Dies ist eine Diskussion zu Weigert sich das zuviel bezahlte gut zuschreiben! innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Weigert sich das zuviel bezahlte gut zuschreiben! mal angenommen eine Familie hat zwei Schulpflichtige Kinder, das erste Kind bezahlt für seine Fahrkarte 10,80,-. Normalerweise zahlt das Geschwisterkind nur 6,- pro Monat, aber diese Gesellschaft hat aber seit August den Betag von 10,80,- vom Konto einbehalten. Nun bekam die Familie ein Schreiben, das ab Januar 2009, die nur fälligen 6,- einbehalten werden. Daraufhin rief die Mutter dort an um nachzufragen, ob das zuviel bezalte denn gut geschrieben wird und die Antwort war Nein! Die Antwort war dann nur, sie könnten ja anderen die zuwenig bezahlt haben, auch keine Rechnng zukommen lassen und diese auffordern den Betrag nachzuzahlen Die Frage hätte man das recht es zurück zuverlangen??? lg Grossfamilie |
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| AW: Weigert sich das zuviel bezahlte gut zuschreiben! Warum hätte denn das Unternehmen seit August zuviel abgebucht? Auf jeden Fall steht der Familie der zuviel gezahlte Betrag zu, das Unternehmen muss ihn rückerstatten. Das Unternehmen anschreiben und Rückzahlung nach §812 BGB verlangen.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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