Dies ist eine Diskussion zu Wasserschaden durch Spüle innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Wasserschaden durch Spüle |
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| AW: Wasserschaden durch Spüle Um das beantworten zu können, müsste man zunächst wissen, wer das Verbindungsstück eingebaut hat - Mieter selbst oder Vermieter oder Handwerker im Auftrag des Mieters oder des Vermieters. Insbesondere bei der vorletzten Variante müsste man noch wissen, wann das war. Für die weitere Beantwortung der Frage und den günstigsten Hinweis welche Versicherungen hier etwas bezahlen könnten, müsste man zudem wissen, ob nur beim Mieter selbst ein Schaden entstanden ist oder ob auch die Mieter darunter einen Schaden haben.
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Wasserschaden durch Spüle Die installation gehört zum Gebäude. Wenn der Mieter nichts daran gemacht hat, ist das grundsätzlich Sache des Vermieters. Die Reparatur muss er selbst zahlen, die Sanierung die Versicherung. |
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