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Weitere kosten nach Kostenfestsetzungsbeschluss?

Dies ist eine Diskussion zu Weitere kosten nach Kostenfestsetzungsbeschluss? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 04.02.2012, 04:42
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Weitere kosten nach Kostenfestsetzungsbeschluss?

Im vorliegenden Fall wurde aufgrund einer Verlorenen Abmahnungsklage vom Gericht ein Kostenfestsetzungsbeschluss zugunsten vom Kläger A vertretten durch Rechtsanwalt B an den beklagten C gesendet.
Der beklagte C hat dann aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss die geforderte Summe an B via Ratenzahlung bezahlt, jedoch ohne Zinsen welche durch A nicht gefordert wurden.
Forderung nach Kostenfestsetzungsbeschluss 1400 € Abzahlungszeitraum 3 Jahre.
A möchte nun aber von C noch weitere Gelder in gleicher höhe wie der Kostenfestsetzungsbeschluss welcher ja beglichen wurde haben.

Frage1:
kann A über den Kostenfestsetzungsbeschluss noch weitere Forderungen geltent machen?

Frage 2:
muss C auch noch Zinsen bezahlen obwohl diese von A nicht eingefordert wurden?
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Stichworte
abmahnung, kosten., kostenfestsetzungsbeschluss

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