Dies ist eine Diskussion zu Wasserschaden Wohngebäude Meldefrist innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Wasserschaden Wohngebäude Meldefrist 2012 erfährt sie das der Schaden durch die Versicherung wohl übernommen worden wäre. Gibt es Möglichkeiten den Schaden noch Anzuzeigen? Da er über Jahre entstanden ist, ist der Schadenseintritt ohnehin nicht nachzuvollziehen. |
| |||
| AW: Wasserschaden Wohngebäude Meldefrist Zitat:
Ich vermute, dass ein Gutachter den Schadenseintritt doch insofern datieren könnte, dass das 2008 geöffnet wurde, das Leck vermutlich gestoppt wurde. Danach verändert sich die geschädigte Substanz. Wie hat Frau K sich das vorgestellt? "Bei Entkernungsarbeiten am 20.06.2012 wurde Folgendes entdeckt...."? Das wäre Versicherungsbetrug und kann auffliegen. Ein Einreichen eines 2008 entdeckten Schadens dürfte die Kulanzfähigkeit der Versicherung überstrapazieren, aber keine negativen Folgen nach sich ziehen. OT: Wenn das 4 Jahre durchgetrocknet ist, kann man noch mal gucken. Alte Balken halten einiges aus und der Zustand kann sich geändert haben. In beide Richtungen, wenn Einsturz droht, sollte man das auch wissen.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
| |||
| AW: Wasserschaden Wohngebäude Meldefrist Kataster...Versicherungen! Jeglicher Anspruch gegenüber der Versicherung wäre am 31.12.2011 verjährt. Ganz unabhängig von der Auslegung von unverzüglich, die hier natürlich auch zu berücksichtigen ist. Melden braucht man nicht mehr.
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
| |||
| AW: Wasserschaden Wohngebäude Meldefrist Zitat:
![]() Ich Dummi kenne ja leider nicht den Termin der Entstehung oder Entdeckung des Schadens. Und ich glaube nicht, dass die Verjährung mit dem Erben beginnt. Was anderes steht da nämlich nicht bei der Jahreszahl 2008. Ich bitte also freundlich um Erklärung, warum die Ansprüche ausgerechnet am Ende des wunderschönen Jahres 2011 verjähren sollten. Erben, planen, rechnen, finanzieren, alle Räume entkernen - wir wissen nicht, wie lange das dauert.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
| |||
| AW: Wasserschaden Wohngebäude Meldefrist @Kataster - wir waren, auch Du, davon ausgegangen, dass der Schaden in 2008 auch entdeckt wurde. Zitat:
So kommt man dann auf den 31.12.2011. So einfach ist das.
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
| |||
| AW: Wasserschaden Wohngebäude Meldefrist Zitat:
Wie dem auch sei: Die Verjährung ist entsprechend zu berechnen, das ist völlig richtig. Und im Ergebnis würde es keinen Unterschied machen, wenn der Schaden erst Ende 2012 verjähren würde, denke ich. Jahre später, wie sollte man das nich gutachterlich prüfen? Eher theoretisch: Wenn das Mitte 2009 festgestellt wurde, besteht dann noch eine Chance, das durchzusetzen? (Ich käme da nicht drauf, aber ich bin ja hier zum Lernen.)
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
| |||
| AW: Wasserschaden Wohngebäude Meldefrist Nein, es kommt mehr auf das "Schadeneintrittsdatum" an, als dann auf das Datum an dem der Schaden dann festgestellt wurde. Schadeneintritt könnte in diesem Fall tatsächlich sogar noch weit vor Policenbeginn der Erbin sein, so dass sogar sehr zweifelhaft ist, ob die neu abgeschlossene Gebäudeversicherung überhaupt gedeckt hätte. Weiterhin ist ja natürlich jede Unverzüglichkeit nicht mehr gegeben, so dass dies bei so vielen Jahren eine schwere Obliegenheitsverletzung wäre, die die VN sich zurechnen lassen müsste.
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| wasserschaden wohngebäudeversicherung verjährung schadensfeststellung |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Meldefrist bei Gepäckverlust und Quittungvorlage? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 19.02.2012 20:19 |
| Wohngebäude Versicherung extrem teuer, was kann Mieter tun? | Mietrecht | 14.03.2011 17:18 |
| Großsanierung im Wohngebäude | Mietrecht | 01.09.2009 18:04 |
| Namensgebung für Wohngebäude | Baurecht | 01.04.2006 11:19 |
| Energieeffiziente Wohngebäude im Vergleich | Nachrichten: Wissenschaft | 01.07.2005 16:00 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios