Dies ist eine Diskussion zu Vertragskündigung okay? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Vertragskündigung okay? Eine Rechtsschutzversicherung wird ohne gleichzeitige Leistungserhöhung erhöht. Darauf wird vom Versicherten das Recht auf fristlose Kündigung nach ARB 2002 wahrgenommen. Der Versicherer widerspricht bzw. erkennt die Kündigung nur für einen best. Risikobereich an, für den, wie er nachträgl. erklärt, der Treuhänder die Erhöhung für angemessen hält. Außerdem erklärt der Versicherer, der Versicherte habe pro Risiko je einen Vertrag, so dass die Kündigung des Gesamtvertrages wg. Beitragserhöhung nicht zulässig sei. Der Versicherte weist darauf hin, dass weder die Einschränkung bei der Erhöhungsmitteilung erkennbar wurde, noch es sich um mehrere Verträge handeln könne, da es nur eine Vertragsnummer und eine ursprünglich geleistete Vertragsunterschrift gäbe. Was meinen Sie? Muss der Versicherer die fristlose Kündigung des Versicherten akzeptieren oder nicht? Und weshalb ist zu dieser Sachlage bisher offenbar nirgends ein Urteil ergangen? Bin gespannt auf regen Austausch, Georgi |
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| AW: Vertragskündigung okay? Hallo! Ich würde meinen, daß es keine Urteile zu diesem Thema gibt, weil die Sachlage klar ist. Bei der Erhöhung des Versicherungsbeitrages hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Hat man hiervon Gebrauch gemacht, wird die Kündigung mit der Wirksamkeit der Beitragserhöhung gültig. Das gilt aber nur pro Vertrag bzw. Vertragsmodul. Hat man bei einem Versicherer Rechtschutz, Haftpflicht, Hausrat und Tierhalterhaftpflicht, dann werden nicht automatisch alle Verträge bzw. Module gelöst. Im Übrigen handelt es sich nicht um eine fristlose Kündigung. Die Kündigungsfrist richtet sich nach besagter Wirksamkeit. Hier müsste jetzt also geschaut werden, auf welche versicherten Risiken sich der Vertrag erstreckt UND welche von der Erhöhung betroffen sind. Ohne eine genaue Kenntnis dieser Faktoren lässt sich nur eines mit Sicherheit sagen: idR kann EINE Versicherungsnummer und EINE Unterschrift zum Abschluss VIELER Risikoversicherungen führen. Wird ein Modul erhöht, wird deswegen nicht automatsisch der ganze Vertrag hinfällig, wenn eine Kündigung ausgesprochen wird. Aber das müsste man im konkreten Einzelfall prüfen - die Möglichkeit, daß die Versicherung hier mauert, besteht trotzallem. Man kann zu diesem Zweck einen OMBUDSMAN für Versicherungen einschalten, wenn man sich im Recht wähnt, der Versicherer dies aber anders sieht. Viele Grüße, Peter M.
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| AW: Vertragskündigung okay? Danke für Ihre Antwort. Dabei bleibt jedoch offen, ob man als Versicherungsnehmer nun EINE Rechtsschutzversicherung hat, in der verschiedene Rechtsschutz-Risiken abgedeckt sind - z.B. Verkehrsrechtsschutz und Mietrechtsschutz und Privatrechtsschutz - oder ob man, sozusagen nichtwissentlich, 3 Verträge besitzt. Also 3 Verträge, die man mit nur EINER Unterschrift abschließt und die auch nur unter EINER Versicherungsscheinnummer geführt sind. Außerdem ist fraglich, ob nachträglich behauptet werden kann, dass sich die Erhöhung nur auf einen Risikobereich bezieht, auch wenn dies dem Mitteilungsschreiben der Versicherung nicht zu entnehmen ist. Daraus leitet sich auch die Frage ab, ob man bei einer ganz normalen Kündigung zum Vertragsablauf eigentlich dann konsequenterweise auch 3-mal kündigen müsste anstatt nur einmal. Ich glaube, das müsste man definitiv nicht. Womit umgekehrt klar wäre, dass man auch bei verschiedenen Risiken, die innerhalb eines Rechtsschutzvertrages abgeschlossen werden, nur EINE Versicherung hat. Ist das nicht logisch? Georgi |
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