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Vetrag zustande gekommen oder nicht ?

Dies ist eine Diskussion zu Vetrag zustande gekommen oder nicht ? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 25.02.2011, 19:21
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Vetrag zustande gekommen oder nicht ?

Verzeihung: Könnte ein Mod das bitte noch ins richtige Forum schieben - finde natraeglich die Option nicht.

Hallo Gemeinde, könnte Ihr einmal eure subjektive Einschaetzung des folgenden, fiktiven Falles zum besten geben:

Angenommen der Anbieter Z bietet im Internet eine Ware x zum Preis y an. Der/die Käufer O nimmt /nehmen dieses Angebot an und geben eine Bestellung ab, Zahlart KK. Der Anbieter Z bestaetigt den Eingang der Bestellung, weist aber darauf hin das mit der Bestaetigung noch kein Vertrag zustande gekommen sei, dies erfolge erst mit der Auftragsbestatigung, spaetestens mit der Auslieferung.

Nach 36 Stunden versendet Anbieter Z einen Storno zu dem/den Kaufer(n) O, er teilt mit das er das (Kauf)angebot nicht annimmt und damit auch kein rechtsgueltiger Vetrag zustande gekommen sei.
Rein subjektiv nichts zu beanstanden, oder ?

Wenn der Anbieter Z allerdings im gleichen Zeitraum oder auch etwas spaeter die KK des/der potentiellen Kaeufer(s) mit dem vollen Betrag (aus dem urspruenglichen Angebot) belastet - ist dies dann nicht mit der Annahme des Angebotes gleichzusetzen, schliesslich erfuellt der/die Kaeufer (O) seinen/ihren Teil des Vetrages und hat/haben einen entsprechenden finanziellen Verlust (der durch die Lieferung der Ware ausgegelichen werden soll). Sollte in einem solchen fiktiven Fall - trotz der Stornomitteilung - der Anbieter Z nicht verpflichtet sein die Ware zu genau dem Betrag zu liefern ?

Vielen Dank fuer eurer Einschaetzung

Geändert von JuraDummchen (25.02.2011 um 20:06 Uhr). Grund: Anbieter einheitlich auf Z geaendert
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  #2 (permalink)  
Alt 25.02.2011, 19:58
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AW: Vetrag zustande gekommen oder nicht ?

Zitat:
Zitat von JuraDummchen Beitrag anzeigen
Angenommen der Anbieter Z bietet im Internet eine Ware x zum Preis y an. Der/die Käufer O nimmt /nehmen dieses Angebot an und geben eine Bestellung ab, Zahlart KK. Der Anbieter T bestaetigt den Eingang der Bestellung...
was denn nun? wer hat hier ne aufforderung zur bestellung gemacht Z oder T...?

sicher, dass es nur eine bestellung war oder war es bereits die annahme eines angebots, so wie das zb. bei omazon läuft?

Zitat:
Wenn der Anbieter Z allerdings im gleichen Zeitraum oder auch etwas spaeter die KK des/der potentiellen Kaeufer(s) mit dem vollen Betrag (aus dem urspruenglichen Angebot) belastet - ist dies dann nicht mit der Annahme des Angebotes gleichzusetzen...
nein. das kann ein technisches versehen gewesen sein. daraus erwächst nur der anspruch auf gutschrift.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.02.2011, 20:09
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AW: Vetrag zustande gekommen oder nicht ?

Hi,
in dem fiktiven Fall hat O einen Auftrag an Anbieter Z gesendet (aufgrund des Internet-Angebotes von Z), Z hat den Auftragseingang von O bestaetigt und spaeter storniert - aber noch spaeter die KK in voller Hoehe belastet.

Danke für den Hinweis.
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  #4 (permalink)  
Alt 25.02.2011, 20:56
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AW: Vetrag zustande gekommen oder nicht ?

Zitat:
Zitat von JuraDummchen Beitrag anzeigen
Hi,
in dem fiktiven Fall hat O einen Auftrag an Anbieter Z gesendet (aufgrund des Internet-Angebotes von Z), Z hat den Auftragseingang von O bestaetigt und spaeter storniert
es ist kein vertrag zu stande gekommen.

Zitat:
- aber noch spaeter die KK in voller Hoehe belastet.
das muss Z natürlich gutschreiben, zurückbuchen oder sonstwas. ein vertrag ist dadurch aber nicht zu stande gekommen.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.02.2011, 21:37
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AW: Vetrag zustande gekommen oder nicht ?

Also ich könnte mir schon vorstellen, dass man eine konkludente Annahme darin sehen könnte, dass die KK belastet wurde. Aber auch nur dann, wenn es tatsächlich nicht nur ein "automatisierter" Prozess war, sondern nach der Stornierung eine Handlung des Z erfordelich gewesen ist um das in Gang zu setzen oder so irgendwie. Aber: ich könnte mir vorstellen, dass man das so begründen könnte. Ob man damit real durchkäme oder mein Prof die Argumentation für ausreichend halten würde, das mag ich nicht zu beurteilen
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