Dies ist eine Diskussion zu Wer hilft mir ????? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| A.aus Landshut besucht Köln.In einer Gaststätte bestellt er von der Karte für 2,50 einen halven Hahn.Als ihm der Kellner 1/2 Käsebrötchen bringt protestierter und meint er hätte 1/2 Hahn bestellt.Dieser klärt ihn auf, dass in Köln ein halver Hahn ein Käsebrötchen ist und somit keine verwechslung vorliegt. Was kann Alois tun? |
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| Alois wollte ein halbes Hähnchen er bestellte aber einen halven Hahn, diesen bekam er auch. Versteh nicht ganz......was genau möchtest Du ?
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| Ich mache gerade ein Fernstudium und das ist eine meiner Aufgaben mit der ich nicht weiterkomme. Ich muss jetzt wissen ob nun irgendein Vertrag zustande gekommen ist,welche Rechte A. hat oder ob er nichts tun kann und sein Käsebrötchen essen muss und den Mund halten :-). |
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| Aha ich verstehe, also ich denke der nette Kellner in Köln der Alois aufklärte tauscht den halven Hahn um und die Sache erledigt sich. Falls das nicht so ist, die rechtliche Seite weiss ich nicht 100%, aber ich denke durch die Bestellung ist Alois zur Abnahme verpflichtet. Wie heisst es so schön Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.....
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| Danke Penny ich werde mal so was in der Richtung hinschreiben und dann die Antwort abwarten Kann dich gerne informieren was dabei rausgekommen ist falls es dich interessiert. Mal schauen vielleicht hat jemand noch eine andere Antwort parat. Gruß M. |
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| Alles klar, das könntest Du machen, es interessiert mich auf jeden Fall.... Wenn Du Dich hier im Jura Forum anmeldest gibt es ein Forum für Studenten, wo es um solche Themen geht. Bis denneGruß Babsy
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| Danke für den Tip,das werde ich tun. Ist es dann ein bestimmtes Forum für Studenten oder läuft es über die gleiche Seite. Kannst mir mal sagen wie ich da rein komme? Den Tip für dieses Forum hab ich auch von einem Freund bekommen. Grüßle M. |
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| Einfach auf die Hauptseite und dann runterscrollen, verschiedene Themenbereiche und ziemlich unten kommt das Forum für Studenten.
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| Das ist nun wirklich baby-einfach! Prüfungsreihenfolge: I. Anspruch entstanden? - Hier Werklieferungsvertrag, § 651 II. Anspruch untergegangen? - durch Anfechtung?? 1. Anfechtungsgrund: Irrtum, § 119 Abs. 1 - "Wusste zwar, was er sagt, wußte aber nicht, was er DAMIT sagt" (Was weiß der Landshuter schon von Kölle? Beim Düsseldorfer wäre das anders...) --> wenn ja: 3. Anfechtungserklärung, § 143 Abs. 1- abgegeben? --> wenn ja: 4. Anfechtungsfrist, § 121 Abs. 1 - fristgerecht? --> wenn ja: 5. Ergebnis: Nichtigkeit ex tunc, § 142 Abs. 1 Gruß Christian P.S.: Auch im Fernstudium KÖNNTE man schon mal kurz ins erste Kapitel seines Lehrbuchs BGB AT schauen und sich nicht die ganze Arbeit abnehmen lassen. |
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| Danke Christian, hab mir auch die Mühe gemacht und hab gesucht und siehe da auch fast die gleiche Antwort gefunden wie du nur mit etwas weniger Paragraphen. Ist aber gut zu hören, dass ich mit meiner Antwort richtig liege. Also wie du siehst lass ich mir die Arbeit nicht abnehmen sondern tue auch selber was. Und nur zum "Trost", ich habe alle meine Aufgaben bisher mit einer "sehr gut" zurück bekommen,die alle ohne fremde Hilfe gelöst wurden. Nur der halve Hahn hat mich zur Verzweiflung gebracht. Schließlich bin ich ein Schwarzwaldmadel und war noch nie in Kölle. Aber sollt ich mal gehen bin ich nun auf dem laufenden was ein hlaver Hahn ist. |
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