Dies ist eine Diskussion zu Versandhaus verweigert die Rücknahme innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Versandhaus verweigert die Rücknahme Frau S. hat bei einem Online-Versandhaus Ware bestellt, diese wurde für ihren Gebrauch zu spät geliefert und teilweise zurück gesendet. Die Ware, die Frau S. behalten hat, wurde ordnungsgemäß bezahlt. Nach Monaten bekommt Frau S. eine Email von diesem Versandhaus, dass ihre Rücksendung nicht angenommen werden kann, da die Ware bereits getragen, beschädigt und nicht mehr verkaufsfähig sei. Frau S. schreibt dieses Versandhaus an, dass dieses nicht der Fall wäre und die Ware nicht mal aus der Originalverpackung genommen wurde. Das Versandhaus hat nun ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet und möchte nun erzwingen, dass im voraus die Ware von Frau S. bezahlt wird UND Frau S. somit die Ware wieder zurück nimmt. Eine genaue Beschreibung wurde vom Versandhaus nicht gegeben, um welchen Schaden es sich handelt. Wie kann Frau S. jetzt weiter verfahren? Muss Frau S. diese Ware zurück nehmen? Wenn S. die Ware nun bezahlt, um die Ware zu begutachten, kann sie sie ein weiteres mal zurück schicken? Von wem würde S. dann ihr Geld erstattet bekommen, nachdem sie an das Inkasso-Unternehmen zahlen soll? |
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| AW: Versandhaus verweigert die Rücknahme Der Verkäufer ist berechtigt, für eine vom (Doch-nicht-)Käufer zu vertretende Wertminderung Ersatz zu verlangen. Hierfür ist er aber beweispflichtig. Man könnte nun versuchen, die Situation und eventuelle Missverständnisse telefonisch zu klären. Wenn sich Frau S. aber sicher ist, keine Schäden verursacht zu haben, hat auch das Inkassounternehmen keine berechtigten Ansprüche gegen sie.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| retoure, rücknahmeverweigerung, versandhaus |
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