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Voraussetzungen 2. Staatsexamen

Dies ist eine Diskussion zu Voraussetzungen 2. Staatsexamen innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 01:55
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Voraussetzungen 2. Staatsexamen

Hallo,

angenommen ein Jurastudent A ist mit dem 1. Staatsexamen erfolgreich fertig. Kann der Student den 2. Staatsexamen machen wann er will, z.B. 3 oder 5 Jahre nach dem Student A das erste Staatsexamen abgelegt hat? Worauf muss geachtet werden?

Vielen Dank im voraus für die Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 08:45
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AW: Voraussetzungen 2. Staatsexamen

Zitat:
Zitat von Klara2012 Beitrag anzeigen
Hallo,

angenommen ein Jurastudent A ist mit dem 1. Staatsexamen erfolgreich fertig. Kann der Student den 2. Staatsexamen machen wann er will, z.B. 3 oder 5 Jahre nach dem Student A das erste Staatsexamen abgelegt hat? Worauf muss geachtet werden?
Also mir ist nicht bekannt, dass es Ausschlussfristen gäbe, wobei das ggf. von Land zu Land divergieren kann. Man meldet sich einfach irgendwann (gleich, nach 1, 2 oder ... Jahren für das Referendariat an und am Ende steht das 2. StE).

Gruß
Dea
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  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 09:27
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AW: Voraussetzungen 2. Staatsexamen

Gegenteiliges ist mir auch nicht bekannt. Es soll ja schließlich auch Kollegen geben, die direkt nach dem ersten Examen ihren Dr. machen und dann in diesem Zusammenhang noch am Lehrstuhl tätig sind- so als AG-Leiter und weiß der Geier.
Inwieweit es Sinn macht, sich mehrere Jahre mit dem zweiten Examen Zeit zu lassen und dazwischen nix mit Jura zu tun hat, steht auf nem anderen Blatt. Außerdem will man ja auch mal irgendwann fertig werden mit der Ausbildung..
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  #4 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 12:37
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AW: Voraussetzungen 2. Staatsexamen

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Gegenteiliges ist mir auch nicht bekannt. Es soll ja schließlich auch Kollegen geben, die direkt nach dem ersten Examen ihren Dr. machen und dann in diesem Zusammenhang noch am Lehrstuhl tätig sind- so als AG-Leiter und weiß der Geier.
Jupp, habe ich genau so gemacht und daher 2 Jahr später mit dem Referendariat angefangen. Viel länger sollte man aber nicht pausieren, da der natürliche Jura-Erinnerungs-Schwund dann doch deutlich zuschlägt.

Gruß
Dea
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  #5 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 23:51
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AW: Voraussetzungen 2. Staatsexamen

Hallo Leute,

danke für die Antworten. Also kann der Student A nach dem 1 Examen irgendwann sich für das zweite Examen anmelden.

Wie ist es mit dem Referendariat, kann der Student nicht nach dem 1. Examen sein Referendariat machen und z.B. 2 Jahre nach dem er sein Referendariat gemacht hat sich für das 2. Examen anmelden?

LG Klara
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  #6 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 02:51
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AW: Voraussetzungen 2. Staatsexamen

NE, das geht nicht. Das Referendariat schließt ja mit dem 2. Examen ab. Anders wie beim Studium ist das auch alles wesentlich verschulter. Wann man da irgendwelche Stationen oder gar Prüfungen macht kann man sich nicht aussuchen.
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  #7 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 12:59
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AW: Voraussetzungen 2. Staatsexamen

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
NE, das geht nicht. Das Referendariat schließt ja mit dem 2. Examen ab. Anders wie beim Studium ist das auch alles wesentlich verschulter. Wann man da irgendwelche Stationen oder gar Prüfungen macht kann man sich nicht aussuchen.
Hallo Barti,

danke für deine Antwort...Nun eine vorerst eine letzte Frage: Wie ist wenn jemand sich für das 1. oder 2. StE anmeldet, kann man die Anmeldung auch ohne weiteres wieder zurück ziehen?
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  #8 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 13:11
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AW: Voraussetzungen 2. Staatsexamen

Beim ersten weiß ich es nicht, aber beim zweiten geht das nicht. Wie gesagt ist das zweite Examen ja fest in das Referendariat integriert. Da meldet man sich auch nicht für an, das geht dann automatisch. Das Ministerium will die Leute doch so schnell wie möglich durch bringen, weil sie sie ja auch bezahlen. Da kann man nicht einfach mal länger machen
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  #9 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 14:18
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AW: Voraussetzungen 2. Staatsexamen

Was aber heutzutage manche machen, ist das Referendariat zu unterbrechen, wenn sie meinen, sich noch länger auf die Klausuren vorbereiten zu müssen.
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  #10 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 15:35
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Das geht? Wieso hat mir das keiner gesagt?
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