Dies ist eine Diskussion zu Voraussetzungen 2. Staatsexamen innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Voraussetzungen 2. Staatsexamen angenommen ein Jurastudent A ist mit dem 1. Staatsexamen erfolgreich fertig. Kann der Student den 2. Staatsexamen machen wann er will, z.B. 3 oder 5 Jahre nach dem Student A das erste Staatsexamen abgelegt hat? Worauf muss geachtet werden? Vielen Dank im voraus für die Antworten. |
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| AW: Voraussetzungen 2. Staatsexamen Zitat:
Gruß Dea |
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| AW: Voraussetzungen 2. Staatsexamen Gegenteiliges ist mir auch nicht bekannt. Es soll ja schließlich auch Kollegen geben, die direkt nach dem ersten Examen ihren Dr. machen und dann in diesem Zusammenhang noch am Lehrstuhl tätig sind- so als AG-Leiter und weiß der Geier. Inwieweit es Sinn macht, sich mehrere Jahre mit dem zweiten Examen Zeit zu lassen und dazwischen nix mit Jura zu tun hat, steht auf nem anderen Blatt. Außerdem will man ja auch mal irgendwann fertig werden mit der Ausbildung.. |
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| AW: Voraussetzungen 2. Staatsexamen Zitat:
Gruß Dea |
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| AW: Voraussetzungen 2. Staatsexamen Hallo Leute, danke für die Antworten. Also kann der Student A nach dem 1 Examen irgendwann sich für das zweite Examen anmelden. Wie ist es mit dem Referendariat, kann der Student nicht nach dem 1. Examen sein Referendariat machen und z.B. 2 Jahre nach dem er sein Referendariat gemacht hat sich für das 2. Examen anmelden? LG Klara |
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| AW: Voraussetzungen 2. Staatsexamen NE, das geht nicht. Das Referendariat schließt ja mit dem 2. Examen ab. Anders wie beim Studium ist das auch alles wesentlich verschulter. Wann man da irgendwelche Stationen oder gar Prüfungen macht kann man sich nicht aussuchen. |
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| AW: Voraussetzungen 2. Staatsexamen Zitat:
danke für deine Antwort...Nun eine vorerst eine letzte Frage: Wie ist wenn jemand sich für das 1. oder 2. StE anmeldet, kann man die Anmeldung auch ohne weiteres wieder zurück ziehen? |
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| AW: Voraussetzungen 2. Staatsexamen Beim ersten weiß ich es nicht, aber beim zweiten geht das nicht. Wie gesagt ist das zweite Examen ja fest in das Referendariat integriert. Da meldet man sich auch nicht für an, das geht dann automatisch. Das Ministerium will die Leute doch so schnell wie möglich durch bringen, weil sie sie ja auch bezahlen. Da kann man nicht einfach mal länger machen |
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| AW: Voraussetzungen 2. Staatsexamen Was aber heutzutage manche machen, ist das Referendariat zu unterbrechen, wenn sie meinen, sich noch länger auf die Klausuren vorbereiten zu müssen. |
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