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Vertragsrücktritt vor Vertragsbeginn

Dies ist eine Diskussion zu Vertragsrücktritt vor Vertragsbeginn innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 01:05
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Vertragsrücktritt vor Vertragsbeginn

Fall:

Angenommen eine Person A unterschreibt in einem Sportstudio einen Vertrag zu einer 6-monatigen Mitgliedschaft.
Am Folgetag kündigt Person A ebendiesen in schriftlicher Form (FAX). Vertrag würde erst im Folgemonat anlaufen. Gibt es für Person A eine Möglichkeit diesen Dienstleistungsvertrag vor Vertragsbeginn (keine in Anspruch genommenen Leistungen) zu kündigen?

Folgende Details sind vllt. nützlich:

- Der Vertrag enthält zwei Datumsfelder (das wichtige Feld befindet sich neben dem Unterschriftenfeld, in dem man den Vertrag anerkennt). Beide sind NICHT ausgefüllt
- Oben auf dem Vertrag kann angekreuzt werden, um was für einen Vertrag es sich handelt (Neuanmeldung, Änderung oder Übernahmevertrag) -> NICHTS ist angekreuzt
- ebenfalls oben auf dem Vertrag steht das Feld "Mitgliedsnummer" - keine Nummer eingetragen

- AGB`s: kein Punkt in den AGB`s, welcher über ein Kündigungs- oder Widerufsrecht informiert (was auch im Vorfeld NICHT mündlich getan wurde)

- Vertragsbeginn: Laut Vertrag im Folgemonat

Ich würde mich über schnelle Hinweise sehr freuen! Eine "allgemeine Rücktrittsmöglichkeit" (10/14 Tage) gibt es hierbei wohl nicht (sollte ich mich in einigen Punkten irren, belehrt mich gerne eines Besseren! ), da es kein Fernabsatzgeschäft und auch kein Haustürgeschäft war. Ggfl. Nichtigkeit wegen Formangels? Oder auf Grund der Vortäuschung / des bewussten, arglistigen Verschweigens einiger Details? Wegen "Nicht-Aufklärung"/ Belehrung?

Wie gesagt, der Vertrag beginnt erst ca. 7 Tage (Folgemonat) nach Vertragsabschluss, die Kündigung erfolgt 1 Tag nach dem Unterschreiben des Vertrags.
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  #2 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 11:49
V.I.P.
 
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AW: Vertragsrücktritt vor Vertragsbeginn

Zitat:
Gibt es für Person A eine Möglichkeit diesen Dienstleistungsvertrag vor Vertragsbeginn (keine in Anspruch genommenen Leistungen) zu kündigen?
möglicherweise bei spontan eitretender ganzkörperlähmung oä.

ansonsten: nein!
Zitat:
- Der Vertrag enthält zwei Datumsfelder (das wichtige Feld befindet sich neben dem Unterschriftenfeld, in dem man den Vertrag anerkennt). Beide sind NICHT ausgefüllt
- Oben auf dem Vertrag kann angekreuzt werden, um was für einen Vertrag es sich handelt (Neuanmeldung, Änderung oder Übernahmevertrag) -> NICHTS ist angekreuzt
- ebenfalls oben auf dem Vertrag steht das Feld "Mitgliedsnummer" - keine Nummer eingetragen
das macht alles nichts. das sind alles keine vertragsrelevanten details.

Zitat:
- AGB`s: kein Punkt in den AGB`s, welcher über ein Kündigungs- oder Widerufsrecht informiert (was auch im Vorfeld NICHT mündlich getan wurde)
für solche verträge gelten die gesetzlichen vorschriften über außerordentlich kündigungsmöglichkeiten, das muss nicht nochmal per agb vereinbart werden.

Zitat:
Eine "allgemeine Rücktrittsmöglichkeit" (10/14 Tage) gibt es hierbei wohl nicht
ja, so ist es.

Zitat:
Ggfl. Nichtigkeit wegen Formangels?
nein. ein formmangel liegt nicht vor. formmangel kommen nur bei verträgen zustande, wo eine bestimmte form (zb. schriftform, textform, notarielle beurkundung) vorgeschrieben ist. das ist für unser beispiel aber nicht der fall.


Zitat:
Oder auf Grund der Vortäuschung / des bewussten, arglistigen Verschweigens einiger Details?
welche relevanten details waren denn nicht bekannt? wenn es nur um eine nicht eingetragene mitgliedsnummer geht, kommt das nicht zum tragen.

Zitat:
Wegen "Nicht-Aufklärung"/ Belehrung?
hm... das ein vertrag, den man unterschreibt, bindend ist, das stellt eigentlich eine art allgemeinbildung dar. (durch das fernabsatzrücktrittsrecht, ist das scheinbar oft nicht mehr so klar....)

Zitat:
Wie gesagt, der Vertrag beginnt erst ca. 7 Tage (Folgemonat) nach Vertragsabschluss, die Kündigung erfolgt 1 Tag nach dem Unterschreiben des Vertrags.
hmmmm... kündigen helfen nur da, wo auch ein recht zur kündigung besteht.

btw. verlängert sich der vertrag automatisch, wenn man nicht rechtzeitig vor ablauf kündigt? da sollte man bereits jetzt vorsorglich kündigen, dass man es dann später nicht vergisst. und kündigungen immer entweder persönlich abgeben und sich unterschreiben lassen oder per einschreiben oder mit zeugen in den briefkasten werfen.
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fitnessstudio, formmängel, nichtigkeit, sportstudio, vertrag kündbar vor vertragsbeginn

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