Dies ist eine Diskussion zu Versicherung zahlt nicht innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Versicherung zahlt nicht Meiner Meinung nach kann man vor der Sanierung wohl kaum alle Leitungen mittels Kamera überprüfen um zu gewährleisten dass nichts passiert. Während aller bisher erfolgten Arbeiten lag im übrigen noch das Sieb auf dem Gully. Der Defekt ist vorher nicht offensichtlich geworden, wiel die Fliessgeschwindigkeit des ablaufenden Wassers so gering war dass es langsam versickern konnte, denn die alte Bekiesung war völlig vermoost und verschlammt, dies wiederum funktionierte wie ein Schwamm der das Wasser "festhielt" und es somit nicht schnell ablief. Jetzt, wo mal eine etwas grössere Menge durchlief konnte es nicht so schnell versickern und die Wassersäule stieg innerhalb des Stranges. Die Tonrohre liegen übrigens seit 40-45 Jahren und haben sich wohl im Querschnitt im Laufe der Jahrzehnte verkleinert. Was macht man wenn die Versicherung des Autraggebers tatsächlich nicht bezahlen will? |
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| AW: Versicherung zahlt nicht |
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| AW: Versicherung zahlt nicht Warum sollte die Versicherung des Kunden/Auftraggebers (also Hauseigentümers?) das nicht regulieren? Es ist doch eindeutig ein Rohrbruch. Siehe hier: http://www.baurechtsexperte.de/was-i...h-db30198.html Die angedachte Schuldzuweisung zum Dachdecker ist mir nicht klar. Sollte ihm unterstellt werden, er habe Verstopfung und/oder Rohrbruch verursacht?
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Versicherung zahlt nicht Hier sind allerdings mE zwei verschiedene Schadenursachen zusammen gekommen. Für den Rohrbruch sehe ich auch nicht so sehr das Problem, dieser kann der Wohngebäudeversicherung gemeldet werden - allerdings besteht nicht immer für alle Rohre - Unterscheidung hier häufig Zu- und Ableitung / Warm- und Kaltwasser - immer in jeder Wohngebäudeversicherung Deckung. Der zweite Schaden - und wohl am Ende sehr viel höhere - ist durch den Wasserdruck entstanden und hierdurch wurden dann Wände und Fußleisten etc. beschädigt. Dieser Schaden kann mit dem gebrochenen Rohr wohl eher nichts zu tun haben, da ja sonst das Wasser versickert sein müsste - oder zumindest nicht nach oben gedrückt worden sein könnte, wenn es sich nicht gerade um Tonnen handelte. Die genaue Ursache / Ursachen für die entstandenen Schäden wird allerdings nur ein Sachverständiger klären können. Der zweite Schadenteil könnte auch insofern bei der Regulierung Schwierigkeiten bereiten, als dass ich nicht zwingend erkennen kann, dass es sich dann um einen Leitungswasserschaden handelt. Nur der wäre in der Wohngebäudeversicherung gedeckt. Ich muss aber zugeben, dass ich die Schadenschilderung nur sehr schlecht verstanden habe, so dass ich nicht ganz sicher sagen kann, ob dies nun noch ein Leitungswasserschaden ist. Ich würde allerdings schon denken, dass hier Ansprüche an den Dachdecker gestellt werden können - ganz unabhängig davon, ob dessen Versicherung bezahlt oder nicht. Es könnte ja sein, dass er lediglich mangelnde Deckung hat. Es handelt sich hier - sofern ich alles richtig verstanden habe - um einen klassischen Tätigkeitsschaden; einen Schaden, den der Auftragnehmer bei der Ausführung seiner Tätigkeit durch mangelnde Sorgfalt an anderen als den zu bearbeitenden Sachen des Auftraggebers verursacht hat. Der Dachdecker kann doch nicht einfach ohne sich über die Umstände zu vergewissern Dreckwasser in irgendwelche Abflüsse leiten und erwarten, dass diese schon verschwinden werden. Oder hat der Hauseigentümer angeordnet, dass das Wasser auf diesem Weg entsorgt werden soll? Dann wieder - kein Verschulden des Dachdeckers und keine Haftung.
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Versicherung zahlt nicht Zitat:
Handelt es sich um einen Folgeschaden, den der Dachdecker verursacht hat, so wäre seine Versicherung der richtige Ansprechpartner. Ich sträube mich ein wenig dagegen, dass man für einen defekten Abfluss haften soll, den vorher niemand als defekt in Frage gestellt hat. Rechtens mag es aber sein, dass man für diese Tretmine dann auch die Verantwortung übernimmt. Die Trennung in Wasserschaden und defekte Rohre erschwert die Sache dann noch. Die Rohre hat der Dachdecker kaum kaputt gemacht.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Versicherung zahlt nicht Zitat:
Um einen Folgeschaden handelt es sich bei dem durch das aufsteigende Wasser verusachten Schaden an den anderen Sachen hier sicher auf keinen Fall, denn es scheint anhand der Schilderung zumindest klar, dass der Dachdecker das Rohr selbst nicht kaputt gemacht hat. Ein Folgeschaden ist ein Sach- Vermögens- oder Personenschaden, der die Folge eines vorangegangenen Schadenereignisses war. Wäre hier der Fall, wenn Rohr durch Wasserdruck geplatzt (Schaden) dadurch Wasser aufgestiegen und Fußböden etc. beschädigt (Folgeschaden). Zitat:
Haftung des Dachdeckers würde bestehen, wie oben gesagt, wenn er einfach Abwässer in einen Abfluss oder ein Rohr oder oder..leitet, von dem er sich nicht vorher vergewissert hat, dass es auch dafür vorgesehen und geeignet ist. Hat er das getan, haftet er nicht, weil ihm dann keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
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