Dies ist eine Diskussion zu Von öffentlichem "Schulparkplatz" abgeschleppt ! innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| ich habe mal eine Frage: Mal angenommen es gibt einen Parkplatz, der zu einer Schule gehört. Dieser Parkplatz liegt direkt an einer Straße und ist von dieser lediglich durch einen Bürgersteig getrennt. D.h. man fährt von der Straße über den Bürgersteig und steht dann direkt in einer Parkbucht. Wenn dort nun kein großes Schild steht, auf dem erkennbar ist, dass dieser Parkplatz komplett zu der Schule gehört, sondern lediglich vor zwei Parkbuchten ein kleines Schild hängt (wenn man vorwärts einparkt, dann hängt dieses quasi vor der Motorhaube), auf dem steht "Schulparkplatz der ...schule, Parken nur mit Parkausweis", kann die Schule dann jemanden abschleppen lassen (und auch bezahlen lassen) der in einer Parkbucht parkt, vor der kein Schild hängt?? Mit der Begründung es handele sich um einen kompletten Schulparkplatz?? Ich kenne das nämlich so von anderen Firmen, bei denen es Parkplätze für jedermann gibt und vor manchen Parkbuchten hängt ein Schild "Reserviert für...", da könnten die doch auch nicht sagen, dass dies für den ganzen Parkplatz gilt, oder? Danke im Voraus für Antworten. |
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| AW: Von öffentlichem "Schulparkplatz" abgeschleppt ! Zitat:
Der von dir beschriebene Parkplatz erfüllt (wahrscheinlich) keines dieser Kriterien. Geändert von jurfo (06.03.2012 um 23:14 Uhr). |
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| AW: Von öffentlichem "Schulparkplatz" abgeschleppt ! Das mag sein -- lässt dennoch das Missverständnis zu Lasten der Schule zu, die nicht beschilderten Parkplätze seien eben NICHT gemeint und damit frei verfügbar. Denn auch faktisch vorhandene und unbeschilderte Parkplätze, die nicht dringend privat wirken, dürfen ohne weiteres genutzt werden, weil sie jedenfalls noch zum öffentlichen Verkehrsraum gehören.
__________________ Was weiß ich schon ...? Unzureichende Sicherheitsabstände, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen, ... -> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. berlin-erzählt.de |
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| AW: Von öffentlichem "Schulparkplatz" abgeschleppt ! Das ist auch so. Zitat:
Und das ist schlicht falsch. Begründung s. mein vorheriger Beitrag. |
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| AW: Von öffentlichem "Schulparkplatz" abgeschleppt ! Das ist falsch ? Wie liegt denn vergleichsweise der Fall, wenn ich meine Karre auf einen Supermarktparkplatz stelle ? Erlaubt, oder ? Obwohl´s so nicht im 12 StVO drinsteht. Und wenn das Auto nun dort NEBEN einem Parkhafen steht, der mit "Wehe wenn ..., sonst abschleppen" ausgeschildert ist ? Kann von dieser Stelle natürlich auch abgeschleppt werden, sicher -- auf Kosten des Veranlassers. Anders natürlich, wenn gleich an der Parkplatzufahrt so´n Schild steht; aber darum ging´s ja hier im Thread garade nicht.
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