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Wandlung fehlgeschlagen

Dies ist eine Diskussion zu Wandlung fehlgeschlagen innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 05.05.2010, 17:01
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Wandlung fehlgeschlagen

Tut mir leid, mein überarbeiteter Beitrag:

Hallo

Kann mir jemand sagen welche Rechte ein Käufer K hat wenn ein Handy wegen Fehler ausgetauscht wurde und das ausgetauschte Handy zum 2. mal von der Reparaturwerkstatt zurück kam und es immer noch Fehler aufweisst?

Also, man nehme an: K hat ein Handy gehabt, das wurde dann ausgetauscht. Dieses musste dann nach 3 Tagen zurück geschickt werden weil mehrere Fehler auftraten. Die Fehler wurden aber nicht alle behoben.

Das "reparierte" Handy wurde dann von der Werkstatt W zurückgeschickt und gleich wieder eingeschickt da nicht alle Fehler behoben wurden. W versichert das es wieder ausgetauscht werden soll. Also wurde es zum 2. mal eingeschickt.

Das Handy kommt zurück, Fehler ist noch vorhanden und einer neu dazugekommen. W erklärte das kein Ersatzhandy vorhanden wäre und das K es erneut einschicken muss. Wenn der Vertragspartner dann z. B. erklärt dass es erst wieder nach 3. maliger Fehlgeschlagener Reparatur ein neues gibt, was kann man da machen? Stimmt das denn?

Schonmal vielen dank für die Antworten

Geändert von NadineRN87 (05.05.2010 um 17:34 Uhr). Grund: Formulierung falsch
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  #2 (permalink)  
Alt 05.05.2010, 17:08
V.I.P.
 
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AW: Wandlung fehlgeschlagen

1. Du haeltst dich nicht an die Forenregeln.

2. Die Wandlung gibt's schon seit 8 Jahren nicht mehr.
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