Dies ist eine Diskussion zu Vertragsrecht innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| für folgenden Klausurfall bräuchte ich eure Hilfe, da ich mir da mit meinen Kommilitonen völlig uneinig bin. Der Fall war folgender: Mieter M verstirbt und Tochter T sucht einen Nachmieter N für die Wohnung, da dort einige Einrichtungsgegenstände sind, die noch einiges an Wert haben. ( Fussboden, Einbaugegenstände usw. ) T findet nun einen Nachmieter und einigt sich auf eine Abstandssumme von ...,-€. N unterschreibt den Übernahmevertrag. Die Hausverwaltung hat keine Einwände gegen den Nachmieter und ist bereit den Mietvertrag mit N einzugehen. Der Nachmieter ist auch voll geschäftsfähig. Der Nachmieter überweist per Banküberweisung die ...,-€. 3 Tage nach der Überweisung und VOR Unterzeichnung des Mietvertrages überlegt sich N es nun doch anders ("Bekannte" sagen ihm, dass er über den Tisch gezogen wurde ) und möchte die Wohnung nun doch nicht anmieten UND will nun auch vom Kaufvertrag zurücktreten, da er meint dieser wäre an den Mietvertrag gebunden. Tochter T hat nun aber nicht mehr die zeitliche Möglichkeit einen neuen Nachmieter zu suchen, hatte auch vorher schon die Möglichkeit (durch anderen Käufer), die Gegenstände anderweitig zu veräussern und hätte somit einen nicht unerheblichen Schaden. T hat das Geld auch schon ausgegeben und ist auch nicht bereit das Geld zurück zu erstatten. Wie sieht die Rechtslage aus? ( §313 Abs. 3 ) ??? Ich würde meinen, dass die Verträge unabhängig voneinander gültig sind und das evt. auch Schadensersatz in Frage kommt. N hat seinen willen mdl.(auch im Beisein eines Zeugen), schrftl. und durch Überweisung des Geldes erklärt. Kann man hier auch mit Entreicherung ( § 818 ) argumentieren??? T konnte nicht davon ausgehen, dass N es sich plötzlich und unerwartet anders überlegt. Einige Kommilitonen meinen allerdings, dass die beiden Verträge voneinander abhängig sind und T den Kaufpreis zurück erstatten muss. ( § 313 Abs. 3 ) Ich kann mir diese Variante ja überhaupt nicht vorstellen, sonst könnte man ja 20 Wohnungen mit Abstand in Erwägung ziehen und nur einen Mietvertrag unterschreiben und von allen anderen das Geld zurück verlangen. Und wo ist die Sicherheit für einen Vormieter/Verkäufer von Gegenständen, wenn jeder potentielle Nachmieter kurz vorher wieder abspringt und kein Vertrag Gültigkeit hat??? Danke für die Hilfe |
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| abstandszahlung, entreicherung, kaufvertrag, mietvertrag |
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