt die Beweislast?

B trägt die Beweislast allerdings könnte der Richter zu der MEinung gelangen das A doch der ist der gesucht wird. A sollte also gegebenfalls dann doch beweisen können das er nicht der gesuchte ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.06.2008, 09:23
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AW: Wer trägt die Beweislast?

Hmm, wollen wir es dem armen Richter in diesem fiktiven Fall mal nicht so schwer machen.
Es soll so sein, dass es sich um eine Mietforderung handelt. Der Beklagte A wohnt jedoch seit seiner Geburt vor 30 Jahren zusammen mit seinen Eltern in einem Haus, welches diesen auch gehört, und ist in seinem
Leben noch niemals umgezogen. Wie wird der Richter da wohl entscheiden?
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  #4 (permalink)  
Alt 27.06.2008, 23:52
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AW: Wer trägt die Beweislast?

Ob das als Beweis ausreicht, ist m. E. fraglich. Schließlich kann man auch eine Wohnung anmieten, selbst aber nie dort einziehen, sondern diese z. B. nur für "nette Stunden" nutzen oder die Freundin dort wohnen lassen.

Aber wenn es um Mietforderungen geht, hat der Gegenanwalt ja bestimmt einen unterschriebenen Mietvertrag. Und wenn die Unterschrift nicht von A stammt, ist alles klar.
__________________
Soualmi
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  #5 (permalink)  
Alt 29.06.2008, 14:53
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AW: Wer trägt die Beweislast?

Nehmen wir mal an, A hätte niemals einen Mietvertrag unterschrieben.
Wie sieht das dann mit den Kosten aus, die A enstanden sind bzw. noch entstehen könnten?
Die Verhandlung soll in einer Stadt stattfinden, welche mehr als 400 km von A's Wohnort entfernt liegt.
Benzin ist ja heutzutage nicht gerade günstig.
Und sollte sich A lieber auch einen Anwalt nehmen? Bekäme er die Kosten dafür erstattet?
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  #6 (permalink)  
Alt 29.06.2008, 15:49
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AW: Wer trägt die Beweislast?

Wenn er obsiegt, bekommt er die Kosten dafür erstattet. Sowohl für den RA als auch für die Anreise etc. Allerdings nur nach RVG.
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  #7 (permalink)  
Alt 30.06.2008, 20:03
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AW: Wer trägt die Beweislast?

Anwalt ist an zu raten.
Alle Auslagen werden im Regelfall ersetzt.

A hat bereits den Fall aufgeklärt.
Wenn B, bzw. sein Anwalt nicht höhren will, Pech gehabt. Der Anwalt bekommt sowieso sein Geld...

Eine Kopie meines Personalausweises würde ich ablehnen, das geht den garnix an.

Mfg, Mark
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