Dies ist eine Diskussion zu Wer trägt die Beweislast? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Wer trägt die Beweislast? Frage: Muss in der Verhandlung A beweisen, dass er nicht der Verursacher der Forderung ist, oder trägt B die Beweislast dafür, dass A die gesuchte Person ist? |
| |||
| AW: Wer trägt die Beweislast? B trägt die Beweislast allerdings könnte der Richter zu der MEinung gelangen das A doch der ist der gesucht wird. A sollte also gegebenfalls dann doch beweisen können das er nicht der gesuchte ist. |
| |||
| AW: Wer trägt die Beweislast? Hmm, wollen wir es dem armen Richter in diesem fiktiven Fall mal nicht so schwer machen. Es soll so sein, dass es sich um eine Mietforderung handelt. Der Beklagte A wohnt jedoch seit seiner Geburt vor 30 Jahren zusammen mit seinen Eltern in einem Haus, welches diesen auch gehört, und ist in seinem Leben noch niemals umgezogen. Wie wird der Richter da wohl entscheiden? |
| |||
| AW: Wer trägt die Beweislast? Ob das als Beweis ausreicht, ist m. E. fraglich. Schließlich kann man auch eine Wohnung anmieten, selbst aber nie dort einziehen, sondern diese z. B. nur für "nette Stunden" nutzen oder die Freundin dort wohnen lassen. Aber wenn es um Mietforderungen geht, hat der Gegenanwalt ja bestimmt einen unterschriebenen Mietvertrag. Und wenn die Unterschrift nicht von A stammt, ist alles klar.
__________________ Soualmi |
| |||
| AW: Wer trägt die Beweislast? Nehmen wir mal an, A hätte niemals einen Mietvertrag unterschrieben. Wie sieht das dann mit den Kosten aus, die A enstanden sind bzw. noch entstehen könnten? Die Verhandlung soll in einer Stadt stattfinden, welche mehr als 400 km von A's Wohnort entfernt liegt. Benzin ist ja heutzutage nicht gerade günstig. Und sollte sich A lieber auch einen Anwalt nehmen? Bekäme er die Kosten dafür erstattet? |
| |||
| AW: Wer trägt die Beweislast? Wenn er obsiegt, bekommt er die Kosten dafür erstattet. Sowohl für den RA als auch für die Anreise etc. Allerdings nur nach RVG. |
| |||
| AW: Wer trägt die Beweislast? Anwalt ist an zu raten. Alle Auslagen werden im Regelfall ersetzt. A hat bereits den Fall aufgeklärt. Wenn B, bzw. sein Anwalt nicht höhren will, Pech gehabt. Der Anwalt bekommt sowieso sein Geld... Eine Kopie meines Personalausweises würde ich ablehnen, das geht den garnix an. Mfg, Mark |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Beweislast §§ 988, 818 BGB | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 01.12.2008 14:04 |
| GEZ. Wer trägt im Zweifel die Beweislast? | Bürgerliches Recht allgemein | 24.08.2007 14:23 |
| Wer trägt die Beweislast bei Onlineverträgen? | Computerrecht / EDV-Recht | 09.04.2006 13:26 |
| Beweislast bei § 364 II BGB | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 13.07.2003 16:12 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios