Dies ist eine Diskussion zu Vollstreckbarer Titel innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Vollstreckbarer Titel Stimmt es, dass wenn ich einen Vollstreckbaren Titel habe (ca. 8 Jahre alt), dass ich trotzdem aufpassen muss, ob der Schuldner z. B. eine neue Firma gründet hat? Ich habe was läuten hören, dass ich bei einer erneuten Insolvenz meine Ansprüche noch einmal anmelden muss. Das kann doch nicht wirklich sein, oder? |
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| AW: Vollstreckbarer Titel Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, zumindest wenn der Titel gegen eine natürliche Person lautet. Flüchtet der Schuldner allerdings in eine Verbraucherinsolvenz, sind die Forderungen in aller Regel von dem Verfahren erfaßt und müssen angemeldet werden. |
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| Hallo Snud, vielen Dank für die Antwort. Es widerspricht meinem normalen Menschenverstand, wenn jemand sagt, dass meine Forderungen, die ja in einem Gerichtsurteil mit einem Titel angemeldet werden, nichts mehr wert sind, weil eine neue Insolvenz angemeldet wurde. Wenn jemand straffällig wird, daraufhin verurteilt wird und dann eine neue Straftat verübt, wird doch der erste Fall auch nicht noch einmal verhandelt. Ein Titel ist doch 30 Jahre gültig. Es handelte sich übrigens um eine juristische Person. Bei einer Verbraucherinsolvenz muss doch der Gläubiger gefragt werden, ob er z. B. mit einer Reduzierung seiner Forderungen oder Abzahlung auf Raten einverstanden ist, oder nicht? Kann nicht nur jemand Verbraucherinsolvenz anmelden, wenn ersichtlich ist, dass er bemüht ist, seine Schulden zu bezahlen? SKa |
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| AW: Vollstreckbarer Titel Das ist schon richtig. Im Rahmen einer Verbraucherinsolvenz muß zunächst ein außergerichtlicher Einigungsversuch unternommen werden. Das bedeutet aber nicht, daß man seine Forderungen nicht dem Insolvenzgericht mitteilen muß. Eine juristische PeErson kann aber nur ien Regelinsolvenzverfahren durchführen. Auch in einem solchen Fall muß man seine Forderungen zur Tabelle anmelden. Ein außergeichtlicher Einigungsversuch ist nicht vorgeschrieben. Im Regelfall, auch wenn dies gestzlich nicht so gewollt ist, wird die juristische PErson nach Beendigung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Der Titel ist dann wertlos. |
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