Dies ist eine Diskussion zu Vorvertrag und Vertrag innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Vorvertrag und Vertrag ich habe mal eine Frage und zwar geht es darum, ob ein Vertragsschluss "angefechtet" werden kann oder nicht, wenn er im Vertrauen auf die Gültigkeit eines anderen Vertrages geschlossen wurde. Die Anfechtung habe ich bewusst in Anführungszeichen gesetzt, da ich denke das diese nicht anwendbar ist, aber gibt es eine andere Möglichkeit aus dem Vertrag rauszukommen? Zum Beispiel: A schließt einen KV mit X. X muss an A einen Geldbetrag von 5 zahlen. In der Hoffung dieser Vertrag sei gültig, schließt A einen KV mit Y. A muss den gleichen Geldbetrag i.H.v. 5 (den er von X bekommen hat) an Y zahlen. Nun stellt sich raus, dass der Vertrag mit X gemäß § 134 BGB nichtig ist. Die Folge ist ja, dass dieser somit nicht bestand. Demnach hatte A kein Geld von X muss aber wiederum an Y den Betrag zahlen, obwohl er nur in der Hoffnung auf die Gültigkeit des ertsen Vertrages den Vertrag mit Y geschlossen hat. Nun die Frage, gibt es eine Möglichkeit irgendwie vom Vertrag mit Y zurückzutreten/anzufechten oder sonst eine Möglichkeit einen Ausgleich zu bekommen? Oder muss man diesen Vertrag völlig losgelöst von dem vorherigen Vertrag sehen und A hat halt einfach pech gehabt? |
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| AW: Vorvertrag und Vertrag Die vertraglichen Beziehungen sind gewöhnlich voneinande unabhängig. Nur wenn in dem zweiten Vertrag erkennbar auf den ersten Bezug genommen wurde kommt ein Rücktritt infolge des Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht. Sonst haben wir die ganz normalen schuldrechtlichen Regelungen zur Abwicklung von fehlgeschlagenen Verträgen (Schadensersatz, Rücktritt... je nach konkretem Fall und Interesse der Beteiligten). Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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