Dies ist eine Diskussion zu Vertragsrecht innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Vertragsrecht Mal angenommen, ich lasse von einem Programmierer XY eine Internetseite incl. Community erstellen. F Für die Antragsannahme musste eine Anzahlung an den Progrmmierer XY geleistet werden. Dieser Programmier XY produziert aber immer wieder Fehler und behebt ein Teil dieser Fehler dann auch, und produziert aber neue Fehler so das die Internsetseite Fehler in der Programmierung und Darstellung hat. Der Programmierer XY bekommt immer wieder die Chance zur Nachbesserung mit erheblich Zeitverzögerung, wo Werbung und Serverkosten drunter leiden. Weitergehend ist die Voraussetzung für die Auslieferung der Internetseite die vorherige Bezahlung bei Fertigstellung unsererseits, sowie eine mängelfreie Internetseite seinerseits. Bei der Abnahme muss man plötzlich feststellen, dass die Seite weiterhin zahlreiche Fehler enthält bei der Fertigstellung bzw. beim Online gehen, obwohl der Geldbetrag schon geflossen ist und man einem eine mängelfreie Internetseite versichert hat. Hier bekam dieser Programmier eine weitere Chance zur Nachbesserung. Mal angenommen man ist seiner Rechten und Pflichten nachgekommen, wie sehen hier die Möglichkeiten aus, um an das Geld bzw. ein Teil davon zu kommen, den man im Voraus bezahlen mussten und manche Funktionen auf der Internetseite untüchtig bzw. unbrauchbar sind. Natürlich wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt, aber der Programmierer lehnt die Schadenersatzanforderung ab. Brauche Hilfe und Ihr Rat??? Was meinen Sie dazu??? Ist das ein Werkvertrag oder Dienstvertrag??? Mit freundlichen Grüßen davidoff333 |
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| AW: Vertragsrecht Hier spricht vieles für das Vorliegen eines Werkvertrages. Das spielt aber für die Durchsetzung von Rechten keine Rolle.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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