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Ware falsch berechnet - Muss AN zahlen?

Dies ist eine Diskussion zu Ware falsch berechnet - Muss AN zahlen? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 07.02.2012, 13:14
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Ware falsch berechnet - Muss AN zahlen?

Nehmen wir an, ein AN arbeitet als Kassierer in einem kleinen Supermarkt. An der Kasse muss er sich mit seiner eigenen Pin/Passwort (Name steht dann auf dem Kassenzettel) anmelden, jedoch werden die Kassen an einem Tag von verschiedenen Mitarbeitern genutzt und zwischendurch nicht ausgezählt oder gewechselt.
Die meisten Produkte werden mit Hilfe des Strichcodes erfasst. Bei Backwaren und Gemüse muss jedoch der Preis von Hand eingegeben werden. Dabei wird lediglich der Preis eingegeben. Es ist also nicht ersichtlich welcher Artikel es genau ist.

Nehmen wir jetzt an, dem AN passiert es ab und zu, dass er einen Preis falsch eintippt. (Wegen Stress,oder weil z.B. zwei Brötchen sich sehr ähnlich sehen und er den Unterschied nicht immer bemerkt hat. Er ist auch nur sehr kurz eingelernt worden und macht den Job erst seit wenigen Tagen) Dabei geht es um Beträge nicht größer als 1€.
Am Ende des Tages stimmt zwar die Kasse, aber die Einnahmen sind etwas geringer als sie hätten sein müssen, da der AN ja teilweise Ware "unter Wert" verkauft hat.

Darf der AG den Fehlbetrag vom Gehalt des AN abziehen?

Und wie sieht es aus, wenn ein Betrag in der Kasse fehlt. Der AN also falsch raus gegeben hat. Darf der AG hier den Fehlbetrag abziehen. Wenn mehrer Personen an diesem Tag an der Kasse gearbeitet haben den Betrag unter den Personen aufteilen und abziehen?

Es wird kein Mankogeld gezahlt und auch im Arbeitsvertrag gibt es dazu keinen Vermerk. Es ist allerdings so üblich und wird auch von allen anderen AN akzeptiert.
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 13:25
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AW: Ware falsch berechnet - Muss AN zahlen?

Das ist - selbst wenn je beweisbar wäre, wie hoch der Schaden ist, - bei einer nur wenige Tage andauernden Beschäftigung (aber nur dann! anders, wenn man an der Kasse "alter Hase" ist), ein Fall leichtester Fahrlässigkeit, der nach den Grundsätzen der privilegierten Arbeitnehmerhaftung zu keiner Zahlungspflicht des Arbeitnehmers führt.
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