Dies ist eine Diskussion zu Verwendung Pseudonyms innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Verwendung Pseudonyms angenommen, jemand benutzt für gegen Entgelt angebotene(s) (künstlerische(s)) Werk(e) ein Pseudogynonym o. ä. und zu irgendeinem Zeitpunkt wird der reale Name des Künstlers bekannt. Ist die o. g. Verwendung durch das bestehende Urheberrecht geschützt oder würde gar die Möglichkeit bestehen, den Künstler wegen einer Art "Irreführung" juristisch angehen zu können? Vielen Dank im Voraus! |
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| AW: Verwendung Pseudonyms Zitat:
Zitat:
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Verwendung Pseudonyms Zitat:
![]() je nach dem kann das hochgradig strafbar sein. ich denk an so pseudonyme wie rembrandt, monet, van gogh... |
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| AW: Verwendung Pseudonyms Zitat:
Ansonsten gilt UrHG § 13 Anerkennung der Urheberschaft "Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist." "Welche" wäre dann ein Pseudonym - so wie Willy Brandt oder Peter Panter. Oder Atze Schröder. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Verwendung Pseudonyms Na, das wäre ja klassische euphemistische Vera.rsche. Daran hatte ich nicht gedacht - bin zu naiv.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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