Dies ist eine Diskussion zu Videoaufzeichnung ?! innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| 1.in einer diskothek ist eine videokamera sichtlich angebracht und an der eingangstür wird auf die angebrachte kamera tabellarisch hingewiesen. Also alles wie es sein sollte. X ließt die tabelle, er sieht die angebrachte kamera und entscheidet sich die diskothek zu betreten, da die aufzeichnungen und fotos nicht gezielt nur von ihm aufgenommen werden. Als er aber drinnen war, kamen aufeinmal 2 leute auf ihn zu. einer mit einer videokamera und der andere mit einem mikrofon. Als X bemerkte das er jetzt gezielt aufgenommen wird, fordert er die personen auf es ihm zu zeigen wie sie das video löschen, andernfalls sieht er durch die gezielte aufzeichnung (nur von ihm) eine verletzung in seinem persönlichkeitsrecht/Uhrheberecht. Die personen weigern sich die aufzeichnung zu löschen... Darf x die polizei rufen und anzeige erstatten, oder muss er die aufzeichnung dulden? ---------------------------------------------------------------- 2. was wäre, wenn sich das gleiche auf der straße abspielen würde- Darf x die person dann nach §127 StPO vorläufig festnehmen, wenn identität nicht feststellbar? |
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| AW: Videoaufzeichnung ?! Wegen des Urheberrechts schon mal nicht, da er nicht die Aufnahme angefertigt hat. Und so lange die Aufzeichnung nicht veröffentlicht wird, wird auch (so weit mir bekannt ist) gegen kein Gesetz verstoßen. |
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| AW: Videoaufzeichnung ?! ich las neulich von einem fall, da hatte eine dame in einer bibliothek einen herrn aufgefordert das telefonieren zu unterlassen (oder so was ähnliches). der herr unterliess es, begann aber unablässig fotos von der dame zu machen. die gerufene polizei stellte dann das handy (copus delikti) des herrn sicher. da der herr das persönlichkeitsrecht der dame verletzt hatte... (ganz genau krieg ich es nicht mehr zusammen - aber so ähnlich war das). ich gehe davon aus, dass der fall sich nicht dadurch geändert hätte, wäre am eingang der bibliothek ein schild gestanden und auch nicht wenn es zusätzliche überwachungskameras gegeben hätte. |
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| privatrecht, urheberecht, videoüberwachung |
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