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Versicherungspflicht

Dies ist eine Diskussion zu Versicherungspflicht innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 04.12.2006, 11:09
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Versicherungspflicht

Für Auto besteht Haftpflichtversicherungspflicht.

Besteht für Gebäude/Grundstück auch Versicherungspflicht ?
Welche Versicherungen ?

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  #2 (permalink)  
Alt 04.12.2006, 11:44
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AW: Versicherungspflicht

Zitat:
Besteht für Gebäude/Grundstück auch Versicherungspflicht ?
Für privat genutzte Gebäude besteht keine Versicherungspflicht.
Zitat:
Welche Versicherungen ?
Empfehlenswert sind folgende Versicherungen:

Sofern es sich um ein größeres, als ein Zwei-Familien-Haus handelt, muss eine Grundbesitzerhaftplicht empfohlen werden. Bei Ein- und Zwei-Familien-Häusern ist das Haftpflichtrisiko in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten. Abgesichert sind die Risiken aus Verstößen gegen die Pflichten des Hauseigentümers, z.B Streupflicht im Winter, herabfallende Dachziegel u.ä.

Daneben ist stets eine Gebäudeversicherung dringenst zu empfehlen. Sie schützt den Eigentümer vor dem Vermögensverlust durch Zerstörung oder Beschädigung des Gebäudes.

Aber wie gesagt: Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht!
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  #3 (permalink)  
Alt 04.12.2006, 11:52
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AW: Versicherungspflicht

Hallo!


Eine allgemeine Versicherungspflicht (wie bei KFZ) gibt es im Immobilienbereich so nicht mehr. Wenn man ein Gebäude baut, so sollte man (dies wird auch oft von den Kreditgebern, sofern man welche in Anspruch nimmt, verlangt) dieses natürlich absichern. Die Gebäudeversicherung umfasst zB Schutz gegen Naturkatastrophen wie Hagel, Blitzschlag, Überschwemmungen und Lawinen (Schnee-, Geröll-, Schlammlawinen etc.), Feuer usw. Es gibt eine Menge Versicherer die das entsprechende Paket - je nach Verwendungszweck (Vermietung/Verpachtung, Selbstnutzung usw) - zusammenstellen. Dies umfasst auch die Haftpflichtversicherung, wenn zB aufgrund einer versäumten Verkehrssicherungspflicht, eine Person durch das Gebäude (herabfallende Ziegel zB) verletzt wird. Auch spezielle Dinge wie Glasversicherungen oder Sondergefahren die regional vorhanden sind (zB in extremen Wetterregionen mit starkem Schneefall, Überschwemmungen oder Fönwinden) sind in manchen Fällen ratsam. Die Versicherer beraten da gerne und ausführlich. Auch Leistungsvergleiche (geht auch Online) sind immer sehr wichtig. Gerade spezielle Fälle (Dachlawinen zB) sollten vorzugsweise in der Grundversicherung enthalten sein. Wir ein Gebäude oder Grundstück im öffentlichen Verkehr eingesetzt (gewerbliche Nutzung zB), dann sind die Anforderungen an den Eigentümer bzw. Besitzer entsprechend höher.

Viele Grüße,

Peter

PS Hups! Atlantis war mal wieder schneller
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  #4 (permalink)  
Alt 04.12.2006, 12:11
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AW: Versicherungspflicht

Aber Hallo, Ihr seid ja unglaublich schnell ! Vielen vielen Dank für die prompten Antworten.

Es irritiert mich nun wirklich, weil lt Polizei Versicherungspflicht für Gebäude besteht. Aber welche ?
Früher gab es Brandversicherungspflicht und -monopol, wurde auch sowohl von Bauamt als auch von Kreditgeber verlangt.

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