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Verwendung Pseudonyms

Dies ist eine Diskussion zu Verwendung Pseudonyms innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 20:05
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Verwendung Pseudonyms

Guten Abend,

angenommen, jemand benutzt für gegen Entgelt angebotene(s) (künstlerische(s)) Werk(e) ein Pseudogynonym o. ä. und zu irgendeinem Zeitpunkt wird der reale Name des Künstlers bekannt.

Ist die o. g. Verwendung durch das bestehende Urheberrecht geschützt oder würde gar die Möglichkeit bestehen, den Künstler wegen einer Art "Irreführung" juristisch angehen zu können?

Vielen Dank im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 22:41
V.I.P.
 
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AW: Verwendung Pseudonyms

Zitat:
Zitat von Rolf D. Esser Beitrag anzeigen
Ist die o. g. Verwendung durch das bestehende Urheberrecht geschützt
Häh? Meinst Du, ob der Autor trotz Pseudonyms weiter das Urheberrecht an seinem Werk besitzt (ja) oder ob das Pseudonym durch das Urheberrecht geschützt ist (es kommt drauf an)?

Zitat:
... oder würde gar die Möglichkeit bestehen, den Künstler wegen einer Art "Irreführung" juristisch angehen zu können?
WC- wohl kaum.
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 22:46
V.I.P.
 
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AW: Verwendung Pseudonyms

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Zitat:
... oder würde gar die Möglichkeit bestehen, den Künstler wegen einer Art "Irreführung" juristisch angehen zu können?
WC- wohl kaum.
oh, oh, das kann man nicht so leichtfertig abtun!

je nach dem kann das hochgradig strafbar sein. ich denk an so pseudonyme wie rembrandt, monet, van gogh...
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  #4 (permalink)  
Alt 02.11.2011, 06:55
V.I.P.
 
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AW: Verwendung Pseudonyms

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
oh, oh, das kann man nicht so leichtfertig abtun!

je nach dem kann das hochgradig strafbar sein. ich denk an so pseudonyme wie rembrandt, monet, van gogh...
So ein Fall wurde eben abgeurteilt. Da war aber kein Pseudonym im Spiel, sondern ein Betrug.

Ansonsten gilt UrHG § 13 Anerkennung der Urheberschaft
"Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist."

"Welche" wäre dann ein Pseudonym - so wie Willy Brandt oder Peter Panter. Oder Atze Schröder.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 02.11.2011, 14:56
V.I.P.
 
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AW: Verwendung Pseudonyms

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ich denk an so pseudonyme wie rembrandt, monet, van gogh...
Na, das wäre ja klassische euphemistische Vera.rsche. Daran hatte ich nicht gedacht - bin zu naiv.
__________________
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