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Wenn die Wohnung nicht dem Mietvertrag entsprechen würde

Dies ist eine Diskussion zu Wenn die Wohnung nicht dem Mietvertrag entsprechen würde innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 23.02.2012, 21:11
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Post Wenn die Wohnung nicht dem Mietvertrag entsprechen würde

Servus zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir hierbei etwas weiter helfen. Ich stehe mit der Aufgabe grad etwas im BGB-Wald.

Zur Situation:
Ein Mieter mietet Wohnraum an. Laut Vertrag beinhaltet dies auch eine Terrasse, welche Flächenmäßig zu 100% in die Warmmiete einfließt und mitbegründend für die Anmietung war.
Bei Einzug steht diese Terrasse (Balkon o.ä.) nun aber nicht zur Verfügung (nicht fertiggestellt).
Nehmen wir jetzt noch an, der Zustand der Unnutzbarkeit hielte sich nun schon seit einigen Monaten.
Eine Mängelanzeige wurde bei Übergabe gestellt.

Welche Möglichkeiten hat der Mieter, neben diesen:

+ §543 Abs.2 BGB - außerordentliche fristlose Kündigung
+ Kürzung des Mietzins um die Fläche der Terrasse

Worauf ich hinau möchte....Die Terrasse/Balkon war für den Mieter ein sehr gewichtiger Grund für die Anmietung. Gäbe es hier die Möglichkeit eine Art Vertragsstrafe gegen den Vermieter durchzusetzen? Das schuldhafte Zögern lässt sich nach solch einem Zeitraum ja nicht mehr von der Hand weisen.

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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  #2 (permalink)  
Alt 24.02.2012, 13:17
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AW: Wenn die Wohnung nicht dem Mietvertrag entsprechen würde

Es gibt noch das Zurückbehaltungsrecht als Druckmittel.
Aber das zurückbehaltene Geld (Miete) muss nach Erledigung dem Vermieter ausgezahlt werden.
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