Dies ist eine Diskussion zu Wann tritt Strafklageverbrauch ein? Mit Erfüllung von Auflagen zur Einstellung gemäß §153a StPO? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| A wird einer Sachbeschädigung mit einer legal erworbenen Schusswaffe bezichtigt. Der Sachschaden ist marginal, liegt im Cent-Bereich. A ist seit 25 Jahren Sportschütze. Nach über 4 Jahren verhandelt der Rechtsanwalt von A im Berufungsverfahren mit LG & StA über eine Einstellung des Strafverfahrens gemäß §153a StPO. Die StA sagt, bevor sie überhaupt über eine Einstellung verhandele, müsse A eine Klage vor dem VG auf Abweisung der Entziehung seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse zurücknehmen. A willigt ein und zieht seine Klage vor dem VG zurück. 2 Monate später beginnen die Verhandlungen über eine Einstellung des Strafverfahrens gemäß §153a StPO. Das LG stellt eine Einstellung in Aussicht, sofern zwei Auflagen erfüllt werden: 1. A hat einen Geldbetrag zu zahlen und 2. auf die Rückgabe der mutmaßlichen Tatwaffe zu verzichten. Der Rechtsanwalt von A stimmt vollumfänglich zu und A zahlt den Geldbetrag an die Gerichtskasse. Knapp 3 Wochen vergehen ohne das der Einstellungsbeschluss zugestellt wird. In dieser Zeit erlangt die StA und das LG Kenntnis davon, dass A nach Erfüllung seiner Auflagen, entgegen einer früheren Behauptung seines Rechtsanwaltes "A hätte sein Schießsporthobby aufgegeben", sich beim Ordnungsamt telefonisch um eine Wiedererlangung seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse bemüht habe. Dabei ging es A bei seinem Anruf primär um die Abwendung der Gebühren des Ordnungsamtes für die Entziehung seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse (über >EUR 600). A hat derzeit beruflich bedingt ohnehin keine Zeit für Schießsport. LG und StA sind verstimmt und bitten den Rechtsanwalt von A um eine Stellungsnahme. Wann tritt Strafklageverbrauch ein? Mit der vollumfänglichen Erfüllung der Auflagen oder erst mit der formalen Zustallung des Einstellungsbeschlusses? Kann das LG nun wieder zurückrudern, den Geldbetrag an A zurück überweisen und auf Weiterführung des Prozess bestehen? |
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| AW: Wann tritt Strafklageverbrauch ein? Mit Erfüllung von Auflagen zur Einstellung gemäß §153a StPO? Strafklageverbrauch tritt dann ein, wenn das Verfahren vorläufig eingestellt wurde unter Auflagen und sodann diese erfüllt werden. Denn die Erfüllung der Auflagen ist (einzige) Voraussetzung der endgültigen Einstellung. Diese wird durch den endgültigen Einstellungsbeschluss nur dokumentiert.
__________________ www.schauwienold.de Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Wann tritt Strafklageverbrauch ein? Mit Erfüllung von Auflagen zur Einstellung gemäß §153a StPO? Zitat:
Folglich handelt es sich beim Einstellungsbeschluss nur um einen formellen Akt? Bist Du sicher? Gibt es evtl. juristische Kommentare dazu? |
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| auflagen, einstellungsbeschluss, strafklageverbrauch, waffe, §153a |
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