Dies ist eine Diskussion zu Wasserschaden durch Dusche innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Wasserschaden durch Dusche Mieter M steht sehr früh auf, geht ins Bad, lässt das warme Wasser vorlaufen in der Dusche da der Boiler immer etwas braucht für warmes Wasser und vergisst dies für 10 Minuten. Die Dusche läuft über da der ablauf mit Haaren verstopft ist. Das übergelaufene Wasser gelangt über die Bauweise zu dem Untermieter U und dessen Wand muss aufgrund des Wassers neu gemacht werden. Übernimmt das die Haftpflicht? Und auf was sollte Mieter M achten? |
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| AW: Wasserschaden durch Dusche das müsste die gebäudeversicherung der vermieterin übernehmen. |
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| AW: Wasserschaden durch Dusche Sinnvollerweise wird der Eigentümer/Vermieter seine möglicherweise bestehende Gebäudeleitungswasser-Versicherung einschalten. Diese reguliert den Schaden zum Neuwert. Der Zeitwertschaden wird dann beim Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung regressiert. In jedem Falle den Schaden umgehend seiner Haftpflicht melden.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Wasserschaden durch Dusche Die eigene PHV wird den Schaden (zum Zeitwert) bei dem Mieter U unter dem Mieter M auf jeden Fall regulieren. Ich frage mich allerdings, wie Ihr hier darauf kommt, dass die Gebäudeleitungswasserversicherung hier leisten wird?
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Wasserschaden durch Dusche Zitat:
leisten sie denn nicht bei leitungswasserschäden? oder ist hier ausgeschlossen, weil der mieter "aktiv vergessen" hat abzustellen?edit: würde sie nicht zahlen müssen, da der ablauf verstopft war? |
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| AW: Wasserschaden durch Dusche M. E. ist hier kein Leitungswasser bestimmungswidrig ausgetreten. Sondern genau so, wie gedacht, nämlich oben aus der Dusche und auch durch den Benutzer so gewollt. Die Dusche war durch Haare des Mieters verstopft. D. h. das ist, als wenn er den Stöpsel drin gelassen hätte, was auch kein bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser wäre, weil es eben nicht mehr aus einer Leitung / einem Rohr o.ä. sondern aus einer Duschwanne kommt. Das ist keine wasserführende Leitung/Rohr/Schlauch welche kaputt oder nicht mehr verbunden ist und wodurch dann das Wasser austritt. Deshalb hier kein Leitungswasserschaden im Sinne der Bedingungen.
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Wasserschaden durch Dusche Zitat:
das hatte ich nicht so gedacht. ich hatte gemeint, der benutzer habe halt warmwasser vorlaufen lassen, dann vergessen und als er zurückkommt, war die sauerei perfekt. allerdings hatte ich angenommen, dass der ablauf nicht absichtlich oder wissentlich verstopft war. |
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| AW: Wasserschaden durch Dusche Zitat:
Bedingungsgemäß muss Leitungswasser bestimmungswidrig austreten. Das Wasser ist aus der Leitung (Duschkopf) bestimmungsgemäß - gewollt - ausgelaufen und in ein "Gefäß" geleitet worden, von dem der Benutzer annahm, dass es das Wasser ableiten würde. Das dies nicht geschehen ist, ist Pech, aber kein Leitungswasserschaden mehr. Wenn man ganz großzügig wäre, könnte man das Rückstau nennen, der dann aber auch nicht versichert wäre, da in der Regel ausgeschlossen.
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| AW: Wasserschaden durch Dusche Da kein Schaden an den Gebäudeteilen vorliegt, sondern fahrlässiges Verhalten des Mieters die ursache ist, haftet einzig und alleine der Mieter, bzw. dessen Privathaftpflichtversicherung für den Schaden. Das zeigt mal wieder eindrucksvoll, wie wichtig eine Privathaftpflicht ist. Ab bestimmten Schadenssummen wird in der Regel ein Regulierer eingeschaltet, der die Kosten zumeist zwischen beiden Versicherungen aufteilt, also zwischen der Privathaftpflichtversicherung des Mieters und der Gebäudeversicherung des Vermieters. Ein Regulierer hat den Vorteil, dass diese immer Fachleute sind, während die Sachbearbeiter von tuten und blasen keine Ahnung haben. |
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| AW: Wasserschaden durch Dusche Zitat:
Wenn die das hören / lesen würden, gäbe es sicher mächtig Ärger.
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