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| Websitename = Künstlername? Bei seinen Recherchen über das künstlerische Leben von C stößt A auf B, den noch lebenden letzen Verleger von C, der von sich sagt, er sei der Alleinerbe des C. A möchte gerne eine eigene Website ins Internet stellen mit dem Domainnamen www.C.com., die z.Zt. frei wäre. Ziel des A ist es dabei, eine community zu gründen, die sich aus denen zusammensetzt, die sich für das Werk des C interessieren. Ferner will A auf seiner Website natürlich auch alle Bilder seiner Sammlung zeigen. Als A den B darüber informiert, droht B mit einer Klage unter Verweis auf das Urheberrecht. Nach Meinung des B dürfe die website nicht www.C.com heißen. Zudem dürfe A ohne Erlaubnis des B keine Fotos von Werken des C im Internet veröffentlichen. Dem hält A entgegen, daß er bei ebay ständig solche Fotos finde, da dort regelmäßig Radierungen des C angeboten würden. Was kann A jetzt tun - wenn er seine Sammlung nicht vor lauter Frust bei ebay verhämmern will? |
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