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Wann sind Kosten des RA erstattungsfähige Kosten ?

Dies ist eine Diskussion zu Wann sind Kosten des RA erstattungsfähige Kosten ? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 27.02.2007, 15:00
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Wann sind Kosten des RA erstattungsfähige Kosten ?

Mich interessiert, wann ich die Kosten meines Rechtsanwalts von meinem Kontrahenten erstattet bekommen kann ?

Gibt es da eine gesetzliche Regelung ?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.02.2007, 16:01
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AW: Wann sind Kosten des RA erstattungsfähige Kosten ?

Wenn du gewinnst.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.02.2007, 18:46
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Danke

erst mal für die Auskunft.
Was aber ist, wenn ich mir einen RA nehme, weil ich eine wohl falsche Rechnung bekommen habe,
Darf ich dann eine RA einschalten ?
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  #4 (permalink)  
Alt 27.02.2007, 22:15
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AW: Wann sind Kosten des RA erstattungsfähige Kosten ?

Wieso sprichst Du nicht den Rechnungssteller an, dass die Rechnung falsch sei, anstatt sofort zu RA.
zu rennen ?
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  #5 (permalink)  
Alt 28.02.2007, 12:23
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Rechnung

Der Rechnungssteller sagt, er rede nicht darüber, ich müsse zahlen.
Und jetzt lässt der sich verleugnen.

Darf ich zum RA gehen also sind das jetzt ersatzfähige Kosten ?

Grüße
frank
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  #6 (permalink)  
Alt 28.02.2007, 13:04
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AW: Wann sind Kosten des RA erstattungsfähige Kosten ?

Zitat:
Zitat von fffrank
Mich interessiert, wann ich die Kosten meines Rechtsanwalts von meinem Kontrahenten erstattet bekommen kann ?
Gibt es da eine gesetzliche Regelung ?
Gibt es, im Zivilrecht sind das die §§ 91 ff. ZPO.
Der unterliegende Teil hat dem Gewinner die erforderlichen Kosten der Rechtsverfolgung -für gewöhnlich also einen Anwalt, der nach dem RVG abrechnet- zu erstatten.
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  #7 (permalink)  
Alt 01.03.2007, 00:50
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AW: Wann sind Kosten des RA erstattungsfähige Kosten ?

Sind die RA-Kosten auch erstattungsfähig, wenn die Streitsache nicht gerichtlich geregelt wird, d.h. der RA nur eine Partei im Hintergrund beraten hatte ?

als Beispiel:
A ließ von RA beraten, ob er die Tür zwangsöffnen durfte, weil dieser von B unberechtigterweise gesperrt wurde, und holte anschließend den Schlüsseldienst.
Ist B zur Erstattung dieser Anwaltkosten verpflichtet ?
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  #8 (permalink)  
Alt 01.03.2007, 15:18
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AW: Wann sind Kosten des RA erstattungsfähige Kosten ?

Ja, sind sie als notwendige Aufwendungen der Rechtsverfolgung als Schadensersatz.
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  #9 (permalink)  
Alt 02.03.2007, 12:11
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AW: Wann sind Kosten des RA erstattungsfähige Kosten ?

Aber wer sagt dass der Antwalt Recht gehabt hatte ? Es gibt ja kein Gerichtsurteil dazu.

Auch Anwälte können sich irren, das zeigt sich ja immer wieder und schon darin, dass in einer und derselben Sache aber 2 verschiedene Anwälte Meinungen sind.
> Sonst bracht man ja kein Gericht !
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  #10 (permalink)  
Alt 02.03.2007, 15:27
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AW: Wann sind Kosten des RA erstattungsfähige Kosten ?

Verschiedene Auffassungen werden auch von Gerichten vertreten, sonst bräuchte man ja keine Rechtsmittel. Rechtswissenschaft ist im Ergebnis nun einmal Interessenausgleichskunde und keine Naturwissenschaft. Da mag der eine Jurist ein interesse höher bewerten als ein anderes.
Die wenigsten Fälle sind so simpel, dass die Gesetzesauslegung eindeutig wäre. Sonst bräuchte man überhaupt keine Juristen.
Nur wenn eine Fallkostellation von einem Obersten Gericht, sei es der BGH, das BVerwG, das BSG...rechtskräftig entschieden ist, gibt es klare, verbindliche Antworten. Ordentlich arbeitende Anwälte kennen in ihren Rechtsgebieten die einschlägigen Entscheidungen; wenn der Mandant dann aber nicht verstehen will, dass sein Fall aussichtslos ist und trotzdem prozessiert - wer ist dann schuld
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