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Während Bewährung wegen Betrug dann Körperverletzung

Dies ist eine Diskussion zu Während Bewährung wegen Betrug dann Körperverletzung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 13.06.2012, 00:44
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Während Bewährung wegen Betrug dann Körperverletzung

Hallo,

Person A wurde 2009 wegen Kreditkartenbetruges zu 8 Monaten Haft, die auf 3 Jahre Bewährung berufen wurde. Zur Strafzeit war dieser noch Minderjährig(17Jahre).

Dieses Jahr, genauer vor ein paar Tagen begann Person A eine Körperverletzung, indem er Person B eine Bierflasche übergezogen hat. Person A war betrunken und das Motiv war eine vorherige Provokation(eine Woche vorher), die sich als falsch herrausstellte.(ist das relevant?).

Die Frage ist was Person A jetzt droht?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.06.2012, 07:42
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AW: Während Bewährung wegen Betrug dann Körperverletzung

Zitat:
Zitat von rizzl Beitrag anzeigen
Person A war betrunken und das Motiv war eine vorherige Provokation(eine Woche vorher), die sich als falsch herrausstellte.(ist das relevant?).
Klar ist das relevant (wie eigentlich alles, was sich um die Straftat dreht), denn wer eine Woche (!) nach einer vermeintlichen Provokation jemandem eine Flasche über den Kopf zieht, hat ein echtes Problem mit seiner Aggressivität.

Zitat:
Die Frage ist was Person A jetzt droht?
Wichtig wäre, ob der A zum Zeitpunkt der neuen Tat noch unter 21 gewesen wäre und trotz des fortgeschrittenen Alters Reifeverzögerungen noch die Anwendung des Jugendstrafrechts rechtfertigen könnten. Weiterhin der Schaden des Opfers, das Verhalten des Täters, der versuch des Schadenausgleichs, Entschuldigungen, psychologische Therapie wegen der Aggressionen, und, und, und. Die neue Straftat ist wahrscheinlich nicht einschlägig, aber alles ist möglich.
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"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.06.2012, 09:14
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AW: Während Bewährung wegen Betrug dann Körperverletzung

Es droht der Widerruf der Bewährung und Antritt einer (Jugend-)Haftstrafe.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.06.2012, 11:24
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AW: Während Bewährung wegen Betrug dann Körperverletzung

Alternativ:

Wenn noch Jugendrecht angewendet wird, wird es auf die Bildung einer Einheitsjugendstrafe hinauslaufen (wenn das Gericht für die gef.KV Jugendstrafe verhängen will) , über deren Aussetzung dann neu zu entscheiden ist.

Wer sich mit 17 bereits Jugendstrafe einfängt (wofür schädliche Neigungen festgestellt werden mußten) hat entweder sehr heftig mit Kredikarten betrogen oder hatte auch schon vorher einiges auf dem Konto.
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cheers, JHS
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  #5 (permalink)  
Alt 13.06.2012, 19:45
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AW: Während Bewährung wegen Betrug dann Körperverletzung

Person A wurde sonst nie wegen etwas anderem, ausser dem Betrug verklagt. Die Person A war zur Tatzeit 21 jahre. Bestünde keine Möglichkeit die Bewährung zu verlaängern? person A war stark alkoholisiert, könnte er sich auf unzurechnungsfähigkeit berufen?


Wäre es besser wenn er direkt bei der Polizei schon aussagt?
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  #6 (permalink)  
Alt 14.06.2012, 01:25
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AW: Während Bewährung wegen Betrug dann Körperverletzung

Zitat:
Die Person A war zur Tatzeit 21 jahre
Gut, dann ist Erwachsenrecht anzuwenden und es gibt eine Mindeststrafe von 6 Monaten (§ 224 StGB)

Zitat:
Bestünde keine Möglichkeit die Bewährung zu verlaängern?
Doch die Möglichkeit gibt es. Es müßten dann ja aber schon 2 Bewährungen parallel laufen, da es für die neue Tat ja auch Freiheitsstrafe geben wird. Möglich ist das grundsätzlich.

Zitat:
person A war stark alkoholisiert, könnte er sich auf unzurechnungsfähigkeit berufen?
Dafür müßte er min. 3,0 Promille gehabt haben und dann würde einfach eine Verurteiltung wegen Vollrausch erfolgen. § 323a StGB. Bringt also nichts.

Zitat:
(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
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cheers, JHS
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