Dies ist eine Diskussion zu Vollmacht und Generalvollmacht innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Vollmacht und Generalvollmacht Ich hätte für folgendes Fallbeispiel gerne eure Meinung, Einschätzungen etc.: Im Jahre 1995 hatte Person A einer Person B eine Handlungsvollmacht erteilt, die zwar über den Tod hinaus gültig ist, jedoch nicht im Krankheitsfall (dazu wäre nichts vermerkt worden). Ca. 10 Jahre später, also 2005, erteilte aber Person A einer Person C eine Generalvollmacht, welche nicht nur über den Tod hinaus, sondern auch im Krankheitsfall (z.B. Alzheimer) gültig ist. Anfang des Jahres 2008 erkrankt Person A an Alzheimer. Im Oktober 2008 würde Person B seine Vollmacht dafür nutzen, sich Teile des Eigentums von Person A anzueignen, indem er z.B. Grundstücke oder Lebensversicherungen auf sich selbst überschreiben lässt. Sowohl von dieser Aneignung als auch von der im Jahre 1995 erteilten Vollmacht an Person B würde Person C erst im November 2008 erfahren. Könnte Person C die Aneignung mittels Generalvollmacht rückgängig machen oder würde die Vollmacht von 1995 trotz Krankheit von Person A gelten? In welchem Verhältnis ständen diese beiden Vollmachten bzw. wären beide rechtskräftig? Wo liegt da eigentlich der Unterschied zwischen einer Vollmacht und einer Generalvollmacht? Vielen Dank! |
| |||||
| AW: Vollmacht und Generalvollmacht es sind beide vollmachten gültig, solange keine widerrufen wurde. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
sind die vollmachten jeweils notariell beurkundet oder beglaubigt? je nach dem wie die vollmachten abgefasst sind, kann es möglcih sein, dass diene bevollmächtigte die andere vollmacht widerrufen kann.... da kann ich aber nichts genaues zu sagen. sollte sowas real vorkommen sollte dringend eine anwältin hinzugezogen werden. sofern man das familiengericht informiert, kann auch eine kontrollbetreuung eingerichtet werden. das stellt zumindest sicher, dass die bevollmächtigten nicht zum schaden der vollmachtgeberin handeln. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| generalvollmacht, vollmacht |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Generalvollmacht | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 02.11.2011 20:14 |
| Generalvollmacht | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 05.07.2011 20:37 |
| Generalvollmacht | Betreuungsrecht | 26.08.2010 10:13 |
| Gemeinsame Generalvollmacht | Erbrecht | 03.01.2010 19:16 |
| Vollmacht verus Vollmacht? | Zivilrecht - Examensvorbereitung | 04.03.2009 12:54 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios