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Versprechen eine Tat nicht zu begehen = Rücktritt

Dies ist eine Diskussion zu Versprechen eine Tat nicht zu begehen = Rücktritt innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 17:10
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Question Versprechen eine Tat nicht zu begehen = Rücktritt

Wenn man verspricht eine Tat nicht zu begehen, zu der man angestiftet wurde, ist dies dann auch ein Rücktritt gem. § 24 II ?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 17:22
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AW: Versprechen eine Tat nicht zu begehen = Rücktritt

M1 würde das einen antizipierten Rücktritt nennen wogegen die überwiegende Meinung das verneinen würde, da man nur von etwas zurücktreten kann, was man bereits begonnen hat (Eintritt ins Versuchsstadium durch unmittelbares ansetzen). Wortlaut, Systematik (die Stellung direkt nach der Regelung zum versuch) und Sinn (man braucht es nicht, da man sich erst ab unmittelbaren Ansetzen strafbar macht) sprechen gegen die Figur des antizipierten Rücktritts.
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