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Von öffentlichem "Schulparkplatz" abgeschleppt !

Dies ist eine Diskussion zu Von öffentlichem "Schulparkplatz" abgeschleppt ! innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 05.03.2012, 13:49
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Exclamation Von öffentlichem "Schulparkplatz" abgeschleppt !

Hallo,

ich habe mal eine Frage: Mal angenommen es gibt einen Parkplatz, der zu einer Schule gehört. Dieser Parkplatz liegt direkt an einer Straße und ist von dieser lediglich durch einen Bürgersteig getrennt. D.h. man fährt von der Straße über den Bürgersteig und steht dann direkt in einer Parkbucht. Wenn dort nun kein großes Schild steht, auf dem erkennbar ist, dass dieser Parkplatz komplett zu der Schule gehört, sondern lediglich vor zwei Parkbuchten ein kleines Schild hängt (wenn man vorwärts einparkt, dann hängt dieses quasi vor der Motorhaube), auf dem steht "Schulparkplatz der ...schule, Parken nur mit Parkausweis", kann die Schule dann jemanden abschleppen lassen (und auch bezahlen lassen) der in einer Parkbucht parkt, vor der kein Schild hängt?? Mit der Begründung es handele sich um einen kompletten Schulparkplatz??

Ich kenne das nämlich so von anderen Firmen, bei denen es Parkplätze für jedermann gibt und vor manchen Parkbuchten hängt ein Schild "Reserviert für...", da könnten die doch auch nicht sagen, dass dies für den ganzen Parkplatz gilt, oder?

Danke im Voraus für Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 05.03.2012, 21:56
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AW: Von öffentlichem "Schulparkplatz" abgeschleppt !

Zitat:
Zitat von Denii Beitrag anzeigen
kann die Schule dann jemanden abschleppen lassen (und auch bezahlen lassen) der in einer Parkbucht parkt, vor der kein Schild hängt?? Mit der Begründung es handele sich um einen kompletten Schulparkplatz??
Ja, sie kann (wahrscheinlich). Grundsätzlich ist das Parken nur am rechten Fahrbahnrand bzw. auf einem eventuell vorhandenen Seitenstreifen erlaubt. Außerdem darf dort gepartkt werden, wo dies explizit durch Beschilderung oder Markierungen erlaubt wird.

Der von dir beschriebene Parkplatz erfüllt (wahrscheinlich) keines dieser Kriterien.

Geändert von jurfo (06.03.2012 um 23:14 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 06.03.2012, 22:01
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AW: Von öffentlichem "Schulparkplatz" abgeschleppt !

Das mag sein -- lässt dennoch das Missverständnis zu Lasten der Schule zu, die nicht beschilderten Parkplätze seien eben NICHT gemeint und damit frei verfügbar. Denn auch faktisch vorhandene und unbeschilderte Parkplätze, die nicht dringend privat wirken, dürfen ohne weiteres genutzt werden, weil sie jedenfalls noch zum öffentlichen Verkehrsraum gehören.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.03.2012, 21:25
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AW: Von öffentlichem "Schulparkplatz" abgeschleppt !

Zitat:
Zitat von CEMartin Beitrag anzeigen
Das mag sein
Das ist auch so.
Zitat:
Zitat von CEMartin Beitrag anzeigen
lässt dennoch das Missverständnis zu Lasten der Schule zu, die nicht beschilderten Parkplätze seien eben NICHT gemeint und damit frei verfügbar.
Sehe ich nicht so.
Zitat:
Zitat von CEMartin Beitrag anzeigen
Denn auch faktisch vorhandene und unbeschilderte Parkplätze, die nicht dringend privat wirken, dürfen ohne weiteres genutzt werden, weil sie jedenfalls noch zum öffentlichen Verkehrsraum gehören.
Und das ist schlicht falsch. Begründung s. mein vorheriger Beitrag.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.03.2012, 20:29
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AW: Von öffentlichem "Schulparkplatz" abgeschleppt !

Das ist falsch ?
Wie liegt denn vergleichsweise der Fall, wenn ich meine Karre auf einen Supermarktparkplatz stelle ? Erlaubt, oder ? Obwohl´s so nicht im 12 StVO drinsteht. Und wenn das Auto nun dort NEBEN einem Parkhafen steht, der mit "Wehe wenn ..., sonst abschleppen" ausgeschildert ist ? Kann von dieser Stelle natürlich auch abgeschleppt werden, sicher -- auf Kosten des Veranlassers.
Anders natürlich, wenn gleich an der Parkplatzufahrt so´n Schild steht; aber darum ging´s ja hier im Thread garade nicht.
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